Fachfrage an Profis!

jczev

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25. Aug. 2005
Beiträge
14
Hallo Forumsmitglieder!

Vielleicht kann mir ja jemand helfen?!

Kann ich als Landwirt dafür verantwortlich gemacht werden, wenn von meinem Land durch Starkregen und Erosion die Straßen und Gärten in meinem Dorf verunreinigt werden? Wer muß die Reinigung übernehmen; zahlen?

In letzter Zeit werde ich da immer mal darauf angesprochen. Was sagt das Gesetz dazu!

Ich freue mich auf konstruktive Beiträge!

Viele Grüße!

Jczev
 
So wie du sicher stellen musst das nix von deinem Grundstück auf die Straße,.... kommen darf, so muss auch die Gemeine,..sicher stellen das nix zu dir aufs Gelände laufen kann!!! Wenn z.B. das Gefälle der Staße,... nicht stimmt und das Regenwasser alles zu dir läuft, da machst du ja auch Theater!
 
Hallo

 

Mußt Du auch so machen wie die Behörden.

Wenn da sowas ist und man dort anruft , heißt es auch nur " § ...  Höhere Gewalt" wir können dagegen sichts machen.

 

MfG
 
Moin Moin

Du hast eine Vorsorgepflicht zu erfüllen. In Deinem Fall würde ich sagen Dränage und Abflußgräben in Ordnung halten Erosionsschutzstreifen anlegen und wenn dann ein Schadensfall eintritt sollte das eine Versicherung übernehmen.

vG Fiete
 
Hallo Namenloser,

ist dein Schlag bzw. Feldblock als Erosionsgefährdet eingestuft? CC Wasser1, CC Wasser2, CC Wind? Wenn der Feldblock als Erosionsgefärdet eingestuft ist, hast du diesbezüglich CC Verpflichtungen einzuhalten. Dies kann unter umständen zu Kürzungen führen.

Aus der Tatsache heraus, das der Schlag im Erosionskataster auftaucht und die damit verbundenen Verpflichtungen eventuell nicht eingehalten wurden, kann bei Erosionsereignissen die zuständigen Bodenschutzbehörden und einige anderen auf den Plan rufen.

Zivilrechtlich kann der Bewirtschafter unter umständen auch haftbar gemacht werden.

Ich hab einen Link dazu....

http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/Dokumente/abt2_acker_pflanze/agraroek_umwelt/14_ws-bodkund_recht.pdf

Ich denke das sollte alle Fragen beantworten.

Grüße Otto
 
Hallo

Bei mir läuft seit neusten manchmal (bei Starkregen) das öffentliche Wasser von der Strasse auf den Hof.

Hatte die zuständige Behörde hier, Fazit: das tieferliegende Grundstück muss sich immer selbst vor Fremdwasser schützen.

Auf der anderen Seite vom Dorf ist es wie in Deinem Fall. Dort drückt seit Jahren das Wasser vom Feld in die Hauskeller rein. Bei etwas stärkerem Regen befindet sich das Feld auf Höfe, Strasse und überflutet eine öffentliche Kreuzung.

Die Leute haben auch schon versucht und probiert, ohne Erfolg.

Glaube der ausschlaggebende Punkt war in diesem Fall das dieses Wasser vom Starkregen nicht vorsätzlich geleitet wird.

Gruss Sebastian..
 
Hallo

Also ich denke mal das ein starkregen höhere Gewalt ist, und wenn es um regressansprueche geht hast du als Landwirt eine betriebshaftpflichtversicherung. Bei diesen Versicherungen gibt es umweltbausteine z.b. bodenkasko genannt, diese treten auch ein wenn du z.b. ein guellefass im wasser Schutzgebiet umwirfst und evtl. Boden ausgetauscht werden muss. Ich würde empfehlen den versicherungsvertrag regelmäßig zu prüfen  und ggf anzupassen. 

Diese faelle werden zunehmen und die Behörden werden auch immer sensibler und solche Schäden werden i.d.r. immer teuer

Mfg Alexander
 
Hallo,

Da frag ich mich doch was ein Güllefaß im Wasserschutzgebiet zu suchen hat! Wobei die Bezeichnung "Gülle" schon mehr als

anmaßend ist.

Im übrigen ist ja die höchste Verdichtungsstufe des Ackerbodens erreicht! Vorhandene Drainagen zerstört oder zugesetzt. Wo soll das Wasser noch hin, außer sich den Weg des natürlichen Gefälles zu suchen.

Gruß Oskar
 
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