Grünes Nummernschid am Traktor /schwarz am Anhänger

zt303rr

Traktorist
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04. Okt. 2015
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Hallo zusammen 

Ich hab eine Frage

Ist    es erlaubt am Traktor grünes Schild  zu haben und am Anhänger schwarz oder gibt es da auch irgendwie  Stress..?

Ich hab vor eventuell Ladung zu transportieren die nicht dem lof Zweck entspricht und wollte einen Anhänger über einen gewissen Zeitraum normal zuzulassen um Ärger  aus dem weg zu gehen .

Hat jemand eine Ahnung? 

MfG Rene 
 
Moin, 

Dann müsstest du beim Zoll eine Selbstanzeige machen um für den Traktor für diesen Zeitraum Steuern zu zahlen

Und du brauchst einen Führerschein der dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges entspricht, also B,  BE, C1, C1E C oder CE. Wenn du nicht-LoF-Güter transportierst fährst du mit Klasse L oder T ohne Führerschein. 

Gruß Robert
 
Hallo René,

das funktioniert nicht, das grüne Schild am Traktor sagt aus, dass der Traktor steuerbefreit ist. Wenn Du einen Anhänger mit schwarzen Kennzeichen ziehst und damit Güter für andere Zwecke als den lof-Zweck transportierst, dann fährst Du ohne gültige Fahrerlaubnis. Vielleicht wäre eine Lösung, für nicht landwirtschaftliche Transporte einen Traktor mit Anhänger zu mieten.

Gruß Andreas

P. S. Du darfst mit grünem Kennzeichen z. B. kein Brennholz fahren, wenn es für das Beheizen Deines Privathauses dient.
 
Moin Moin

Also die passende Fahrerlaubnis hab ich .

Ich dachte nur weil mir bei einigen Traktoren aufgefallen ist das sie Grüne Nummern haben und dahinter einen Tieflader mit schwarzen Nummern. 

Dann müssen sie ja irgentwelche  Absprachen mit dem Finanzamt haben das der Traktor mitversteuert 

wird .

MfG 
 
Hallo,

erstmal ist es falsch, dass man so nicht fahren darf. Natürlich kann man grundsätzlich mit einem LoF Zugfahrzeug einen Anhänger mit normalem schwarzem Kennzeichen ziehen. Es kann ja sein, dass man sich einen LKW-Anhänger geliehen hat oder dieser für Geschwindigkeiten über 40 Km/h zugelassen ist, oder, oder, oder..... Es muss halt nur der Hintergrund LoF da sein.

Es stimmt, was die Vorredner geschrieben haben, dass wenn du Fahrten außerhalb deines LoF-Betriebs machst, die entsprechende Führerscheinklasse benötigst. Ansonsten ist es eine Straftat, da die Führerscheinklassen L und T außschließlich für den LoF-Zweck bestimmt sind bzw. für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 Km/h.

Es kommt drauf an, was du mit deinem Anhänger transportieren möchtest. Ist es für deinen Hof, zählt dieser mit Sicherheit zu deinem landwirtschaftlichen Betrieb und du darfst im Sinne LoF fahren. Also ist die Sache mit dem Brennholz großer quatsch, natürlich kannst du Brennholz zum heizen damit transportieren. Notfalls heizt du den Hühnerstall halt mit. Für den reinen Brennholzerwerb bekommst du heute sowieso kein grünes Kennzeichen mehr (das meint Andreas sicher). Transportierst du Güter außerhalb der Landwirtschaft für Dritte, ist dies nicht mehr im Sinne LoF und ist somit steuerpflichtig. Damit sollte man dann auch nicht spaßen, da dieses Vergehen Steuerhinterziehung ist und auch so geahndet wird. 

Wenn du solche Fahrten vor hast, dann musst du das, je nach Bundesland, dem Finanzamt oder Hauptzollamt melden und für diesen Zeitraum wird dein Schlepper eben versteuert.

Vorsicht aber..

Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wie die Verteilung der Grünen Kennzeichen gehandhabt wird. Wenn du aber keinen angemeldeten Betrieb hast, dann kann es sein, dass dir dein grünes Kennzeichen, welches evtl. noch Bestandsschutz hat, erlischt. Dann sollte man es lieber lassen.

