Oldtimerversicherung für LKW nur für Leerfahrten?

Eicherfahrer

LPG-Vorsitzender
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05. Jan. 2007
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484
Hallo,

habe mich Heute bei meiner Versicherung erkundigt, wie das mit der Versicherung für einen W 50 mit H Kennzeichen funktioniert. Dort wurde mir gesagt und ich habe es auch in den Versicherungsbedingungen nachgelesen, dass ein LKW nicht gewerblich und nicht für seine ursprüngliche Aufgabe genutzt werden darf. Das würde bedeuten du darfst nichts laden sondern nur leer fahren und nur 8000Km im Jahr. So ist es bei der Zürich.

Kennt jemand eine Versicherung die das nicht so streng handhabt. Gewerblich will ich den LKW nicht nutzen aber wenigstens meine anfallenden Transporte erledigen. Ich könnte den W 50 auch mit H-Kennzeiche als normalen LKW versichern, dass würde dann dieKleinigkeit von 2000€ jährlich kosten.

Auch in den Oldtimerversicherungsbedingungen für meinen 52 ziger steht, dass er nicht für land- u. Forstwirtschaftliche Transporte genutzt werden darf. Laut Versicherungsvertreter, gab es ein Rundschreiben, dass auch gelegentliches Holz, für den Eigenbedarf, holen dazu zählt.

Also wenn jemand eine günstige Versicherung für den 52ziger kennt, lasst von Euch hören.

Gruß

Uwe
 
Hallo,

http://www.wuerttembergische.de/de/lp/_wv/lp_oldtimer/startseite_17/oldtimer_1.html

für alle die es nicht glauben wollen. Schaut mal hier unter Punkt 1. Ihr müsst noch" Angebot einholen" anklicken.

Gruß

Uwe
 
Hallo Piotrak,

habe gerade mit deiner Versicherng telefoniert. Auch du darfst keine Lasten transportieren, nichtmal einen Hänger anhängen, geschweige denn ins Holz fahren. Scheint bei allen Versicherungen, die Oldtimer versichern, das Selbe zu sein.

Gruß

Uwe
 
Da ich in dieser Branche arbeite, kann ich ein paar Sätze dazu schreiben.

Der Versicherungstarif richtet sich generell nach der Nutzung des LKW/Traktors und nicht nach der Art des Kennzeichen. 

LKW mit H-Kennzeichen, die für Transporte (Güterverkehr oder Werkverkehr) genutzt werden, sind grundsätzlich nach dem Normaltarif zu versichern. 

Der Oldtimertarif (ein H-Kennzeichen ist nicht zwingend erforderlich) gilt nur für Fahrzeuge, die hauptsächlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Diese Tarife sind günstiger kalkuliert als der Normaltarif. Um diese Vergünstigungen kalkulatorisch darzustellen, sind einige Nutzungseinschränkungen erforderlich. Dazu gehört auch das Verbot von Transporten jeglicher Art. Warum ist das so? Wäre es nicht so, so könnten clevere Unternehmer auf die Idee kommen, alte LKW gewerblich einzusetzten und den günstigen Tarif nutzen. Die Wahrheit ist jedoch, dass die Unfallgefahr gleich der eines normalen LKW wäre. Hier hat man einen Riegel seitens der Versicherung vorgeschoben. 

LG Stefan
 
Hallo Stefan,

da bist du doch genau der richtige Mann für meine Fragen. Was passiert denn nun wenn ich doch Lasten transportiere und eine Unfall verursache. Gillt dann, dass die Versicherung den Schaden begleichen muss und von mir höchstens 5000 € zurückfordern kann, wie es im Gestz steht oder die volle Schadenssumme?

Gruß

Uwe
 
Hallo Uwe,

ob ein Regress gefordert wird, haengt von der Kausalität ab. Steht die Ladung mit dem Unfall in unmittelbarer Verbindung, dann können Regressforderungen bis max. 5000,- € auf einen zukommen.

Aber was auf einen auf alle Fälle zukommen wird, ist eine Strafgebühr seitens der Versicherung und eine richtige Berechnung der Versicherungspraemie ab Versicherungsbeginn. Die Strafe kann einen kompletten Jahresbeitrag betragen.
 
Hallo Stefan,

besten Dank für deine Informationen. Dann hat sich die Sache mit dem LKW wohl

erledigt.

Gruß Uwe
 
Na ich kann euch sagen,  habe alle Akten noch gelesen und nüscht mit Verboten.

Habe einen N  Tarif .  71€ im Jahr.

mfg, Bernhard
 
Da wir mit Oldie Car Cover (OCC) zusammenarbeiten, habe ich heute mal Kontakt mit denen aufgenommen. Bei Traktoren und LKW untersagt der Oldtimertarif jeglichen Transport - egal ob privat oder gewerblich. Also gelegentlich mal Brennholz aus dem Wald holen ist von Seiten der Versicherung nicht gestattet. Der Tarif gestattet nur reines umherfahren, wie zum Oldtimertreffen oder zur Eisbude usw.

LG Stefan
 
Hallo,

Mein W50 hat auch ein H-Nummernschild und ist als Oldi versichert. Ich habe mit der Versicherung ausgehandelt, das ich den LKW im Werkverkehr aber nicht gewerblich nutzen darf. Das wurde so handschriftlich auf der Police festgehalten. Ich darf damit, nur für mich Privat, mal zum Baumarkt, Kiesgrube etc. fahren. Das Ganze kosten mich im Jahr ca. 210,--€ Versicherung.

 

In Sachen Schlepper: Wer die billige Schlepperversicherung hat 50 - 70 € im Jahr darf da mal mit zur Ausstellung und so fahren ,mehr aber auch nicht. Den Zahn hat mir mein Vertreter gleich gezogen. Ich habe drauf geachtet, das in den Papieren LOF-Zugmaschine steht. Dann bin ich zur Versicherung und habe die Maschine als reguläre landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen. Dann kostet der ganze Spaß für eine Mannheimer Zugmaschine mit 45 PS und H-Nummernschild ca. 200,--€, da sind dann auch die Anhänger über die Zugmachine mitversichert, wenn ich mal damit Getreide liefere. Die Transporte sollten allerdings schon einen LOF Hintergrund haben. Hätte der Traktor ein grünes Kennzeichen würde er das gleiche kosten.

Grüße Otto
 
Hallo Otto,

den handschriftlichen Vermerk auf der Police halte ich für bedenklich. Wenn eine Vereinbarung getroffen wird, gehört sie in die Police gedruckt oder wird durch ein seperates Schreiben durch das Versicherungsunternehmen (nicht durch den Versicherungsvermittler) bestätigt. Denn nur durch solch einen Vorgang ist die Vereinbarung auch in der EDV des Versicherers erkennbar. 

Ich würde mir es durch dein Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Nur so bist du im Schadenfall auf der sicheren Seite.

LG Stefan
 
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