Gesamtlänge HW80zug

Johnn(y)

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Hallo,

was muss man bei einem HW80zug beachten, in Bezug auf die Gesamtlänge?
Soweit ich weis darf die Gesamtfahrzeuglänge 18m nicht überschreiten.
Kann man betrieblich gesehen, Ausnahmegenehmigungen beantragen, wenn ja wo macht man das, bzw. müssen solche Genehmigungen nach best zeitlichen Abständen erneuert werden?
Zweitens:
Mein ZT ist auf 19,75m eingetragen, wenn man nun einen längeren Trecker hat (zB. durch Frontlader etc.) mit einem HW80zug gibts es da irgendwelche Richtlinien bzw. Vorlagen die man beachten muss?
Mir ist bekannt, das man kürzere Zuggabeln verwenden kann, allerdings passt das ja denn immer noch nicht bei best Treckern...

Daher meine Frage, kennt sich jemand mit dem Thema aus bzw hat praktische Erfahrungen dazu?

Danke im Vorraus!

Gruß Johnny
 
Hallo,

kurze Info zu Gesetzen:
Die Gesetzte legen Regeln fest an die man sich halten muss. Wenn man eine Ausnahme braucht kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragegen. Teilweise gibt es aber komplette Ausnahmeverordnungen (also komplette Ausnahmegesetze) zu einzelnen Pagraphen für spezielle Personen/Nutzerkreise.

Solch ein Ausnahmegesetz gab es für DDR-Anhänger. Da die Züge nach DDR-Recht länger sein durften. Diese Ausnahmeverordnung wurde glaub ich alle 5 Jahre wiederum um 5 Jahre verlängert. Ob es diese Ausnahmeverordnung für DDR-Anhänger heute noch gibt? Glauben tu ichs schon aber gecheckt habe ich sowas nicht mehr.

Also positiv denken und DDR-Anhänger normal anhängen, da prinzipiell DDR-Zulassungsrecht "gilt". Ja und wenn man was verändert, dann natürlich eine kurze Zuggabel einbauen um die Anhänger zukunftssicher zu machen.

Gruß Ulf
 
Rechtlich ist das so: wenn du ein Orginal HW80 hast also mit nem Orginalem Aufbau dann darfst du die Längen überschreiten also DDR Recht
wenn du aber z.B. ne Conow aufbau auf deinen Hänger baust ist das ein Neuaufbau und dann musst du nach der zeitigem Recht Handeln also verkürzer Aufbau und kurze Zuggabeln damit du in der erlaubten Länge bleibst!
wenn du jetz nen Traktor hast der sehr lang ist so zum Beispiel bei John Deere dann musst u immer am Vorderen Punkt messen also Fronthubwerk oder Frontlader aber dann musst du aufpassen das maß von Lenkrad mitte bis zum vordersten Punkt also Z.B. Frontgewicht darf nicht 3m Überschreiten und das wissen die meisten nicht! mfg Eric
 
Hallo Eric,

hast du, oder ein anderer eventuell einen Paragraphen zu der Aussage mit den drei Metern? Denn laut Fahrschulbuch(von vor 7 Jahren, bin gerade drann mir ein neues zu organisieren) muss ich mich wenn das Maß über schritten wird bloß gegebenenfalls einweißen lassen...

Denn wenn das Vorschrift wäre dürfte in meinen Augen kein 8000 oder gar Knicklenker fahren...

Bei uns sieht das die Rennleitung nicht so ernst. Hat z.B.: auch kein Problem mit 25km/h und Einkreishänger hinter W50. Da ich doch ab diesen Sommer vermehrt in anderen Regionen fahren werd, würde mich das interessieren.

Diesen Sommer werd ich mit 7000/8000 und zwei original HW 80 unterwegs sein, so wie ich das hier gelesen hab darf ich das solang mein Traktor nicht mehr wie 3m über das Lenkrad hinaus geht...

Gruß jonas

P.S.: Was noch interessant wäre, wie muss das Lenkrad eingestellt sein???
 
Also die 3m hab ich jetzt keinen Paragrphen aber das hat mir selbst der Tüver meines Vertrauens gesagt! und ich wurde auch schon deshalb von der Verkehrshampelei angehalten! das Lenkrad wird in in der obersten stelleung gemessen aber keine Angst das die Meisten Cops wissen das eh nicht! und wenn du die Länge überschreitest dann kostet das nur 10€ Verwarngeld ;-) mfg Eric
 
Hallo,
Die Gesamtfahrzeuglänge ist nach §70 StVZO auf 18 m in Deutschland begrennzt. Für die originalen HW80 und HW60 gibt es nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO eine Ausnahmegenehmigung, die muss aber beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Dann darfst du eine Gesamtfahrzeuglänge von 20,75 m haben. Alle neueren Anhänger oder Umbauten mit Conow etc. fallen nicht darunter. Das gilt für 25 km/h genauso wie für 80 km/h. Die Genehmigung wird meistens für 5 Jahre erteilt und kostet ca. 50 Euro.
Das Maß von Lenkradmitte bis Fahrzeugvorderkante darf laut §35b Abs. 2 StVZO nicht mehr wie 3,5 m betragen. Zu beachten ist das auch bei Frontgewichten oder Anbaugeräten. Wenn der Abstand größer ist, muss der Fahrzeughersteller bzw. dein Händler eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO zum Fahrzeug liefern. Dann brauchst du noch eine Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO, damit du diese Ausnahmegenehmigung nutzen darfst. Diese ist beim Landratsamt zu beantragen und wird ohne Probleme gewährt. Kostet allerdings 130 Euro pro Jahr. Das Landratsamt muss ja auch leben!!!!
Ich hoffe das hilft erst mal weiter - oder verwirrt noch mehr.
Gruß Mirko
 
Hallo,

als macht mal die Pferde nicht scheu, ich denke das die Ausnahmeverordnung für die DDR-Anhänger noch exisitiert. (Die wurde bis jetzt immer verlängert!) Also braucht erstmal keiner einen §70 StVZO beantragen!

Achso was ist ein Umbau:

Alles wo die technischen Daten geändert werden müssten. Also Länge, Breit, Höhe, Gewicht. Wenn sich an diesen Parametern was ändert, dann solltet ihr auch eine kurze Zugdeichsel einbauen.

Diese 3 Meter Länge mit dem Fronthubwerk exisitert tatsächlich. Meines wissens gibt es sogar ein ganzes Merkblatt dazu. Die Einhaltung der 3 Meter obliegt dem Kraftfahrer!!

Gruß Ulf
 
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