Gemuesebauer
KfL-Leiter
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- 01. Mai 2009
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Hallo
Ganz so extrem ist das nicht Ulf ,was du da schreibst , Das Sonntagsfahrverbot betrifft ja nur Fahrzeuge über 7,5 to , ich kann mir nicht vorstellen ,dass ein Postgolf oder ein Renault Kangoo plus Hänger oder was auch immer über 7.5 to Gesamtgewicht kommen.
mfg Falk
Ganz so extrem ist das nicht Ulf ,was du da schreibst , Das Sonntagsfahrverbot betrifft ja nur Fahrzeuge über 7,5 to , ich kann mir nicht vorstellen ,dass ein Postgolf oder ein Renault Kangoo plus Hänger oder was auch immer über 7.5 to Gesamtgewicht kommen.
mfg Falk