Landtechnik auf der Straße

HckslerFan

Traktorist
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05. Aug. 2006
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Hallo an alle!
Habe mal eine bescheidene Frage an euch.
Hab vor mir einen Fortschritt Häcksler zuzulegen,werde diesen jedoch nicht gewerblich sondern nur für private Zwecke nutzen...quasi als Hobby.Da ich ja auch gerne mal ein Treffen besuchen möchte und auch ab und an mal tanken muß usw. lässt es sich ja nicht verhindern mit dem Ding auf der Straße zu fahren.was benötige ich dann alles für die Kiste(Kennzeichen/Anmeldung...grünes Nummernschild oder Oldtimernummernschild oder gar keins)????
Und wie sieht die Sache versicherungsteschnisch aus??
Fahrerlaubnis sollte kein Problem sein,hab den Führerschein Kl.3 (PKW) 1997 gemacht und darf somit bis 7,5 Tonnen fahren und auch landwirtschaftliches gerät mit nicht mehr als 25 km/h.
Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet,hab auf dem Gebiet leider noch nicht so viel Erfahrung.Vorraussichtlich wird es ein E 280 Bj. 1975 werden.

vielen Dank an alle die mir weiterhelfen können

Gruß thomas
 
Hallo Thomas

Ich bin Landwirt und weiss das der Hächsler in der Landwirtschaft als Selbstfahrene Arbeitsmaschine kein Nummernschild hat genau wie Mähdrescher und Schwadmäher.Wichtig ist jedenfalls das der Hächsler Verkehrssicher ist,Bremsen ,Beleuchtungund Lenkung usw.
Wie das bei Dir aussieht kann Dir take it 1999,der Ulf besser erklären.
Mit freundlichen Grüssen Dirk

Achtung Lesen gefährdet die Dummheit!!!
 
die versicherung solltest du nicht vergessen... wie das bei privaten nutzern ausschaut weiß ich allerdings nicht genau.. bei der versicherung mal nachfragen oder bei der berufsgenossenschaft ,´die können bestimmt auch weiterhelfen
 
Hallo,

also wie Dirk schon schreibt, muss dieses Fahrzeug verkehrssicher sein. Das ist ganz wichtig, da zwar vom "TÜV" befreit bist, aber trotzdem die selben Anforderungen erfüllen musst.

Wie schon erwähnt ist der Häcksler eine selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschine. Das heißt, du benötigst keine Zulassung. Wenn der Häcksler unter 20km/h fährt, dann benötigst Du auch kein Kennzeichen. Aber in dem Fall muss auf der linken Seite in gut lesbarer und dauerhafter Schrift dein Vorname, dein Nachname und dein Wohnort stehen.

Ein anderes Probelm ist die Versicherung. Wenn du Privatmann bist, dann könnte das schwieriger werden. Als Firma fragt man einfach nach einer Betriebshaftpflichtversicherung die alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einschließt. Die gibt es teilweise schon für 100€. Aber dazu musst du mit deinem Versicherungsmenschen sprechen. Eine Versicherung brauchst du aber.

So und jetzt zum letzten Teil. Du brauchst eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Ich hoffe du hast die vom Vorbesitzer mitbekommen (ich bin nicht sicher, ob es für Häcksler zu DDR-Zeiten einen KFZ-Brief gab, wenn ja zuschlagen). Ansonsten erstmal beim KBA anfragen, andernfalls EBE bei DEKRA und nachfolgend bei der Zulassungstelle erstellen lassen.

Alternativ gab und gibt es eine kleine Möglichkeit, auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen kann man auf Antrag ein Kennzeichen erhalten. Dabei musst Du dann nicht mehr zum TÜV und auch keine Steuern zahlen. Gedacht war es für Baumaschinen, weil die öfter geklaut wurden und nur über Kennzeichen und Fahrzeugidentnummer kann man eine gescheite Fahndung aufgeben.

So ich hoffe ich hab mehr Klarheit gestifte als andersrum.

