Hallo,
Axel, meintest Du vielleicht einschlagen? Mal eine andere Frage: Es sind ja der Bahn Schäden entstanden und es musste ja sicher ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Der Roder ist sicher nur gemietet, welche Versicherung kommt für die Folgeschäden auf? An welche Stelle wendet sich die Bahn, um die Kosten für den Schienenersatzverkehr und das Aufstellen des Mastes wieder zu bekommen? Oder, handelt es sich bei dem Unfall um ein Betriebsrisiko, für das keine Versicherung aufkommt?
Gruß Andreas