Haftpflicht für T159?

Bauer Peter

LPG-Vorsitzender
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22. Mai 2005
Beiträge
279
Hallo Gemeinde,
über den Zulassungsweg von Baggern wurde hier ja schon viel geschrieben.
Da ich meinen T159 jetzt fertig habe, und ihm eine BA spendiert habe, folgt jetzt die Frage der Haftpflicht.
In anderen Antworten war immer die Rede von Hausratvericherung und Privathaftversicherung.
Da ich mir diesbezüglich nicht sicher war ob die Antworten alle sooooo richtig warten habe ich meinen Versicherungsmann angerufen.
Der meinte, nur selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 6KM wären in der Haftpflicht "kostenlos" enthalten.
Der T159 fährt aber 20 KM , und der wäre damit nicht abgedeckt. Da dieser Fall ihm aber irgendwie unbekannt war ????!!!! wollte er sich nochmal schlau machen.(Allianz)

Ich persönlich habe da das dumpfe Gefühl, er will mir da was verkaufen.
Also es wäre schön, wenn sich jemand damit auskennt.
Peter (aus der Altmark)
 
Hallo,

normalerweise ist alles, was versicherungs- und zulassungsfrei ist, in der PHV versicherbar, also alles bis 20 kmh. Lies einfach mal in deinen Versicherungsbedingungen nach.

VG Gerd
 
Na Gerd... da war der Finger wohl einen zu weit rechts???? ... aber ansonsten kenne ich das auch so, das selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h gelten,und die sind dann je nach Nutzung in die private oder betriebliche Haftpflicht einbezogen....

mFg axel
 
Der Kollege Versicherungsfuzzi kennt wohl nicht den Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen ....

VG Gerd
 
Na da werde ich Ihm mal etwas auf die Füße treten!
Meine Frau hat am Kaffeetisch kunt gegeben,dass
sie sowieso nur mit der Sekretärin redet.
Alles andere bringt wohl nicht viel.....und was haben wir gelernt .....Frauen haben (fast) immer Recht.
Danke erstmal für die Antworten.
Peter
 
Hallo,
habe heute mal ein "Angebot" vom Versicherungsmann erhalten.
Was ist denn nun richtig? Oben klar dargestellt, als Arbeismaschine; dann keine öffentlichen Straßen.....???.....reden wollte der Mann heute nicht mehr Feierabend.. und so... aber wenigstens hat er es probiert.


hochladen.net/uploads/baggerhaftpfliairj5k1exc.jpg[/img][/url]

Den Text -mal etwas klarer....
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenne Einrichtung zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern, bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verke3hr bestimmten Art solcherFahrzeuge gehören.Als Faustregel gilt in den meisten Fällen: Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine verdient ihr Gelds nicht auf der Straße.
Beispiele:
Erntemaschinen,Schienenreinigungsfahezeuge,Mähdrescher,Autokräne,Baumaschinen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so gilt es in der PH als mitversichert.
Sobalt damit in irgendeiner Art eine berufliche, gewerbliche oder betebliche Tätigkeit verrichtet wird, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
vgl.§ 1 der BBR PH.

Na dann!

....versichert..... !?

Freue mich auf fachlich richtige Antworten.
Peter
 
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