Rübenroder fällt 110 kV-Bahnstrommast

SCHON SELTSAM.....????.....

Fahre ja nun selbst oft so ein Gerät.....und da könnte ich mir jetzt kaum erklären wie genau das passieren kann.

Eigentlich nur DUMMHEIT (sorry)!!!

Aber so lange der Roder in der Reihe (also 6 davon ) läuft, hätte der vielleich mit dem Rodeaggregat den Sockel vom Masten erwichsen können, wobei zwar der Roder aber nicht der Masten schaden genommen hätte.

Wenn man natürlich falschherum einschränkt, dann ist das nur ..... :( :( ....naja...oder so

axel

PS: @Gerd: gut gefunden...danke für´s einstellen
 
Hallo

vermutlich hat der Fahrer vergessen den verladeelevator hoch zu ziehen und hat den gittermast erwischt. nich schön passiert aber hin und wieder.

mfg roland 
 
Hallo

so wie es aussieht hat roland recht, der fahrer hat vergessen das entleerungsband einzuklappen, bzw den mast auf die rechte fahrzeugseite zu nehmen. wie roland schon sagt kommt sewas immer wieder mal vor mit schleppern, mähdrescher abtankrohren, oder häckslerrohren,

ich denk wir sollten zufrieden sein das keinem was passiert ist!

mfg alexander
 
Hallo,

Axel, meintest Du vielleicht einschlagen? Mal eine andere Frage: Es sind ja der Bahn Schäden entstanden und es musste ja sicher ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Der Roder ist sicher nur gemietet, welche Versicherung kommt für die Folgeschäden auf? An welche Stelle wendet sich die Bahn, um die Kosten für den Schienenersatzverkehr und das Aufstellen des Mastes wieder zu bekommen? Oder, handelt es sich bei dem Unfall um ein Betriebsrisiko, für das keine Versicherung aufkommt?

Gruß Andreas
 
....welche Versicherungen aus dem Betrieb nun dafür gerade stehen , vermag ich an dieser Stelle nicht zu sagen....jedoch eine Berufshaftpflicht ist für solche Jobs einfach nur ratsam....und solche "Dummheiten" passieren immer mal....niemand ist unfehlbar...ich seh´s wie Alexander....man soll zufrieden sein. dass niemand zu körperlichen Schaden gekommen ist :-)  

Viele Grüße ,der Ingo

Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus, Ironie und schwarzen Humor enthalten...auch unsichtbare Smilies sind möglich...deshalb alle Angaben ohne Gewehr
Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und Hopfen.
 
hallo

zu den versicherungen, in diesem fall müsste die haftpflichtversicherung des roderbesitzers greifen. es handelt sich in diesem fall um eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der selbsfahrende arbeitsmaschinen (falls sie nicht zulassungspflichtig sind) mitversichert werden, z.b. Mähdrescher, Häcksler, Radlader, Bagger selbstfahrende Futtermischwagen.

dort sind auch andere schäden mitversichert  z.b sogenannt "Bodenkasko" wenn z.b. durch einen gülleunfall erdreich ausgetauscht werden muss.

und ein wichtiger punkt ist die "Erweiterte Produkthaftpflicht"  z.b. wenn rückstände einer getreideparie ein groses Silo beim Landhandel unbrauchbar gemacht hat

oder Arzneimittelrückstande bei einem schlachttier eine Charge Wurst verunreinigt hat.

mfg alexander
 
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