Dürfen W50 nicht mehr mit Hängern fahren!?

UnGeklonter

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04. Feb. 2010
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Halllo!
Ich habe gehört für 2010 gibt es die Sonderreglung nicht mehr, das W50 mit 1-Kreis Bremsanlage mit einem Hänger fahren dürfen!
Ich habe gehört laut Gesz gibt es die Sondergenehmigung nicht mehr, das W50 mit 1-Kreis Bremsanlage mit einem Hänger fahren dürfen! Bei und in der nähe gibt es eine riesige Landwirtsch. AG, mit warscheinlich der größten W50-flotte Ostdeutschlands, der Stüzpunkt, der bei uns jedes JAhr MAis Häckslet wird warscheinlich nur 2 von 13 W50 auf 2 Kreis Bremasanlge umrüsten, da dies sehr teuer ist! is das nur in Sachsen so oder woanders auch?

Mfg Hannes
 
Hallo du davon habe ich noch garnichts gehört das W50 nicht mehr mit Hänger fahren dürfen bei mir im Ort da laufen auch noch zwei W50 bei einer Spedition und die haben auch meistens immer Hänger dran und die haben auch nur Einkreisbremsen aber denn dürfte man ja mit ein ZT oder Belarus auch nicht mehr mit Hänger fahren. Ach ne was ist das alles! Wollen diese ganzen Idioten das die ganzen Ost Fahrzeuge nich mehr auf der Straße kommen oder was ist das? Darüber könnte man sich bloß aufregen oder wie seht ihr das?
Gruss Nico
 
Na ich hab mal was gehört gehabt aber schon vor n par Jahren das das mit den Kreis wohl mal vorbei ist. Das ganze geht nich wegen der Ost Technik das geht wohl um die Sicherheit weil 2 Kreis wohl "besser" bremst als 1 Kreis und daher ist das wohl ein Auslaufmodel
 
Hallo ja das habe ich auch schon mitgekriegt aber manches hatt auch bestandtschutz sowie original w50 und original einkreisbremse am HW60 oder 80 wen original so ist darf man so weiter fahren , so weit ich weis und meistens haben die bullen auch nicht son durchblick die gucken meistens nur nach de ladungssicherung mehr nicht weil ich auch zwei hw60 und 80 am John deere fahre, der trecker hatt zweikreis und einkreis, der hänger bloß einkreis. Meistens haben die neuen trecker beide bremssysteme oder auch manche hänger haben beide einkreis und zweikreis Systeme .

Gruß Chris
 
Hallo User
Das mit der Zweikreisbremse ist bei uns schon seit vielen Jahren so geregelt:Alle Anhänger die Druckluftgebremst sind und nur eine Einkreisbremse haben dürfen nur bis 25 km/h gefahren werden.Das hat nichts mit Ost oder West Technik zu tun.Ich wundere mich das es überhaupt noch möglich ist den W50 mit Anhänger zu betreiben,wenn er keine Zweikreisbremse hat.Die Sache ist die, wenn man bei einer Einkreisbremse bremst wird keine Druckluft in den Luftkessel gefördert bei längerer Bremsung z.B im Gebirge kann dann die Bremse infolge Druckluftmangels aussetzen ,was schnell zu einer gefährlichen Situation im Stassenverkehr führen kann.Deshalb gibt es ja die Zweikreisbremse bei der Druckluft auch bei Bremsung gefördert wird so das es zu keiner Zeit zum Druckluftmangel im Druckkessel kommt.
Mit freundlichen Grüssen Dirk

Achtung Lesen gefährdet die Dummheit!!!
 
Aber wie soll das gehen bei Oldtimer Zulassung da kriegste keine zulassung wen de ne zweikreis anbaust weil das ist ja nicht original da muß es ja so gehen das ist bei mein s4000 auch so der hatt auch bloß einkreis und ist nen oldtimer dan dürfte ich da auch kein hänger anhängen oder wie??? das geht doch nicht .

Gruß Chris
 
Ich muss meinen Senf auch mal dazu geben. Soweit der W 50 und auch der Anhänger einen BRD-Brief bereits besitzen,dann musst du übers Verkehrsministerium deines Bundeslandes eine Ausnahmegenehmigung einholen. Bei mir war es folgender maßen: W 50 LA/Z EZ 1990 mit Brief und Einleiterbremse, da kannst du jeden Anhänger bis max. 25 Km/h ran hängen. Der HK 5 den ich dann gekauft habe ist EZ 1968 und war bis 2008 zugelassen mit seiner Einleiterbremse,daher konnte ich eine Ausnahmegenehmigung im brandenburgischen Verkehrsministerium beantragen. Diese kostete 80 € und gilt unbefristet, wobei er auf 60 km/h begrenzt ist und ich ihn nur im Land Brandenburg so bewegen kann. Die Dekra braucht man nicht zu fragen,die verweisen dich grundsätzlich auf Zweileteranlage. Ich hoffe das ich helfen konnte! Gruß Jens
 
also so ein Umrüstung kostet bei uns etwa 2000 € und das ist allerhand, wen nicht immer solche strecken zu fahren wären., wer es halb so wild
 
Hallo,

mal sehen ich glaube ein bisschen Ordnung kann ich hoffentlich reinbringen.

Einleiterbremsanlagen dürfen nur noch für landwirtschaftlichen Anhänger mit max. 25km/h verwendet werden.

Bei den Einleiterbremsen gab und gibt es keinen Bestandsschutz! Es gibt immer die Nachrüstpflicht.

Es gab einzelen Übergansvorschriften (wahrscheinlich von den Bundesländern [oberste Landesbehörde] genehmigt).

