Stapler DFG 2002/1NA

Luber

Lehrling
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01. Jan. 1970
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8
Hallo, bin neu hier, lese aber schon länger mit.
Bin in der Nähe von Augsburg und habe mir einen Takraf Stapler DFG 2002/1NA Baujahr 74 mit Dreizylinder-Dieselmotor zugelegt.
Um damit auf der Straße ohne Zulassung fahren zu können, lass ich das Teil von einem Prüf-Ingenieur vom KÜS ansehen, der mir eine Bestätigung ausschreibt, das der Stapler nur 6 km/h schnell ist ( = Zulassungsfrei ).
Ich musste hinten zwei 6 Km - Schilder, zwei rote Rücklichter und zwei rote Reflektoren anbringen. Vorne sind zwei weiße Positionsleuchten rangekommen. Jetzt hab ich noch den Schalthebel ( also den linken der zwei langen Hebel ) in der vordersten Stellung mit einem Flacheisen an das Riffelblech bei den Pedalen angeschraubt, so das sich kein anderer Gang mehr einlegen lässt. Der rechte Schalthebel ist für vorwärts, Leerlauf und Rückwärts zu Schalten.
Da ich das Gerät nicht auf der Straße ausprobieren kann hier meine Frage:
Welche Gänge schaltet der linke Schalthebel ?
Wo ist der erste und langsamste Gang ? Vorne ?
Hat der Stapler zwei oder drei Gänge ?
Danke im voraus für Hinweise.
Gruss
Luber
 
Hallo Luber,

er hat nur zwei Gänge, aber welcher der erste und welcher der zweite ist weiß ich nicht mehr. Bin in meiner Lehrzeit das letzte mal mit so ein Teil gefahren. Und das ist schon eine Weile her. Aber Herr Siemer aus dem Forum kann dir bestimmt mit einer BAL helfen.

Grüsse Sven

P.S. suche alles über diese Maschinen oder auch nur Halbkette: Fotos,Literatur,Standorte und Ersatzteile

 
Bitte spar dir das Geld für die KÜS!

Wenn der Prüfer dich richtig aufgeklärt hätte, hätte der dir gesagt, dass er eine 6km/h Zulassung nicht mehr ausstellen darf. Es gibt viel Gründe hierfür, aber das KBA in Flensburg hat mal solch eine Weisung (diesbezüglich) rausgebracht.

Wenn er wirklich nur 6km/h dann einfach fahren. Es wird nix passieren (die Polizei wird dich nicht anhalten deswegen), aber wehe der fährt schneller als 6km/h.

Ob Du mit einen Stapler im Straßenverkehr besondere Regeln erfüllen musst weis ich jetzt nicht auswendig. Auf jedenfall gibt es keine Gabelstapler die eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. So die Aussage des KBA‘s bei einer Weiterbildung (Betonung ALLGEMEINE).

Jetzt hab ich dich zwar durcheinander gebracht, ich hoffe aber es hat trotzdem geholfen.

Gruß Ulf
 
Hallo,

bei meinem DFG 3002/1 Bj 70 ist der erste Gang hinten und der zweite vorn. In der Mitte ist wie soll es auch anders sein der Leerlauf.

MfG Norman

Die DDR ist Vergangenheit.....aber der ZT fährt heute noch!!!

Technik muß nicht immer gut aussehen, sondern ▂▃▄▅▆ 100%ig funktionieren. ;-)
 
Danke für die Hinweise.
Gegenüber meinem Haus beginnt ein asphaltierter Feldweg. Da hab ich mal die Schaltung ausprobiert.
1. Gang ist hinten, zweiter vorne. Im 2. schnell zu fahren ist aber nicht ratsam. Die Lenkung hat schon zuviel Spiel, so das man fast die gesamte Strasse zum Fahren braucht und glaubt, jeden Moment umzuschlagen.
Jedenfalls hab ich mit einem angeschraubten Flacheisen die Schaltung auf den ersten Gang blockiert, vorne weisse Begrenzungsleuchten, hinten rote und rote Reflektoren, sowie zwei weisse runde 6 km/h Aufkleber angebracht.
Der Prüfingenieur hat mir eine Bestätigung ( Bremsversuch im Fahrtest, max. Geschwindigkeit 6 km/h usw ) ausgestellt. Hat mich übrigends nichts gekostet, nur der Tip doch alle meine Fahrzeuge weiter beim KÜS vorzufahren. Wird so gemacht und ich hab wenigstens einen Nachweis für die Freunde in Grün, wenn die mich von der Straße holen wollen.

Hab aber noch eine Frage: Welcher Reifendruck für den 4 t Stapler mit 2 t Hub dazu?
Hab mal 6,5 bar gemessen und das scheint so zu passen.
 
Hi Luber,

meiner ist leer schon fast 5 to schwer und ich habe hinten 7,5 bar und vorne wie du gesagt hast 6,5 bar drauf.

MfG Norman

Die DDR ist Vergangenheit.....aber der ZT fährt heute noch!!!

Technik muß nicht immer gut aussehen, sondern ▂▃▄▅▆ 100%ig funktionieren. ;-)
 
Wie gesagt der Nachweis ist nix wert!

Aber das wissen die Leute in grün eigentlich und der Mensch von der Küss auch, sonst hätte er dir Geld abgenommen und du hättest ihn verklagen können, da er solch eine Bescheinigung nicht ausstellen darf.

Aber wenn du sonst alles auf 6km/h ist, ist ja alles in Ordnung.
 
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