Grüne Nummer am Hänger

Famulus-Elstra

Traktorist
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18. Sep. 2011
Beiträge
27
hey
Ich hab mir seit letztem winter einen grosen Wohnwagen auf gebaut
mein problem nun ist
ich möchte den tüv alle 2 jahre umgehen
grüne nummer?
mein Famulus hat aber ein H-kennzeichen
danke
 
Wenn de den nur hinter den Trecker haben willst lass dir nen Folgekennzeichen machen......... Dafür muss am Anhänger von 3 Seiten eine 25 angebracht sein und du brauchst den KFZ Brief und schon ist das Problem gelöst ;-) Falls du keinen Brief mehr hast, dann musst du ihn 1 mal abnemen lassen... Das du Papiere dazu hast...
gruß flo
 
Ja so einfach kann´s manchmal gehen......
Leider sind diese Bestimmungen dazu, nicht in allen Bundesländern so ganz gleich.
Manchmal muß der KFZ_Brief abgestempelt werden......manchmal wird ne ABE daraus.....manchmal brauchste ein Gutachten....&&&.
Deshalb rate ich: Frag mal auf Eurer Zulassungsstelle nach, dann biste sicher.

mFg axel
 
Hallo zusammen.
Kann sein ich irre mich jetzt. Aber ich denke mal mit der Folgenummer wird es nicht funktionieren. Solche Folgenummern sollten nur an Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge bzw Anhänger sein. Der Wohnwagen würde da aber nicht hineinzählen.(Wenn ich falsch liege, nehme gern Kritik an)

Tilo
 
hallo
also bei h-kennzeichen gibts kein folgekennzeichen.
entweder versuchst auch auf h-kennz.wenn der wohnwagen das alter hat oder 07er nummer.da kannst du bis 10 fahrzeuge auf einer nummer fahren
gruß marco
 
Hallo Marco, da muss ich dich wohl verbessern für H Kennzeichen am Schlepper gibts auch Folgekennzeichen.... Ist mir sogar persönlich bekannt ;-) , du musst nur das beachten was Axel und ich oben geschrieben haben....
dann gibt es keine Probleme (Wir haben das bei uns mit so ca 10 Treckern in Eigenerfahrung durch, das kannste schon glauben)
gruß flo
 
hallo flo
hier bei uns ist das aber nicht möglich mit h als folge am Anhänger.ich hatte da schon mal bei der zul.-stelle nachgefragt.ca.2jahre her
gruß marco
 
Hallo,

ne also ich glaube da hast du wahrscheinlich Pech.

Also von Zulassungsverfahren mit 25 km/h ausgenommen sind:

- LOF Anhänger (bei Nutzung in der Landwirtschaft)
- Wohnanhänger im Schaustellerbetrieb
- Fahrbare Baubuden (Bauwagen)

Nachzulesen in der Fahrzeug zulassungsverordnung §3.

Gruß Ulf
 
es ist ein umgebauter bauwagen
ich versuche das einfach mal was raus kommt
danke für eure hilfe
gruß
robert
 
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