Sollte man nachweislich nur einen W50 und bsp. mehrer ZT‘s haben. Und die Anhänger reihum tauschen wollen, kann man bei der obersten Landesbehörde (sitzt beim Regierungspräsidium oder bei den Bezirksregierungen) eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Ob es in einzelnen Bundesländer generelle Ausnahmegenehmigungen für Oldtimer gibt ist nicht ganz sicher. Auf jedenfall besteht erstmal auch grundsätzlich für diese Fahrzeug Nachrüstpflicht.

Bitte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn. Dies sind die Fakten.

Gruß Ulf
 
Hallo

Ja die Einleitersysteme sind aus lauf modele wenn man ein Anhänger neu aufbaut muss die Zweileiter dran! Aber bei uns fahren auch noch Leute mit dem W50 oder L60 mit Einleiter rum! Ach und täuscht euch mal nicht in den grünen Menschen die wissen meist besser bescheit als sie sollen! Kleines Beispiel: Freund von mir fährt Mähdrescher beim Lohnunternehmer und da müssen die auf Schulungen von den Herstellern der sagt dort sitzen mittlerweile auch die Grünen Menschen da bei da mit die bescheit wissen! Also seit steht’s auf der Hut den die Landwirtschaft hat schon zulange Narren Freiheit!

Weiter hin gute fahrt!
 
Zum Glück haben L60 ab werk schon 2-Kreis, tja, von 13 W50 werden 2 umbebaut, der rest fährt solo!
 
Und warum bloß zwei aus tarnung oder was soll dan passieren mit die restlichen?? wie groß ist den die lpg? soll das wirklich so teuer sein?

Gruß Chris
 
ner,es ist nur der eine 3000 hekta Betrieb, das Problem ist sowieso das keine Fahrer mehr sind, meist fahren die W50 Vorruheständler oder Traktoristen, die aber dan vom Traktor auf den LKW müsen, und das kostet ja auch wieder!
Ich schäze trozdem das die mit der genehmigung alle wider anmelden würden, es fahren noch 1 Werkstatwagen, 2 kipper, 1 Kalkstreuer, der rest Häckselkippen
 
Hallo
Ich muß hier auch mal meinen Senf dazugeben. take it 1999 hat es hier schon richtig gesagt: Einleiterbremse ist nur noch bis 25 km/h zulässig. Es gab eine Ausnahmeregelung in der Landwirtschaft, aber die ist jetzt abgelaufen. Bei einem 40 km/h-Schlepper und einem 25 km/h-Anhänger ist das jetzt nicht nur Fahren mit einem nicht zugelassenem Anhänger sondern die grünen Männchen nehmen dir die Papiere weg, weil du über 25 km/h eine Zweileiterbremse brauchst. Ich rüste bei meinem D4K-B sogar die Zweileiter nach, weil meine Hänger alle Zweileiteranschluß haben und auf 40 km/h zugelassen sind.
Gruß Mirko
 
Hallo,
Nur wo liegt denn da jetzt das Problem? Wenn ich das richtig verstanden hab, kann man doch weiterhin mit einem W50 + Anhänger fahren, wenn man nicht schneller als 25 kmh fährt.
Man darf doch zB. mit nem Fendt und HW80 auch nur 25 kmh fahren, wenn am Hänger eine Einkreisbremsanlage verbaut ist...

Gruß Johnny
 
Ja W50 und Einleiter ist bis 25km/h zulässig.

Aber jeder Betrieb der wirklich noch mehr als 50 W50 fahren hat und die auch mit Anhänger betreiben will kann doch so ne kleine Sondergenehmigung beantragen. O.k. es ist etwas Büroarbeit, aber dann rollts wieder (Kosten sind nicht so hoch).

Außerdem fahren die Meisten W50 mit Anhänger denk ich mal eher im Flachland. Im Erzgebirge oder Thüringer Wald wird es kaum noch nennenswerte W50 Flotten mit Anhänger geben.
Und im Flachland ist Einleiterbremse eher unkritisch zu sehen.

Gruß Ulf

P.S. Irgendwo hab ich schon einmal jemand empfohlen solch einen Antrag zu stellen, der auch ohne Problem durchgegangen ist.
 
Hallo,

also einen W 50 auf 2 Leiterbremse umzubauen kostet doch keine 2000,-€, wo last Ihr das denn machen?? Ich habe in meinen W50 auch die Zweileiterbremse nachgerüstet und das für kleines Geld. Man benötigt ein zusätzliches Ventil, die 2 Kopplungsköpfe (rot u. gelb) sowie etwas Bremsleitung aus Plastik und ein paar Verschraubungen und das wars. Die Arbeitszeit um alles anzubauen beträgt ca. 2 Stunden.
Ein Wort noch zu den Leuten die meinen einen 25km/h Anhänger hinter einen W50 zu hängen würde das Problem lösen. Wie wollt Ihr den "grünen Männern" klarmachen das Ihr mit dem W50 nur 25km/h fahrt???? Das klappt nie.

MfG Jens
 
Hallo Jens,

nur denn hat man doch das selbe Problem beim Trecker der zB 50 kmh läuft auch...solange man nicht dabei erwischt wird das man schneller fährt, kann doch nichts passieren.
Ich hatte das jedenfalls in der Fahrschule vor Jahren so verstanden.

Gruß Johnny
 
Genau so ises! Seit doch mal erhlich, wer wil den mit einem W50, der noch schneler als die 50 km die mit Hänger zugelasen sind 25 fahren?!
 
Nee nur 25km/h fahren ist nicht. Der Anhänger darf bauartbedingt oder Kennzeichnungsbedingt nicht schneller als 25km/h fahren. Heißt, der Anhänger braucht kein eigenes Kennzeichen aber benötigt das ominöse 25km/h Schild.
 
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