Fahrerkarte ja oder nein

belarus082

LPG-Vorsitzender
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09. Mai 2009
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392
Hallo
Ich hab da mal wieder eine Frage was die sche... Fahrerkarte angeht. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich fahre ja Winterdienst auf Arbeit und jetzt weiss keiner (auch der Chef nicht) ob wir da eine Fahrerkarte rein machen müssen oder nicht. Denn: der Winterdienst vom Strassenamt (für die wir fahren) die haben auch keine, noch nicht mal einen Fahrtenschreiber haben die. Weil wir können ja nicht nach 4,5h eine 3/4h Pause machen wie es vorgeschrieben ist, wenn die Strassen verschneit sind oder gar Spiegelglatt. Solange man mit dem Streuer unterwegs ist geht es ja (wird man eh nicht angehalten),aber was ist wenn man den nächsten Tag auf einen anderen Bock muss und man kommt in eine Kontrolle,dann erklär denen mal das de die anderen Tage im Dienste des Staates warst,glauben die dir nie.

Deswegen meine Frage-Karte ja oder nein.
Vielleicht gibt es ja eine Sonderreglung-wie so oft.

Vielen Dank und einen schönen Advent

MfG Andreas

PS: wünsch eine schöne Weihnachtsfeier
 
Ist ne gute Frage!? Aber ich denke mal, wenn du nach 8Stunden Winterdienst deinen LKW in den Graben gejagt hast, bekommst du wegen Fahrzeitüberschreitung garantiert Probleme!?
 
Hallo Andreas
Hab mich gerade mal auf der BAG-Seite umgesehen und da steht das Fahrzeuge zur Strassenunterhaltung (und da muss der Einsatz nicht durch das Strassenbauamt erfolgen) der Ausnahme von Lenk-ud Ruhezeiten unterliegen
(§ 18 FPersV, Art. 13 VO (EG) Nr.561/2006 ).
"Wenn eine Ausnahme zutrifft,brauchen die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und kein EG-Kontrollgerät
zu verwenden."
"Die Regelung des Arbeitszeitgesetzes sind jedoch zu beachten"
Also nach 6h eine 1/2h Pause. Aber das weist Du ja als Chef selbst.
Gruss Andreas
 
Ach ne. Jetzt hab ich da was verhauen. Is aber nicht schlimm - lieber zum Chef gemacht als anders rum ;-)
Gruss
 
Hallo
Da haste wieder nen brisantes Thema angeschnitten ,aber ich würde mal sagen ,Karte rausnehmen ,Tacho auf Out of Scope stellen und los gehts, solange du nicht mit deinen Laster ins benachbarte Ausland fährst stellt das auch kein Problem dar ,weil ich denke mal dein Chefchen hat die entsprechenden Formulare bereitliegen .
Dem Deutschen Polizisten das zu verklickern ist immer noch besser als nen Französchischen oder Belgischen Flic das plausibel zu machen ,warum man ohne Karte fährt. Aber wie gesagt du solltest dann die entscprechenden Formulare dabei haben , ähnlich dem Urlaubsschein.
mfg Falk
 
Hallo,

Du kannst die Fahrerkarte einlegen oder auch nicht, aber auf alle Fälle einen Ausdruck vom Tag machen und diesen vom Auftraggeber (Chef oder Straßenbehörde) unterzeichnen lassen. Jeder BAG Kontrolleur oder Polizeier wird dies anerkennen. Den Ausdruck auch 28 Tage mitführen.

MfG Jens
 
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