Privatfahrten mit LKW

Hallo
Ganz so extrem ist das nicht Ulf ,was du da schreibst , Das Sonntagsfahrverbot betrifft ja nur Fahrzeuge über 7,5 to , ich kann mir nicht vorstellen ,dass ein Postgolf oder ein Renault Kangoo plus Hänger oder was auch immer über 7.5 to Gesamtgewicht kommen.
mfg Falk
 
HAllo Falk

Ulf hat schon Recht mit dem Post-Golf. Sobald bei diesen Fahrzeugen die hinteren Scheiben geschlossen sind zählen sie als LKW und dürfen damit an Sonn- und Feiertagen keinen Hänger ziehen. Solo darf man mit dem Fahrzeug aber fahren.
Mußte mir ja auch für meinen Patrol, der als LKW umgebaut und zugelassen war, für die Sonntagsfahrten zu Treffen auch eine Ausnahmegenemigung vom Sonntagsfahrverbot ausstellen lassen.

Andre
 
Hallo Falk
Das stimmt was der Ulf schreibt,mein Schwager war Sonntags mit nem T4 (LKW-Zulassung) und Anhänger auf der BAB unterwegs und wie der Teufel es wollte hat er ihn auch angehalten. Das hat ihm eingebracht 2 Punkte + hoher Geldstrafe und meinem Schwiegervater (Halter des Fahrzeugs) 1 Punkt und Geldstrafe,obwohl er garnicht dabei war. Am Ende war es so,da kam dann ein Kumbel mit seiner M-Klasse (PKW-Zulassung) hat den Anhänger angehangen und es ging.
Das ist nur Geldschneiderei was anderes nicht.
MfG Andreas
 
Hallo
das ist richtig beschrieben,den Halter des Fahrzeuges haben sie zu 9o % mit dran.Dort hilft dann wieder nur ein Vertrag,dass dem Fahrer die Halterpflichten mit übertragen wurden.Das hat bei mir schon öfters geklappt um aus den Halterpflichten zu kommen und mich damit vor Punkten bewahrt(in einem Fall wegen einer verbogenen Anhängergabel)
Gruss Ralf
 
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