Grüne Nummernschild/ Nachzahlung an Finanzamt

zt303rr

Traktorist
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04. Okt. 2015
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Hallo zusammen 

Ich habe vor kurzen  von einem Bekannten erfahren das er an das Finanzamt Steuern zahlen soll,

Weil er sein grünes Nummernschild angeblich gar nicht hätte bekommen dürfen .

Das geht bei ihm wohl schon an die 3000 €

Ich hab meinen Zt 2012 angemeldet und das Formular ordentlich ausgefüllt, geschrieben das ich ihn zum Holz ;Stroh -Heu  für die Hühner  zum fahren nutze  und ihn nur privat nutze .

Hab dann auch   die   Grüne Nummer bekommen .

Wie geht das ,das  das   jetzt alles nicht mehr zählt und dafür auch noch bestraft werden soll obwohl man ja nichts falsch gemacht hat .

Seitdem  das Hauptzollamt  die Sache mit Steuern übernommen hat, sind die Auflagen ja viel härter geworden und man bekommt wohl als Normalo kaum noch die Grünen .

Müsste man dann zu mindestens  Nicht  ein Schreiben vom Amt kriegen mit den Hinweis das es jetzt neue Auflagen gibt um die Steuerbefreiung zu bekommen und  wenn man sie nicht erfühlt sie dann halt entzogen wird und von da an Steuern zahlen muss  und nicht noch 5 Jahre vorher wie ich das jetzt mitbekommen habe ?

MfG Rene 
 
Soweit ich es weiss liegt es daran das du die Grünen Kennzeichen nur mit einem Gewerbe bekommst. Privat ist sowas also nicht möglich. Nur wer meint ich fahre mein Kaminholz aus dem Wald und möchte dafür Steuerbefreit fahren oder er mäht seinen Hecktar Wiese damit und um dahin zu kommen sollte das bitte auch Steuerbefreit sein, der irrt. Wenn du einen offiziellen Nebenerwerb, Werkstatt, Betrieb wie auch immer ein Gewerbe hast kannst du grüne Kennzeichen BEANTRAGEN. In der Regel muss es aber was mit Land oder Forstwirschaft zutun haben. Wenn du Privat damit fahren möchten musst du dir schwarze Nummern holen und die Steuern zahlen. Wenn du meinst das ist die für nen 5 Liter ZT oder auch die ganze Lanz Fraktion auch musst du es über die H- Nummer machen mit 192€ Steuern egel weches Fahrzeug (4 Rad)
 
Hallo René,

Dein Bekannter sollte gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Wenn der zurück gewiesen wird, dann soll er vor dem Gericht klagen. Soweit das, was ich aus dem Verwaltungsrecht weiss. Nun kann es sein, dass sich die Richtlinien/Verwaltungsvorschriften geändert haben, in der Zeit, in der Du Deinen Bescheid erhalten hast, galten andere Vorschriften als bei Deinem Bekannten. Ich weiss auch nicht, ob Brennholz holen als landwirtschaftlicher Zweck zählt.

Das Amt ist nicht verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen, dass sich die Vorschriften geändert haben.

Gruß Andreas
 
Hallo das Thema hatten wir schon mehrfach.

1. zur Steuerbefreiung muss ein Land/Forstwirtschaftlicher Betrieb vorhanden sein, der einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit einer Gewinnerzielungsabsicht betreibt.

   dabei ist es egal ob gewinn oder verlust gemacht wird (Vorsicht Falle: dann muss auch bei der Lohn/Einkommenssteuer bei Einnahmen aus Land und Forstwirtschaft eine Angabe gemacht werden.)

