Steuern für einen ZT???

Hallo Silvio
Also was ich hier lese, gibt es doch gewaltige Unterschiede beim Finazamt. Bei uns verlangen die, daß im Grundbuch "Wald,Acker oder Wiese" drinsteht. Bei Gartenland(egal wie groß) gibt es keine grünen Kennzeichen.
MfG Jens

P.S. ich habe meine ZT auch über meinen Freund angemeldet, der hatte genug Wald
 
Hallo,

schein ja wirklich viele Unterschiede vom Finanzamt zu Finanzamt zu geben. Alsbei uns muss auch Wald, Acker, Grünland im Grundbuchauszug drinstehen, sonst gibt es keine grüne Nummer.

Das was ZT-Raupe schreibt ist richtig. Du darfst auch einen grünen Anhänger (grünes Kennzeichen) für LOF-Zwecke hinter einem schwarzem Trecker ziehen.

Zum T157 hoffe ich du hast eine Betriebserlaubnis (alten DDR-Fahrzeugbrief). Wenn nicht extrem schlecht! Weil der ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine und ist bis 20km/h nicht zulassungspflichtig. Aber googele mal nach Fahrzeugzulassungsverordnung, dort steht wie du was kennzeichnen musst. Und besorg dir eine Abschrift der alten DDR-KTA-Betriebserlaubnis, wenn du keine hast. (Achso und 6km/h ist völlig verkehrt und wird auch immer geahndet).
 
Hallo Jens

die beiden thk5 die ich habe, haben beide ein grünes Folgekennzeichen von dem Famulus meines Opas. Das ist ja früher so gewesen, das man ein Satz Nummernschilder dazu bekommen hat. Wenn man jetzt ein Anhänger zulässt dann bekommt man ein seperates grünes Kennzeichen(nur bei 25 km/h). Und dann ist man save. :-)

MfG Norman
 
Hallo,

also bestehen nicht nur Unterschiede bei den Finanzamtern sondern auch noch bei den Zulassungsstellen.

Ich hole mir meine grünen Folgekennzeichen für die Anhänger immer ohne Probleme beim Schilderdienst / Schilderpräger. Da die nicht gesiegelt werden braucht man nichtmal ins Amt vorher, einfach nur zum prägen gehen. Für die sparen wollen, gibts die solche Kennzeichen auch noch im Internet.

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf

ich denke mal das liegt da dran, das das Personal in den Ämtern auch nicht richtig bescheid weiß. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Gruß Norman
 
>Hallo,also mein Kran hat keine Orginale Betriebserlaubnis es ist aber von unserem Vorgängerkran noch die BTE vorhanden!

Gruß Stephan
 
Hallo,

Problem T157
Schon mal ein halber Sieg für deinen Kran. Aber guck dir die Betriebserlaubnis mal genau an, ist es eine Allgemeine Betriebserlaubnis? Und stimmt der Typ des T157 (vorhanden) mit dem in der Betriebserlaubnis "exakt" überein? Wenn ja, hast du ja eine ABE und darfst somit auch mit bis zu 20km/h im öffentlichen Verkehr rumfahren. Aber bedenke: Einen TÜV / HU brauchst Du nicht aber das Fahrzeug sollte trotzdem im ordnungsgemäßen Verkehrszustand sein. Weiterhin musst Du keine Hapfpflichtversicherung haben, aber es ist ratsam! Bei uns ist das inclusive in der Haus und Hof-Versicherung ("schließt selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein").
Vielleicht hilft es dir ja weiter!
 
Hallo also vom Typ her ist es der T157/2 hatten ja noch nie etwas anderes.Muss ich den diese 20 Km/h anbringen? Lichtanlage wurde Ordnungsgemäß hergerichtet.

MfG Stephan
 
Hallo,

na klar muss 20km/h Schild dran. Aber die Bremsanlage, Lenkanlage, .... sollte auch ordentlich funktionieren.

Achso jetzt weiß ich nicht mehr, ob vorn links oder vorn rechts in großen Buchstaben der Halter und der Wohnort auf das Fahrzeug geschrieben werden muss. (weil dir ja das Kennzeichen zur Identifizierung fehlt).
 
Hallo,

nakla sowas wie ein Firmenschild oder halt der Halter (der der sonst bei einem Fahrzeug mit Kennzeichen im Fahrzeugschein stehen würde).

Achtung ich will dich nicht verwirren, aber du kannst die selbstfahrende Arbeitsmaschine auch zulassen (Kennzeichen erhalten)! Wenn du denkst das es für dich was bringt, dann frag mich. Ansonsten will ich niemanden verwirren.

Gruß Ulf
 
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