alte Strohpresse T242/K441 Straßenfahrten

roburdriver

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13. Juni 2012
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Hallo. 

Müssen Strohpressen wie die T242 oder K441 für Straßenfahrten auch eine Anhängerbeleuchtung haben oder reichen Hängerdreiecke? Original war da doch nichts dran oder? Wie siehts aus mit Geschwindigkeitsschildern? Muss die nach hinten ragende Ballenrutsche oder Ballenwerfer beschildert werden? 

Gruß Robin
 
da das Angehängte auf eigener Achse rollende Dinge sind denke ich du musst wahrscheinlich alles was ein "Anhänger" ausmacht für den Straßenverkehr haben.

Das fängt in diesem Fall mit Rückstrahlern und Beleuchtung an und hört vermutlich mit Tüv auf.

Allerdings ist das nur eine Vermutung, vieleicht meldet sich noch jmd der es wirklich weiß.

Gruß Stephan
 
notwendig ist eine der von STVO oder STVZO vorgeschriebene Beleuchtung, 

bei der K445 ist doch standardmäßig Beleuchtung vorhanden, oder?

an der Rutsche würde ich um Ärger aus dem Weg zu gehen, oben eine weiß- rote Warntafel nach vorn und hinten anbringen.

lieber zwei handgriffe mehr machen, als sich mit den Ämtern rumschlagen!

manny
 
Moin Robin

Hätt´ste mal den letzten Beitrag ( Link) in dieser Rubrik gelesen wär Deine Frage schon beantwortet gewesen.

vG Fiete

Bowling, Dart und Traktor fahren :-)
 
Moin, 

Die Pressen K453 und K454 haben alles dran was für den Straßenverkehr gefordert wird. 

Es geht aber um die alten T242 bzw K441.

Wenn da nichts dran war würde ich an der Presse selbst eine abnehmbare Lichtleiste ranhängen und die schurre oder den ballenwerfer mit warntafeln versehen. 

Gruß Robert
 
Hallo allerseits. 

Danke für die Infos. Gelesen hatte ich den Link, aber da steht einerseits das Beleuchtung notwendig ist, aber Blinker nur wenn die vom Traktor verdeckt sind!?? Die alten Pressen verdecken die Beleuchtung nicht, bei der großen K453/454 ist das anders. Für die Überführung mach ich eine Lichtleiste dran, mir gehts mehr um später dann eine feste Beleuchtung ja/nein. Soll ja original aussehen. Geschwindigkeitsschilder sind wohl nicht notwendig und Wiederholungskennzeichen(grün) auch nicht. Hat keiner damit Straßenerfahrung?

Gruß Robin
 
Hallo,

ich hatte selber auch so eine Presse. Seinerzeit habe ich mir vorsichtshalber eine Beleuchtung angebaut da man die Beleuchtung vom Traktor auf jeden Fall verdeckt.

An die Schurre hatte ich jetzt nichts gemacht, aber es wäre auf jedenfall nicht verkehrt. Ein 20 Km/h Schild hatte ich mir damals auch dran gemacht. Es ist zwar kein Anhänger, aber man bewegt sich im Straßenverkehr. Von daher gehe ich, dass man lieber auf Nummer sicher geht und nicht unbedingt an die Originalität. Der Ärger im Nachgang, wenn etwas passieren sollte, ist auf alle Fälle größer, als die paar Euro für die Lampen und das Kabel. Ein Wiederholungskennzeichen brauchst du nicht, die Diskusion hatten wir hier vor kurzem schonmal. Sonst brächte man ja für jeden Pflug o.ä. eine ABE und somit ein Kennzeichen.

MfG

Tobias
 
Hallo Robin,

ich verstehe deine Frage nicht!

Normalerweise ist es der gesunde Menschenverstand, dass wenn man im öffentlichen Strassenverkehr teil nimmt, sein Fahrzeug verkehrstauglich halten muss. Egal ob eine orginale Beleuchtung bzw. Blinker, Warntafeln usw dran waren oder nicht. Es gibt auch Oldtimerfahrzeuge, wo auch einige Dinge für die Verkehrtauglichkeit zusätzlich angebracht werden müssen.

Aber man hatte ja auch Fahrschule, dort wurde es auch sehr genau erklärt wie die ganze Sache auch auszusehen hat und da sind selbst alte Pressen nicht davon befreit!!!

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, sollte man sich vorher in der STVO belesen oder bei der Zulassungsstelle erkundigen.

MFG Basti
 
Hallo Basti.

Auf derartige Belehrung kann ich verzichten. Wem es nicht passt das man hier Fragen an Leute mit Sachkenntnis stellt, einfach mal raushalten! Ich glaube kaum das du bei der Fahrschul was zur Landtechnik lernst, wenn du nicht gerade Klasse T oder L machst.

Gruss Robin
 
Hallo Robin, 

man lernt im Grundstoff schon was darüber, denn mit der Klasse B ist auch die L enthalten oder schon vergessen.

Belehren werde ich dich mit Sicherheit nicht. Doch ich stelle mir nun wirklich die Frage, warum man fragt, ob man ein gezogenes Gerät, welches die Beleuchtung und Signalgeber vom Schlepper verdeckt, zusätzlich noch damit ausrüsten muss. Lernt man selbst bei der Klasse B bzw im Grundstoff wie das Ganze auszusehen hat. 

Und wenn du es genau wissen willst, da frag doch einfach bei der DEKRA oder eine andere gleichwertige Organisation. Die wissen es bestimmt oder schau doch einfach in meinen Link. Dort steht es doch klar und deutlich beschrieben in der SVZO§53 . 
 
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