Abgastest beim Oldtimer???

dutrajens

LPG-Vorsitzender
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01. Jan. 1970
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499
Hallo,

ich will hier mal eine Frage in die Runde werfen. Brauche ich für einen Oldtimer eine AU, also Abgasuntersuchung?????

Warum frage ich?!?!

Ich war heute mit meinem W50 (schwarze H-Nummer) zum alljährlichen TÜV. Nachdem ich feststellte, daß ich den TÜV-Abnehmer nicht kannte (war also nicht der, der es sonst immer gemacht hat) begannen bei mir schon die Zweifel.
Zuerst auf den Bremsenprüfstand, da habe ich jedesmal Probleme, weil eine Gleichmäßigkeit beider Räder fast nie erreicht wird (der alte Prüfer wußte das und es war für ihn ok.), nicht so der Neue. "Das sind über 50% Unterschied.." sagte er und ich versuchte ihm zu erklären, daß dies von der langen Standzeit über den Winter normal ist, Belag und Trommel sind leicht angekeimt und das gibt sich bei den ersten Bremsungen wieder. Hmm nach etwas murren glaubte er mir das auch und fuhr dann selbst mal eine Runde (mir tat beim zuhören das arme Getriebe leid!!). So nun war ich durch die Bremsenprüfung gekommen, Elektrik durchgeprüft - ging auch alles zu seiner Zufriedenheit. Und nun bestand er auf eine Abgasuntersuchung. Ich sagte ihm, daß ich davon noch nie etwas gehört habe und auch noch nie eine gemacht habe.
Ich sagte der W50 ist mit Bj.1970 ein Oldtimer und er hat doch auch das Oldtimerschild?!?
Ja sagte er, da gibt es eine neue Verordnung, wonach auch Oldtimer einer Abgasnorm unterliegen.
Diese Aussage machte mich völlig perplex, da ich mich eigentlich mit Oldtimerverordnungen ganz gut auskenne.

Am Schluß wußte er aber darüber auch n ichts genaues und legte sich auf das Jahr 1976 fest, ab diesem Baujahr wäre eine AU aber Pflicht.

Nun meine Frage an Euch, stimmt das??? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??
Gibt es da was schwarz auf weiß??

Ein gutes hatte es letztlich doch, der TÜV war bereits im Mai fällig und nun habe ich bis Juli 2013 bekommen, also 2 Monate geschenkt, ist doch auch was schönes ;)

MfG Jens
 
Hallo Jens,

mir war es eigentlich auch so, dass Oldtimer von der AU befreit waren. Aber, nach kurzem googeln, scheint es da eine Änderung gegeben zu haben und der nette Mann vom TÜV hatte wohl recht.

Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben "H"

Mir stellt sich da natürlich gleich die Frage nach dem Grenzwert. Solln sie doch so lange messen wie sie wollen, wenn ich keinen Grenzwert einhalten muss! (OK, wäre dann doch schade um das verschwendete Geld)

Gruß Matthias
 
Für Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung 01.01.1977 und für Benziner mit Erstzulassung 01.07.1969 ist die AU Pflicht.
Egal ob Oldtimer oder nicht. Ausgenommen sind nur bestimmte Fahrzeug, wie z.B. lof-Zugmaschinen, Lof-Arbeitsmaschinen oder besondere Arbeitsmaschinen.
 
Genau so stimmt es.

Ich habe einen Traktor von 1966 den ich 2009 zugelassen habe, der sollte auch einen Abgastest nachweisen, obwohl er von 1966 war. Weil es eine Neuzulassung 2009 war und nach EU-Recht zu regeln ist.
Ende vom Lied war, das ich eine Ausnahmegenehmingung für 500,-€ beantragen musste um das zu umgehen.

In dem Staat kannst Du sogar Altöl in einen See schütten, man muss nur dafür bezahlen.

Gruß
Lars

http://www.t-heyde.de
 
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