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Team t-heyde.de erobert Skandinavien! Nach Schweden und Norwegen, nun auch in der Finnischen Traktoren-Zeitschrift.
Gruß
Lars
www.t-heyde.de
Traktoren und mehr
Ulf, ob Du aufgeben willst oder nicht ist mir völlig egal. Du hast eh Recht und alle anderen Unrecht.
Lebe mal weiter in Deinen kleinen schönen Scheinwelt...
Gruß
Lars
Ulf,
lassen wir doch die sinnlosen Diskussionen. die Du hier versuchst umzudrehen. Es ging hier um eine 6 km/h Betriebserlaubnis und nichts anderes, da kannst Du drehen und schreiben was Du willst.
Einen Traktor auf 6 km/h zu drosseln ist kein Problem, wenn man nicht technisch unbeholfen ist...
Ulf,
wenn ich mit einem versichertem Fahrzeug - was technisch einwandfrei ist - auf öffentlichen Straßen fahre, gefährde ich doch keine Menschen oder Tiere!? Die unbeteiligten Dritten, von denen Du sprichst, werden doch nur durch die Versicherung geschützt. Der einzige Unterschied den es gibt...
Eigentlich ist es doch völlig wer hier was macht oder wie rum fährt, soll jeder glücklich sein mit dem was er denkt. Ich werd jedenfalls keinen Traktor mehr anmelden, das wichtigste ist das er versichert ist und das ist er.
Gruß
Lars
Genau Thomas,
ich bin bei der DEKRA gewesen und habe dort mit dem "Chef" über 6 km/h Zulassungen gesprochen und er bestätigte mir meine Annhame. Es gibt immernoch 6 km/h Zulassungen und er sagte mir auch das ich mich nicht von Zitat: "Dummschwätzern in die Irre führen lassen sollte".
Natürlich...
Oskar ist ein Mensch der nachdenkt und mitdenkt, davon gibt es aber leider viel zu wenig.
Joachim, Du bist ein Dummschwätzer und es ist eine Beleidigung wie du mich hier betitelt hast.
Ich belese mich und schau hinter die Kulissen, als alles das zu glauben was einem die Medien vermitteln...
Andreas, das ist doch alles schön und gut. Aber trotzdem benötigen Gesetze einen Geltungsbereich und ist der nicht vorhanden, haben die se Gesetze keine Gültigkeit mehr. Da ist es egal, ob es um natürliche oder juristische Personen geht.
Gruß
Lars
Verstehst Du es nicht Ulf, wenn es für ein Gesetz keinen Geltungsbereich gibt, dann ist es nichtig. Dabei ist egal wie alt und von wann es ist.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist immer noch von 1913, und es hat immer noch Gültigkeit und wird herangezogen!
Gruß
Lars
Wenn man die neueste StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) vom 26.04.2012 betrachtet, dann stellt man fest, dass die Paragrafen 1 bis 15 weggefallen sind. Durch die Aufhebung der Paragrafen 1 bis 15 der StVZO ist die ganze Zulassungspflicht: Führerscheine, Fahrerlaubnis (man kann es gern...
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