Waldschlepper
Brigadir
- Registr.
- 28. Juli 2010
- Beiträge
- 237
Hallo Zusammen.
Ich möchte euch hier mal eine Geschichte mitteilen wie sie sich in der letzten Zeit zugetragen hat.
Bei Meiner Gemeinde entsorgt der Bauhof seine Grünabfälle sowie anfallenden Kehrdreck auf einer ehemaligen Müllkippe. Diese Müllkippe liegt an der Bundesstraße B 107 zwischen zwei Ortschaften. In dem Bereich der Einfahrt(Feldweg) besitzt die Straße auf beiden Seiten je eine weiße durchgezogene Linie so wie Überall. Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung(außer100km/h) und kein Überholverbot.
Vor einiger Zeit war der Mitarbeiter des Bauhofes mit der Straßenkehrmaschine Unterwegs um sein Fahrzeug zu entladen, dazu fuhr er auf der Bundesstraße und musste nach links in die Zufahrt zur Müllkippe einbiegen.
Der Kehrmaschinenfahrer hatte hinter dem Fahrzeug noch 4 weitere PKW, zu beginn des Abbiegevorganges setzte er den Blinker und verringerte seine Geschwindigkeit. Auch schaute er in den Spiegel!(Er ist ein sehr zuverlässige Person wenn er es sagt dann war es so) In diesem waren lediglich 4 PKW zu sehen welche ihre Geschwindigkeit ebenfalls verringerten.
Beim Abbiegevorgang wurde die Kehrmaschine plötzlich von einem Motorad getroffen, so das die Kehrmaschine dabei umstürzete und dem Motoradfahrer mit dem Motorad unter sich begrub. Das Motorad und die Kehrmaschine brannten völlig aus, der Fahrer verstarb unter dem Fahrzeug.
Die Feuerwehr sowie Rettungsdienst und Polizei wurden gerufen um den Unfall aufzunehmen und die Unfallstelle zu räumen.
Die Fahrer der PKW sagten alle aus das der Motoradfahrer sehr schnell unterwegs war geschätzt 160km/h
Dabei tätigte ein Polizist eine Aussage die mich Aufschreckte.
Denn der sagte, das überqueren einer durchzogenen Linie auf der Straße ist grundsätzlich nicht gestattet auch wenn dort eine Zufahrt zu einem Feldweg ist.
Somit gilt die Einfaht als Grundstückseinfahrt und dabei ist beim Abiegen nach links grundsätzlich anzuhalten.
Nun kam es zur Gerichtsverhandlung. Bei dieser bekam der Kehrmaschinenfahrer eine Teilschuld und eine Geldstrafe von 7500€ .
Beründung: beim Abbiegevorgang nach links auf eine Grundstückszufahrt muss dem nachfolgenden überholenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden! Auch Wenn der Motoradfahrer dabei viel zu schnell unterwegs war.
Was ist nun mit den Traktoren die jetzt während der Ernte unterwegs sind? Gilt das gleiche genau so dann auch für PKW die zum Hoftor hinein fahren wollen?
Viele Fragen und keine Antworten.
Gruß David
Ich möchte euch hier mal eine Geschichte mitteilen wie sie sich in der letzten Zeit zugetragen hat.
Bei Meiner Gemeinde entsorgt der Bauhof seine Grünabfälle sowie anfallenden Kehrdreck auf einer ehemaligen Müllkippe. Diese Müllkippe liegt an der Bundesstraße B 107 zwischen zwei Ortschaften. In dem Bereich der Einfahrt(Feldweg) besitzt die Straße auf beiden Seiten je eine weiße durchgezogene Linie so wie Überall. Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung(außer100km/h) und kein Überholverbot.
Vor einiger Zeit war der Mitarbeiter des Bauhofes mit der Straßenkehrmaschine Unterwegs um sein Fahrzeug zu entladen, dazu fuhr er auf der Bundesstraße und musste nach links in die Zufahrt zur Müllkippe einbiegen.
Der Kehrmaschinenfahrer hatte hinter dem Fahrzeug noch 4 weitere PKW, zu beginn des Abbiegevorganges setzte er den Blinker und verringerte seine Geschwindigkeit. Auch schaute er in den Spiegel!(Er ist ein sehr zuverlässige Person wenn er es sagt dann war es so) In diesem waren lediglich 4 PKW zu sehen welche ihre Geschwindigkeit ebenfalls verringerten.
Beim Abbiegevorgang wurde die Kehrmaschine plötzlich von einem Motorad getroffen, so das die Kehrmaschine dabei umstürzete und dem Motoradfahrer mit dem Motorad unter sich begrub. Das Motorad und die Kehrmaschine brannten völlig aus, der Fahrer verstarb unter dem Fahrzeug.
Die Feuerwehr sowie Rettungsdienst und Polizei wurden gerufen um den Unfall aufzunehmen und die Unfallstelle zu räumen.
Die Fahrer der PKW sagten alle aus das der Motoradfahrer sehr schnell unterwegs war geschätzt 160km/h
Dabei tätigte ein Polizist eine Aussage die mich Aufschreckte.
Denn der sagte, das überqueren einer durchzogenen Linie auf der Straße ist grundsätzlich nicht gestattet auch wenn dort eine Zufahrt zu einem Feldweg ist.
Somit gilt die Einfaht als Grundstückseinfahrt und dabei ist beim Abiegen nach links grundsätzlich anzuhalten.
Nun kam es zur Gerichtsverhandlung. Bei dieser bekam der Kehrmaschinenfahrer eine Teilschuld und eine Geldstrafe von 7500€ .
Beründung: beim Abbiegevorgang nach links auf eine Grundstückszufahrt muss dem nachfolgenden überholenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden! Auch Wenn der Motoradfahrer dabei viel zu schnell unterwegs war.
Was ist nun mit den Traktoren die jetzt während der Ernte unterwegs sind? Gilt das gleiche genau so dann auch für PKW die zum Hoftor hinein fahren wollen?
Viele Fragen und keine Antworten.
Gruß David