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=120481743&__lp=10&scopeId=AV&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&sortOption.sortOrder=ASCENDING&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3
 
Hallo take it 1999 deine Ausführungen sind sehr aufschlussreich,aber ich hätte dazu noch eine frage. Ich habe unteranderem einen Mähdrescher E 175 neu aufgebaut und als ich fertig war musste ich feststellen das,das gute Stück eine gesamtbreite von 3,25 m hat.Jetzt trau ich mich damit leider nicht zu irgendwelchen treffen zu fahren,wegen der überbreite,weil ich der Meinung war ich benötige eine Sondergenehmigung dafür.So wie ich das jetzt aus deinem Beitrag herrausgelesen habe ist das aber nicht so.Kannst du mir da eventuell weiterhelfen?
Eine betriebshaftpflicht habe ich die selbstfahrende arbeitsmaschinen versichert das währe also kein Problem.was Brauch ich jetzt noch?
Mit fortschrittlichen Grüßen Jürgen
 
Guten Morgen!

Also erstmal vielen Dank an alle...jetzt bin ich weitestgehend aufgeklärt.
na das hört sich ja ganz gut an,hätte mir das schwieriger vorgestellt.Also wenn ich das richtig verstehe,dann brauche ich folgendes:

-Fahrzeugbrief-bzw. Betriebserlaubnis
-Namensschild am Fahrzeug
-Versicherung

na dann werde ich mal mein Glück versuchen,jedenfalls nochmal vielen Dank speziell an Ulf für die "Aufklärungsarbeit"

Schönes WE euch allen!

Mfg Thomas
 
@ Jürgen, das ist ne richtig schwierige Frage und weis nicht ob ic hdafür überhaupt ne Antwort finde aber ich geb mir mühe.

Normalerweise brauchst du für diese Überbreite eine Sondergenehmigung, könnte aber sein, dass dir diese durch die DDR-ABE erteilt wurde, nur wenn es so ist, was steht im Einigungsvertrag diesbezüglich drin?

Ich geb mir mal Mühe was rauszufinden, versprechen kann ich aber nix. Ich meld mich wieder.

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=120481743&__lp=10&scopeId=AV&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&sortOption.sortOrder=ASCENDING&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3
 
Hallo,

so Jürgen die Frage nach deinem Mähdrescher wird immer schwieriger.

Fakt ist: Das es wahrscheinlich keine KTA-Typschein für dieses Fahrzeug gab, bzw. der so Alt ist, dass er in den Datenbanken nicht mehr eingpflegt ist (jedenfalls ist das von vielen Seiten mir bestätigt wurden).

Oder hieß der Mähdresche etwa anders, wie Typ E 175 als Verkaufsbzeichnung und irgend einen andere wilde Nummer als interen Serienbezeichnung (ähnlich wie es heute noch bei PKW‘s üblich ist). Wenn du noch eine andere Bezeichnung dafür hast, dann immer her damit.

Ansonsten, gab und gibt es scheinbar eine ganze Reihe von DDR-Landwirtschaftlichen Arbeitsmaschien, die so um die über 3 Meter breit waren, die dürfen heute auch noch gefahren werden, aber unter den Auflagen die es früher schon dafür gab (Rundumlicht, ....).

Aber wie können wir weiter deinem Problem lösen.

Hast Du einen KFZ-Brief bzw. hast Du eine DDR-Betriebserlaubnis für den Mähdrescher? Irgendwie sowas brauchen wir, da im KFZ-Brief die Genehmigungsnummer vermerkt ist und aus dieser Nummer, kann man evtl rausfinden, wie breit er beim bestimmen der technischen Daten war und welche zusätzlichen Anforderungen er erfüllen muss und warum er irgendwelche Ausnahmegenehmigungen erhalten hat.

Wie gesagt keine wirklich ganz einfache Frage, aber bis zur nächsten Saison sicherlich lösbar.

So das war erstmal von mir

Gruß Ulf
 
Erst mal vielen dank für deine mühe.
Aber einen KFZ Brief hab ich leider nicht,alles was ich habe ist ein Ersatzteilkatalog(original)und die Betriebsanleitung (Kopie).Als Zusatzbezeichnung hatte er lediglich den nahmen ,,PATRIOT".Mehr weiß ich leider nicht.
Es gab diese Drescher laut ET. Katalog vom
E 174-E 177,vom VEB KOMNINAT FORTSCHRIT
Landmaschinen 8355 Neustadt in Sachsen

Mit Fortschrittlichen Gruß Jürgen
 
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