Kleine Geschichte zum Nachdenken

Waldschlepper

Brigadir
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28. Juli 2010
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Hallo Zusammen.

Ich möchte euch hier mal eine Geschichte mitteilen wie sie sich in der letzten Zeit zugetragen hat.

Bei Meiner Gemeinde entsorgt der Bauhof seine Grünabfälle sowie anfallenden Kehrdreck auf einer ehemaligen Müllkippe. Diese Müllkippe liegt an der Bundesstraße B 107 zwischen zwei Ortschaften. In dem Bereich der Einfahrt(Feldweg) besitzt die Straße auf beiden Seiten je eine weiße durchgezogene Linie so wie Überall. Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung(außer100km/h) und kein Überholverbot.

Vor einiger Zeit war der Mitarbeiter des Bauhofes mit der Straßenkehrmaschine Unterwegs um sein Fahrzeug zu entladen, dazu fuhr er auf der Bundesstraße und musste nach links in die Zufahrt zur Müllkippe einbiegen.

Der Kehrmaschinenfahrer hatte hinter dem Fahrzeug noch 4 weitere PKW, zu beginn des Abbiegevorganges setzte er den Blinker und verringerte seine Geschwindigkeit. Auch schaute er in den Spiegel!(Er ist ein sehr zuverlässige Person wenn er es sagt dann war es so) In diesem waren lediglich 4 PKW zu sehen welche ihre Geschwindigkeit ebenfalls verringerten.

Beim Abbiegevorgang wurde die Kehrmaschine plötzlich von einem Motorad getroffen, so das die Kehrmaschine dabei umstürzete und dem Motoradfahrer mit dem Motorad unter sich begrub. Das Motorad und die Kehrmaschine brannten völlig aus, der Fahrer verstarb unter dem Fahrzeug.

Die Feuerwehr sowie Rettungsdienst und Polizei wurden gerufen um den Unfall aufzunehmen und die Unfallstelle zu räumen.

Die Fahrer der PKW sagten alle aus das der Motoradfahrer sehr schnell unterwegs war geschätzt 160km/h

Dabei tätigte ein Polizist eine Aussage die mich Aufschreckte.

Denn der sagte, das überqueren einer durchzogenen Linie auf der Straße ist grundsätzlich nicht gestattet auch wenn dort eine Zufahrt zu einem Feldweg ist.

Somit gilt die Einfaht als Grundstückseinfahrt und dabei ist beim Abiegen nach links grundsätzlich anzuhalten.

Nun kam es zur Gerichtsverhandlung. Bei dieser bekam der Kehrmaschinenfahrer  eine Teilschuld und eine Geldstrafe von 7500€ .

Beründung: beim Abbiegevorgang nach links auf eine Grundstückszufahrt muss dem nachfolgenden überholenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden! Auch Wenn der Motoradfahrer dabei viel zu schnell unterwegs war.

Was ist nun mit den Traktoren die jetzt während der Ernte unterwegs sind? Gilt das gleiche genau so dann auch für PKW die zum Hoftor hinein fahren wollen?

Viele Fragen und keine Antworten.

Gruß David
 
Hallo Davit

Das ist Deutschland nur keine klaren und einteutigen Gesetze. Da brauchten wir ja keine Rechtsanwälte und die Versicherungen könnten sich ja auch schlechter rausreden.

Bei uns ist ein änlicher Unfall passiert PKW auf Taktor (nur Blechschaden) Der Traktorist hat keine Schuld bekommen

Gruß Lothar
 
Hallo,

traurig und für den Kehrmaschinenfahrer ärgerlich wohl zugleich. Allerdings widersprechen sich die Aussagen doch auch: ist es nun grundsätzlich verboten links abzubiegen oder nicht? Warum sollten Ausnahmen an der Art der Strasse festgemacht werden? Ich würde sagen normal darf man da gar nicht abbiegen, und im Bussgeldkatalog steht die Antwort auch: 30€ Verwarngeld bei Wenden oder Abbiegen über eine durchgezogene Linie oder Sperrfläche.

Das Landgericht Karlsruhe hat da anders geurteilt, siehe Link.....

Mfg Webmaster Jan

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Mittellinie.php
 
Hallo David und die anderen,

ich möchte mal meine Sicht der Dinge darstellen.

Keinesfalls möchte nicht als "Moralapostel oder Besserwisser" dastehen,ich habe nur mal versucht das Ganze etwas zu sortieren. Es kann jeden treffen, dazu ist keiner zu schlau.

Da auch in meiner Familie berufliches Interesse besteht hab ich mal im Internet geforstet, und komme zu dem Schluß: durchgezogene Mittellinie, Fahrspurlinie oder Linie zum Standstreifen (Fahrstreifenbegrenzung)  und durchgezogene Seitenlinie (Fahrbahnbegrenzung) sind nicht das Gleiche.

Laut StVO Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung)

kann man zum Beispiel unter 3. Abschnitt C nachlesen: 

Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.

ABER: Zitat aus Davids Beitrag:  Begründung: beim Abbiegevorgang nach links auf eine Grundstückszufahrt muss dem nachfolgenden überholenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden! Auch Wenn der Motoradfahrer dabei viel zu schnell unterwegs war.

§9 StVO Abbiegen, Wenden...

interessant Absatz 1 und 5

Ich nehme an, die Teilschuld resultiert aus der nicht gewährten Vorfahrt (Beamtendeutsch: der Nichtbeachtung des nachfolgenden Verkehrs). Das tragische ist, er hat das Motorrad nicht gesehen, aus welchen Gründen auch immer.

Ich würde sagen, als Linksabbieger hat man immer schlechte Karten wenn ein Unfall passiert.

Gruß Thomas
 
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