Ebenso sollte man beachten, dass ab einem bestimmten Fahrzeuggewicht auch Bremsenprüfung und SP fällig sind sowie Zweikreisbremsanlage!

Dann ist es wirklich günstiger, einen Traktor mit Anhänger zu mieten.

Die Polizei schaut i.d.R. nicht nach der Art des Kennzeichens, das ist sache des Zolls. Passiert aber mal etwas, dann geht das große Schreien los.

Evtl. erläuterst du dein Vorhaben, dann kann dir mit Sicherheit auch jemand weiterhelfen...

MfG

Tobias
 
Hallo, 

das mit der unterschiedlichen Behandelung von Bundesland zu Bundesland ist auch vorbei. Erstens weils der Zoll macht und zweitens weil die Hauptzollämter oft für mehrere Bundesländer zuständig sind.

Das vermehrte Auftreten von schwarzem Hänger hinter grünem Traktor hängt auch damit zusammen, dass die Schlepper immer schneller werden und du mit dem grünen Kennzeichen am Hänger nur 25 km/h fahren darfst.

Gruß 

Uwe 
 
Hallo Tobias,

im ersten Beitrag von René stand nicht, welche Fahrerlaubnisklassen er besitzt. Da ich das nicht wusste, ging ich davon aus, dass er möglicherweise nur die Klasse L hat. Auf diese Fahrerlaubnisklasse habe ich meine obige Aussage bezogen. Und er schrieb ja, dass er Ladung außerhalb des lof-Zwecks transportieren möchte. Ich wollte nicht einfach schreiben, dass es geht, weil ich vermeiden wollte, dass René Schwierigkeiten bekommt.

Gruß Andreas
 
Ich hab klasse L mit Schlüssel Zahl 174  das heißt 

(Klasse L gültig  auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h ,auch mit einachsigem Anhänger  (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1m voneinander als eine Achse  gelte ) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden .

Wir haben vor zu bauen ich wollte halt die Transporte wie Kies,  Erde Steine und so weiter selbst machen da das Kieswerk und der Baustoffhandel nicht weit weg von uns sind selbst machen. 

Weil der Transport für solcherlei Sachen halt sehr teuer ist und als Häuslebauer halt sparen will wo man kann .

Dann wäre ja nur noch die Möglichkeiten  den Traktor mit H Kennzeichen zulassen und Anhänger normal für die Zeit zu versichern .

MfG Rene 
 
..... und zu zulassen und TÜVzu machen was natürlich erstmal vorraussetzt, dass du Papiere hast.

Gruß 

Uwe 
 
zt303rr:

Ich hab klasse L mit Schlüssel Zahl 174  das heißt 

(Klasse L gültig  auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h ,auch mit einachsigem Anhänger  (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1m voneinander als eine Achse  gelte ) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden .

Wir haben vor zu bauen ich wollte halt die Transporte wie Kies,  Erde Steine und so weiter selbst machen da das Kieswerk und der Baustoffhandel nicht weit weg von uns sind selbst machen. 

Weil der Transport für solcherlei Sachen halt sehr teuer ist und als Häuslebauer halt sparen will wo man kann .

Dann wäre ja nur noch die Möglichkeiten  den Traktor mit H Kennzeichen zulassen und Anhänger normal für die Zeit zu versichern .

MfG Rene 
Glaub mir, so schön die Gelegenheit wäre, den Fahrriemen abzuschleifen: Laß es anfahren. Das kostet effektiv nicht viel mehr und du brauchst dir keine Gedanken um den Paragraphenwirrwarr und eventuelle juristische Fallstricke zu machen. Ich habs mir auch immer mehr abgewöhnt, obwohl ich auf unseren betrieblichen 3,5-Tonner zugreifen kann, wann ich will. Letztens habe ich mal wieder was abgefahren (Pressspanplatten) und ihn dabei bei der ersten Fahrt versehentlich um 10% überladen. Das hat sich zum Glück erst beim Entsorger auf der Waage herausgestellt. Hätte jede Menge unnötigen Ärger geben können. Dazu spart man sich, wenigstens teilweise, auch die Buckelei des Auf- und Abladens (waren bei mir insgesamt fast 3 Tonnen Pressspan mit Nägeln und Schrauben).
 
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