RS 09 zulassen

Hallo Es gab RS09 mit einer Befreiung für das vordere Kennzeichen.Ich habe soetwas nicht bekommen und fahre jetzt auf Risiko mit nur dem hinteren Kennzeichen.

mfG Robby
 
Hallo,

2 Kennzeichen sind Pflicht! Sollte das vordere Verdeckt sein (Anbaugeräte etc.) dann musst du dir ein 3. Kennzeichen (dann aber ungestempelt) organisieren.

Achso wenn du dein vorderes Kennzeichen nach hinten an den Anhänger nimmst, baust du richtigen Blödsinn. Das wird eine richtig lange Liste mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Gib lieber die 10€ aus und hol dir ein richtiges Folgekennzeichen.

Gruß Ulf
 
Hallo

zum obigen Thema Anhängelast kann ich nochmal was beitragen:
800kg ungebremst
3T auflaufgebremst

PS: sollte das Fahrzeug dann möglicherweise bei der Zulassungsstelle in der Fahndungliste stehen, ist ein guter Kaufvertrag sehr sehr hilfreich.
Zwar hat man in diesem Moment dann "erstmal" den Tatbestand -Erwerb von Hehlerware- erfüllt, aber es gibt keine Vorlagen wie weit die Pflicht eines Käufers geht um die Herkunft der Ware zu überprüfen.

Mit gutem Rechtsbeistand sollte man also aus dieser Sache mit einem blauen Auge raus kommen.

Gruß, Sebastian
 
hallo in meiner originalen bedienungsanweisug ,stehen 3,5t mit auflaufbremse



gruß norbert
 
3,5t sind ja noch besser :-)

(wobei man dem ’09 bzw. 124 locker mehr anbieten kann)
 
Moin,

so, jetzt müsste alles korrekt sein. Folge-Kennzeichen neu erworben, das vordere Kz. kommt auch wieder dran an den GT (mit Abziehbild vom Landkreis).

Zur Anhängelast hab ich auch noch eine Variante zu bieten: Laut Bedienungsanleitung war die Vorsteckkupplung für innerbetriebliche Transporte bis 800 kg vorgesehen.

Für die Zulassung als Zugmaschine / Straßenverkehr erforderlich: automatische Anhängerkupplung, Zusatzgewichte vorn, Mitführen von Autobahn-Dreibock und Vorlegeklötzen. Außerdem beim Anhängerbetrieb gefordert: Fangrahmen (hab ich) und Zwillingsbereifung !! (hab ich nicht). Was davon heute noch gefordert wird, ist wohl auch von Dekra-Mann zu Dekra-Mann verschieden.

Bei autom. Zugmaul sind 1500 kg ungebremst, 3000 kg gebremst zulässig (Seite93). Das passt. Mein Hänger hat genau 3000 kg zus. Ges.-Masse.
Ich denke, das ist auch die richtige Gewichtsklasse für das Fahrzeug.

Allerdings steht auch auf Seite 12 in der BA 3,6 t bis 10% Steigung. Ist alles schon etwas widersprüchlich.

Gruß Henrik
 
Hallo
die Angaben mit der Steigung und damit weniger Anhängelast je höher die Steigung findet man bei vielen Fahrzeugen.Das ist nicht widersprüchlich,sondern hängt von der Motorleistung ab.Beim Traktor wäre es vielleicht aufgrund der Untersetzungsmöglichkeiten überflüssig,aber wenn ein normales Strassenfahrzeug am Berg mit Anhänger nicht anfahren kann wäre das nicht so gut für den flüssigen Strassenverkehr ,deshalb die Beschränkung.
Gruss Ralf

http://www.albert-line.de
 
Hallo Henrik,
in deiner letzten Auflistung, sind die Taten richtig.

Außer, das mit den Zwillingen! Laut Dekra vollgutachten, und original Briefen die ich hab, ist das nicht nötig!
Die Dekramenschen, hier rum geben sich zufrieden, wenn Frontlader, oder 4 L´s, bzw Vorderachsgewichte montiert sind! In meinen Augen auch vollkommen richtig, denn ohne, geht mit 3,5Tonnen amHacken, spätestens am ersten richtigen Berg schief!!!

Gruß Jonas

http://www.mulli-freaks-mekka.de.tl
 
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