Anbauhöhe Hauptscheinwerfer

SCHUI-RS88

Kombinatsdirektor
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06. Juni 2012
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Moin,

Wie hoch darf man die Hauptscheinwerfer (also Abblendlicht und Fernlicht) am Traktor anbauen? Gibt es da irgendwelche Vorschriften für?

Hab bei meinen 572er immer das Problem, wenn ich was auf der Schaufel hab oder ein Rundballen mit dem Frontlader spazieren fahre, daß ich mit meinen Hauptscheinwerfern im Grill nichts mehr sehe und mit Arbeitsscheinwerfer darf man auf der Straße ja nicht fahren.

Habe im Typenkompass ein Bild von einen 82er (mit großer Bude) gesehen der Hauptscheinwerfer an der Kabine an den Einstiegsgriffen dran hat. So in der Art wollte ich das auch bauen.

Und vom MB-Trac kenne ich das, daß die zusätzliche Hauptscheinwerfer am Dach haben.

Gruß Robert
 
Hi Robert 

Bei meinen Traktoren mit FH sind zusatzbeleuchtungen ab Werk verbaut. Fendt im Dach und JD   an der begrenzungsleuchten Halterung ,die strasenmeisterei schreibt die zusatzbeleuchtungen für den winterdienst vor.denke du kanst auch beim MTS sowas anbauen den du erhöhst damit die Verkehrssicherheit für alle beteiligten.

Mfg Roland

Ps der TÜV oderDekra Mann weiß es genau  
 



B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht​
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 (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.​
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 (2) Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1 000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Absatz 5 der Straßenverkehrs- Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit zwei zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1 000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.​
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 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für​
  1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,​
  2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landoder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden.​
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 (4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.​
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 (5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt​
  1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,​
  2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,​
  3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.​
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 (6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fernund Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1 000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1 400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.​
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 (6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.​
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 (7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.​
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 (8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.​
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 (9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.​
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 (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit​
  1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
  2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
  3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

:-) :-) :-) Grüße Ingo
Sachbearbeiter im Amt für Mobilien mit Emissionshintergrund !
 
Das wäre eine Option beim 572 nochmal welche an die Kabine zu bauen.

Aber nur mal so am Rande: lass dich bitte nicht erwischen, wenn du mit Frontlader unten und dazu noch beladenen auf der Straße fährst. Mir sind die Ordnungshüter auch schonmal 10 km hinterhergefahren und haben mich dann rausgezogen.
 
@Roland: Sind das denn Lampen für die Straße mit Abblender und Fernlicht oder nur Arbeitsscheinwerfer?

@Ingo: Danke für die ausführliche Erläuterung.

@Falko: Gibt es da denn irgendein Gesetz welches festschreibt daß es verboten ist mit Frontlader unten zu fahren? Oder haben die dich nur angehalten um mal wieder Besserwisser zu spielen und dich von der Arbeit abzuhalten?

 

Mit einen Belarus der auf kleinste Spur eingestellt ist, mit einem 1,3m-Stroh- oder Heurundballen ganz oben aufm Frontlader umherzufahren macht sich nicht sonderlich gut. Und extra den Anhänger aus der Ecke holen und mit einem Bund zu beladen, anzuhängen, gut einen halben Kilometer damit fahren um dann an der Koppel wieder abzuhängen und dann mit dem Anhänger und beim Abladen die Straße zu blockieren macht in meinen Augen wenig Sinn.

Und ein Rundballen macht beim zusammenstoß bestimmt weniger Schaden als der leer geräumte Frontgewichteträger.

Gruß Robert
 
Ausnahme möglich heißt dann wol daß ich die so hoch wie ich sie brauche anbauen kann damit mein Traktor damit verkehrssicherer wird?

Gruß Robert
 
Hallo Robert 

Die leuchten sind für Abblendlicht und Scheinwerfer ,beim umschalten erlischt die normale Beleuchtung in der motorverkleidung und die zusatzbeleuchtungen ist in der funktion tätig.mit arbeitsscheinwerfern soll man "offiziell" nich imStraßenverkehr fahren. 

Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter ‘ ;-) ;-) ;-)

Mfg Roland 
 
Ausnahme möglich heißt, heist Bauartbedgt und muss vom TüF  -  Dekra abgenommensein.

mfg  Bernhard.
 
Was mir noch einfällt zum Thema: bin oeffters mal in der Pfalz auf ein Weingut und die Bauern dort fahren mit zwei rundballen im Heck und mit zwei im frondlader und kein Polizist kehrt sich dran. Das ist dort und in den meisten alten Bundesländern normal nur bei uns gibts öfter mal ärger ,spraeche aus Erfahrung 

Mfg Roland 
 
Zum umschalten wollte ich das ja auch bauen. So kenne ich das auch vom MB-Trac, da ist ein Schalter zwischen Armarurenbrett und Frontscheibe versteckt mit dem man zwischen den Hauptscheinwerfern umschalten kann. Wenn ich die oberen Hauptscheinwerfer brauche machen die in der Motorhaube wenig sinn weil deren Licht mich nur blendet. Weil man mit Arbeitsscheinwerfer nicht fahren soll wil ich ja ein zweites paar Hauptscheinwerfer ran bauen. 

Gruß Robert
 
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