daf-molli-driver
Kombinatsdirektor
- Registr.
- 19. Okt. 2011
- Beiträge
- 2.418
In der VBG 40 kann man das sogar nachlesen:
§ 32 Befördern von Personen
(1) Maschinenführer von Erdbaumaschinen dürfen Personen nur auf Plätzen mitfahren lassen, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind.
(2) Erdbaumaschinen dürfen erst nach Zustimmung des Maschinenführers und nur bei Stillstand der Maschine bestiegen oder verlassen werden.
(3) Mit Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen Personen nicht befördert werden.
(4) Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen nicht als Arbeitsbühne benutzt werden. Dies gilt nicht für Arbeitsplattformen, die an Hydraulikbaggern und Ladern fest angebracht werden können und für die der Hersteller in der Betriebsanleitung für diesen Zweck besondere Festlegungen getroffen hat.
Und noch ein Link zum ortsansässigen Baumaschinenwerkzeugproduzenten, Stichwort vorhersehbare Fehlanwendung:
Gleiches findet sich auch in den Betriebsanweisungen der Lader. Damit dürften die Messen in diesm Fall recht schnell gelesen sein, auch wenn das hier einige immer noch schön reden äh schreiben wollen.
VG Gerd
http://www.lrtgmbh.de/files/B-Anleit11-1.pdf
§ 32 Befördern von Personen
(1) Maschinenführer von Erdbaumaschinen dürfen Personen nur auf Plätzen mitfahren lassen, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind.
(2) Erdbaumaschinen dürfen erst nach Zustimmung des Maschinenführers und nur bei Stillstand der Maschine bestiegen oder verlassen werden.
(3) Mit Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen Personen nicht befördert werden.
(4) Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen nicht als Arbeitsbühne benutzt werden. Dies gilt nicht für Arbeitsplattformen, die an Hydraulikbaggern und Ladern fest angebracht werden können und für die der Hersteller in der Betriebsanleitung für diesen Zweck besondere Festlegungen getroffen hat.
Und noch ein Link zum ortsansässigen Baumaschinenwerkzeugproduzenten, Stichwort vorhersehbare Fehlanwendung:
Gleiches findet sich auch in den Betriebsanweisungen der Lader. Damit dürften die Messen in diesm Fall recht schnell gelesen sein, auch wenn das hier einige immer noch schön reden äh schreiben wollen.
VG Gerd
http://www.lrtgmbh.de/files/B-Anleit11-1.pdf