Hobbypferdehaltung und Brennholzbergung fürn Eigenbedarf sind keine Steuerbefreiten tätigkeiten

2. Gewerbebetriebe bekommen kein Grünes Kennzeichen

3.  Zur Kfz Steuberechnung für Traktoren wird das Zulässige Gesamtgewicht herangezogen (pro 200kg ca.20€/Jahr)

4.  Mit "H" Kennzeichen darf man keine arbeiten durchführen, die sind eigentlich für Treffen bzw. ausfahrten u.ä.  gedacht

Gruß Alexander
 
Naja also das mit dem Brennholzholen funzt schon. Wenn du beim Finantamt nachweisen kannst das du Waldbesitzer bist und eben offiziell einen Gewerblichen Holzverkauf, Bzw. der Waldbewirtschaftung mit deinem Schlepper nachkommen möchtest. Das größe Prob und unseren derzeitigen Deutschland ist das gerade viele Beamte gerade von der Schule kommen und meinen da die Bücher nur so in ihr Gehirn geschoben zu haben. Bei machen von denen ist Wikipedia nen Taschenbuch. Allerdings wenn du schon die Grünen Nummern auf Grund deines Antrags bekommen hast denn sollte die Sache doch laufen. Ich würde mich darauf beziehen. Wenn ich Tüv beim Auto bekomme kann ja auch nicht einer kommen und sagen ne ist nicht. Es sei denn du bist zur ne Nachprüfung aufgefordert worden.
 
hallo

ich hatte geschrieben "Brennholz fürn Eigenbedarf", wenn du Brennholz aus eigenem Wald holst und diesen dann weiterverkaufst ist das "Forstwirtschaftliche tätigkeit" und somit befreiungsfähig.

zum bestandschutz: in deinem Antrag auf die Steuerbefreiung gibt es einen passuss sinngemäß: wenn sich die voraussetzung für die steuerbefreiung geändert haben hat der Halter das dem Finanzamt bzw jetzt dem Zollamt mitzuteilen.

schau das bitte mal nach

Gruß Alexander
 
Hallo,...

Bei den sogenannten H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge(mind 30j alt) gibt es keine Nutzungseinschränkung außer die gewerbliche Verwendung des Fahrzeuges!

Gruß Tom 
 
Hallo Tom,

wie kann dann ein Taxi mit H-Kennzeichen fahren? Gibt es da nicht nur den Unterschied mit dem Versicherungstarif?

Gruß Andreas
 
Also auch ich habe mal gelesen das ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen in seinen Urspünglich hergestellten Zustand hergerichtet sein muss und damit auch für seinen Zweck hergestellte Fahrzeug so verwendet werden darf. Im Übertragenen Sinne. Also sollte das mit einem Taxi (wenn es deutlich zu erkennen ist, das es eins ist) auch so funktionieren. Genau so wie ein Schlepper (Traktor) eben auch für Zugarbeiten und andere vorgesehen ist/war.
 
Hallo Andreas,...

Wie es bei PKW gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis, bei LKW scheidet meines Wissen´s nach die gerwerbliche Nutzung aus. Im Privaten Bereich kann man machen was die gesetzlichen Vorschriften wie für "normal" zugelassene Fahrzeuge hergeben.

(bsp: sonntagsfahrverbot usw)

Es ist natürlich eine Abnahme von einer amtlich annerkannten Prüforganisation sprich DEKRA oder TÜV erforderlich, die den originalen Zustand nach einer Vorschrift beurkundet.(Oldtimergutachten)

Versicherungstechnisch habe ich mich noch nicht richtig mit der Materie befasst. Der Hintergrund der ausgeschlossenen gewerblichen Nutzung von LKW ist die gewährte Steuerermäßigung, der Pauschalbetrag ist bei Fahrzeugen mit mehr als 4 Rädern etwa 150€ pro Jahr.

müsst ihr selber mal googeln, steht eigentlich auch alles im Netz.....

gruß

 
 
Hallo,

so ich will auch einige Info geben.

H-Kennzeichen:

Seitens des Gestzgebers gibt es keine Beschränkung, dass dieses Fahrzeug nicht gewerblich genutzt werden kann. Die Einschränkung könnte nur von der Versicherung her kommen, dass man für nicht gewerbliche Nutzung einen günstigeren Vertrag bekommt.

