LO ablasten

Tollshockboi

LPG-Vorsitzender
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27. Aug. 2009
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hallo habe mir einen LO 2002qa gekauft und bin gerade dabein ihn wieder auf vorderman zu bringen nur habe ich leiden nur den b führerschein also bis 3,5 t nun wollte ich ihn ablasten lassen aber geht denn das so einfach im i net steht ja ne menge drin aber immer was verschiedenes vieleicht hat ja schon mal jemand sowas gemacht von euch
gruß michel
 
Hallo Michel,

meinen Robur LD 2202 habe ich auch nach dem Neuaufbau ablasten lassen. Aber nur aus Gründen der Versicherung. Da sonst die Kosten in die Höhe schnellen. Da er schon ein Leergewicht von 3200 kg hat, haben wir ihn auf eine zul. Gesamtmasse von 4195 kg gebracht. Also die Zuladung beträgt nur noch 950 kg. Für meine Zwecke ausreichend. Somit wird es etwas schwierig werden, wenn Du ihn bis 3,5 t zulassen möchtest. Was kannst Du dann noch damit transportieren?? Einfach erst mal das Leergewicht ermitteln, also auf eine geeichte Waage fahren, und dann mit dem DEKRA-Mann darüber sprechen. Er kann Dir sicher sagen, was noch möglich ist.

MfG. Jürgen E.
 
Hallo,

du könntest Deinen LO bis zu 125% des Leergewicht ablasten, d.h. Leergewicht LO x 1,25=zGG abgelastet! Du bräuchtest auf jeden Fall ein neues Typenschild, zwecks geänderten zGG. Je nach Ablastung müßte die Anhängelast noch gesenkt werden. Baujahr abhänging sind noch einige Betriebsvorschriften, wie Lenkkräfte, Abgasverhalten, Gurte,... .

Gruss Matthias
 
also ich will ja nix mehr auf laden will mit ihn nur zum nva treffen oder der gleichen fahren dahher ist mir die nutzmasse und anhängemasse egal hubtsache er ist unter 3,5 t da ik ja meinen führerschein erst 2004 (den b die anderen klassen wie t und a1 habe ik 2002 gemacht) sieht ganz schön schwierig aus mit den ablasten
gruss michel
 
hi michel warum willstn ablasten?? bei uns in der ffw fahren se unnern robur a alle mitn b führerschein. oder gibts da ne sonder regelung?? (was ich net glaube) mfg david
 
ja das weis ik och nicht aber ik darf nur bis 3,5 t fahren und der lo 2002 hat 5,5 t
gruß michel
 
Hallo mit dem DDR Führerschein ( PKW ) konnte man bis 7,5t fahren. Da es sich alles geändert hat, darfst du mit dem PKW Schein nur noch bis 3,5t fahren und jetzt kommt es drauf an , ob du den PKW schein mit Hänger gemacht hast.Wenn ich fragen darf, wie alt bist du ? Kannst dich ja gern mal pre PN melden.
Tino
 
Hallo,

bei Feuerwehren gibt es eine Regelung, das der neue Klasse B Führerschein 3,5 t umgeschrieben werden kann auf 4,25 t da der Erwerb der C bzw. CE den Kommunen teurer kommt als eine Umschreibung, zumal bis 01.01.1999 alle mit Führerschein Klasse B bis 7,5t fahren konnten.

Gruss Matthias
 
Hallo Matthias das mit der Umschreibung stimmt nicht, es gibt die Möglichkeit über die Feuerwehr den Führerschein zumachen, aber es kommt auf die Fahrzeuggröße drauf an. Tino
 
Hallo,

für die Feuerwehrfahrzeuge gibt es eine Ausnahmeregel, nach der man nach Absolvierung eines Sicherheitstrainings nur für Feuewehrzwecke mit der Klasse B bis 4,25 Tonnen fahren darf, weil Löschfahrzeuge mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Ansonsten sehe ich keinen Sinn in einer Ablastung des LO, weil durch das Gesamtgewicht des Fahrgestells nicht mehr genug Nutzlast übrig bleibt. Michel muss sich wohl oder übel Gedanken machen, wie er die Klasse C finanziert bekommt, denn die Klasse C1E wird kaum einzeln ausgebildet.

zu dem Statement von Matthias: Es gab nie eine Regelung, dass bis 1999 alle mit Klasse B bis 7,5 Tonnen fahren durften. Hierzu möchte ich anmerken: Die Klasse B geht bis 3,5 Tonnen. Wenn ein Besitzer eines alten Klasse-3-Scheins zur Behörde geht und seinen alten Schein gegen den EU-Kartenschein umtauscht, dann muss seine alte Rechtsposition gewahrt werden. Das heißt im Klartext, durch den Umtausch dürfen die mit der Klasse 3 erworbenen Rechte nicht verloren gehen. So würde in einem Schein eines Klasse-3-Inhabers die Klasse B und die C1E vermerkt sein. C1E deshalb, weil er ja vorher den 7,5 Tonner mit Anhänger fahren durfte.

Gruß Andreas
 
Hallo Tino,

zu Deinem Beitrag zum DDR-Führerschein habe ich folgendes zu ergänzen/richtig zu stellen:

Die DDR hatte sich Mitte der 80er Jahre den EU-Führerscheinregeln angepasst und diese auch angewandt, lange bevor die Bundesrepublik dies tat. Eigentlich darfst Du laut Führerschein der DDR den 7,5 Tonner nicht fahren, weil der DDR-Führerschein nur bis maximal 3,5 Tonnen geht. Durch den Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten wurden die Führerscheinrechte der Bundesrepublik auf die DDR-Fahrerlaubnisinhaber übertragen.

Also Tino: Nicht laut dem DDR-Schein darfst Du bis 7,5 Tonnen fahren, sondern weil es im Zuge des Einigungsvertrages eine Rechtsangleichung gab, damit der DDR-Bürger nicht schlechter gestellt ist, als der Bundesbürger.

Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,

Klasse B-Führerschein welcher bis zum 31.12.1998 ausgegeben wurde, kann man bis 7,5t Zugmaschine + 750kg Anhänger fahren. (Sonderregelung außen vor, Tandemzüge,...).

Ab 01.01.1999 wurde die Führerscheinverordnung geändert und das zGG auf 3,5t Zugmaschine + 750kg Anhänger begrenzt.

Gruss Matthias
 
Hallo Matthias,

diese Regel kannte ich so nicht. Ich gehe davon aus, dass man mit dieser Regelung eine eindeutige Abgrenzung zwischen dem alten und dem neuen Recht schaffen wollte.

Schöne Grüße

Andreas
 
ja nur das ablasten daert noch ne woche aber es geht und das ist die haubsache
gruß michel
 
Hallo michel,
Was musst du denn an dem LO ändern damit du den Abgelastet bekommst???
mfg Eric
 
nix weiter muss nur noch mal auf ne geeichte waage mit den tüver meines vertrauens und denn trägt er mir xdas tatsächliche gewicht ein
gruß michel
 
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