12. Treckertreffen Fahrenwalde

rs46max

Brigadir
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22. Mai 2005
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128
Hallo,
anbei ein paar Bilder vom 12. Treckertreffen in Fahrenwalde vom Wochenende.

mein Gespann






































und noch Eins von meiner Wenigkeit beim Bremswagenziehen


Kennzeichen und Personen habe ich zur Sicherheit mal versucht auszublenden.

Gruß Heiko
 
Hallo, ich habe da mal eine frage ich war ja auch in Fahrenwalde das hast du ja nun bestimmt mitbekommen? Gehört dir (euch) der MTS mit der runden Schnauze?
Gruss Nico
 
Moin,
nein ich habe keinen MTS. Aber welchen meinst du? Auf meinen Bildern sind ja mehrere zu sehen.

Gruß Heiko
 
Hallo, ich meine den der rechts neben deinen Traktor stand.
Gruss Nico
 
Moin Heiko !
Sind echt schöne Bilders die de da gemacht hast !
Scheint ja gut besucht gewesen zu sein !
Und zu meiner Freude ist sogar ein Waran mit dabei !

Gruß Manu
 
Hallo Nico,

das weiß ich leider nicht, wem der gehört.

@ Manu
Ja war wieder sehr gut und auch sehr gut besucht, ich war um 10.45Uhr da und hab kaum nen Platz bekommen.

Gruß Heiko
 
@Heiko
Das mit den Personen auf Fotos von öffentlichen Veranstaltungen wird immer mal wieder gefragt und auch ich musste mich da vor längerem erst einmal schlau machen.
Kurz - Personen auf öffentlichen Veranstaltungen dürfen auf Fotos öffentlich gezeigt werden, da:

§ 23 KunstUrhG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1 - Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2 - Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3 - Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4 - Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Versammlungen, Aufzüge u.Ä.
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun. Bsp: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unter fallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.

Daher kannst du dir denke ich das nächste mal den Aufwand sparen bzw. nur noch die Kennzeichen unkenntlich machen. Tipp: statt Farbe drüber einfach verwischen, da fällt nicht so ins Auge. ;-)

Aber schöne Fotos von einem Augen scheinlich tollen Treffen. :-)

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo, ich dachte der gehört irgendwie zu dir.
Gruss Nico
 
http://474496.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=ubb_tindex&USER=user_474496&threadid=1280299635

m
fg Bernhard.
Der Runde Rote Russe gehört nach Fahrenwalde.
 
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