Grüne Kennzeichen:

Wie gesagt ging das Finanzamt früher diesbezüglich sehr lax um und ich finde es nicht schön, dass viele ehemaligen Betriebe noch ihre Landtechnik steuerbefreit haben und damit Bauschutt, Bagger, Gerüste, Feuerholz für die eigene Heizung fahren. Denn dies ging früher schon nicht aber wo kein Kläger da kein Richter. Aber es ist nicht richtig, da Landwirte schon in alle möglichen Kassen (BG, .....) einzahlen müssen und dann noch Gewinn erzielen sollen.

Aber Rückwirkend Steuern zu erheben ist auch nicht richtig. Hier kommt es auf die Feinheiten an. Aus dem Grund jemand suchen, der was davon versteht (bitte nicht im ersten Schritt zum Rechtsanwalt) und dann ein Antwortschreiben aufsetzen. Ziel die rückwirkenden Steuern wegzubekommen. Im Optimalfall auch die Befreiung für die Zukunft. Aber hier muss man wissen was im Detail drin steht und dann gezielt darauf antworten. Kann man nicht so pauschal sagen.

Gruß Ulf
 
Ulf, aber wenn er schon schreibt - er nutzt den Schlepper nur privat. Glaub da müssen wir nicht mehr groß diskutieren, das Thema ist dafür zu oft durchgekaut worden. Grün gibts heut halt unter bestimmten Bedingungen und fertig. Der Zoll kontrollierts halt genauer als früher das Finanzamt. Wer es bisher unrechtens hatte und nun abgeben darf, hatte halt lange Glück.

Das mit der rückwirkenden Zahlung ist da schon ne andere Sache. Aber auch ich musste beim VW T4 Steuern nachzahlen, las damals die Kombinationskraftwagen abgeschafft wurden. Shit happens. ;)

Gruß

https://www.eth-weisse.de
 
Ich nutze auch einen Kleinen Sclepper mit der Grünen Nummer. Voraussetzung war 1Hektar Land ohne Gewinn zu erziehlen.

Bis jetzt keine Probleme. ( Kein Gewerbe)
 
Nein, bitte nicht schon wieder... ;-)

Ulf hatte völlig Recht - es hat sich auch kaum was an den Gesetzen im Vergleich zu vorher geändert, sie werden nun nur "besser" kontrolliert und durchgesetzt. 

Grünes Kennzeichen rein fürs Hobby ist nicht mehr - wer das heut immer noch als gegeben verbreitet belügt sich und andere. Mittlerweile gibts genug Beispiele, wo es aberkannt oder gar nicht erst erteilt wurde.

Wer sparen will/muss: Saison-Kennzeichen, gibts mittlerweile ja sogar fürs H-Kennzeichen.

Und ganz nebenher - wissen offensichtlich auch noch nicht alle, sind Grüne Kennzeichen nicht dazu da, zum Treffen zu juckeln und (ich lehn mich mal ausm Fenster) ich meine die Führerscheinklassen L und T sind auch auf Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke begrenzt. Nur das dies meist toleriert wird, macht es noch lang nicht legal. 
 
Mal wieder hoch holen...

Hatte die letzten 2 Wochen mal wieder von 2 Kunden das gleiche gehört - Post vom Zoll/FA und rückwirkende Aberkennung der Grünen Kennzeichen inkl. entsprechender Nachforderung rückwirkend. Man kennt es ja nun schon.

in beiden Fällen kein LoF Betrieb (keine Betriebsnummer) und keine BG-Mitgliedschaft - also im Endeffekt vor Jahren mal wie so viele Glück gehabt auf ein damals zuständiges lockeres Finanzamt getroffen zu sein, der Zoll ist da nicht mehr so locker.

Wie ist das eigentlich, wenn es einen erwischt, der auch x Anhänger zu stehen hat - verlangen die für diese die Steuern dann auch nach oder "nur" fürs Zugfahrzeug oder die Zugfahrzeuge?
 
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