traktor neu zulassen

RS-hausi-09

LPG-Vorsitzender
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05. Jan. 2010
Beiträge
395
hallo freunde,

ich bin jetzt soweit mein traktor zuzulassen. frage: muss ich erst zum tüv? oder muss ich erst die kennzeichen beantragen? reicht der normale tüv oder muss ich diese vollabnahme machen lassen? der traktor ist seit 1989 abgemeldet.

gruß hausi
 
Hallo Hausi, zuerst rufst du bei der Zulassungsstelle an und lässt deine Fahrzeug identifikations NR überprüfen. Wenn die Ok ist (nicht als gestohlen gemeldet etc) dann musst du ein Vollgutachten machen lassen vom Tüv. Gut wäre es wenn du den alten brief für die Daten hättest, ansonsten alles vorher heraussuchen.... wie Größe, Gewicht, Leistung und und und...
Mit dem Schreiben vom tüv onkel kannst du dann zu Zulassungsstelle gehen und deinen Schlepper anmelden. Das hab ich jez zweimal so durch und hat prima geklappt....
gruß flo
 
Hallo,

Vollgutachten muss nicht unbedingt sein (Hintergrund Änderungen zum 01.07.2012) Wenn du den originalen KFZ-Brief hast redest du einfach mal mit DEKRA / TÜV / o.ä. Die erstellen dir dann schon das richtige Gutachten.

Danach zur Versicherung und danach zur Zulassungstelle.

Achso bitte beachte deine Wortwahl gegenüber DEKRA / TÜV / zulassungstelle: Willst du "Neuzulassen" dann hast du ein Fahrzeug was noch nie zugelassen war. Ich denke aber du willst eher dein Fahrzeug "Wiederzulassen". Ist schon bürokratisch ein kleiner Unterschied und wenn man dich in die verkehrte Schublade steckt haste nacher vielleicht mehr Ärger als nutzen.

Gruß Ulf
 
hey,

also den originalen brief mit abmeldebescheinigung und allen drum und dran habe ich sogar noch zum schlepper dazu bekommen. also fahr ich direkt zum tüv!? kann ich das in der normalen autowertkstatt machen lassen? oder muss ich nen extra tüv menschen dafür ordern?

gruß hausi
 
Hallo Hausi!

der Idealfall ist m.E., du fährst mit deinen Unterlagen zum nächsten DEKRA , TÜV oder GTÜ Stützpunkt, und lässt dir von einem Sachverstasändigen bzw. Prüfer dort alles genau erklären, das spart dir viele sinnlose Wege und Zeit, den dort erfährst du es aus erster Hand, was zu tun ist!Mitunter prüfen die Sachverständigen auch mal ausser Haus zB. in einem Landwirtschaftlichen Unternehmen in deiner Nachbarschaft oder so...oder du befragst dich mal in so einem Landwirtschaftsbetrieb, wie , wann und wo die ihre Fahrzeuge prüfen lassen...
Wenn du dann prüftechnisch alles hast, besorgst du dir bei deinem Versicherungsvertreter eine eVB-Nummer, die du mit zur Zulassungsstelle nimmst, wo du auch eine Einzugsermächtigung zur KFZ-Steuer ausfüllen musst, und dann bekommst du erst ein neues Kennzeichen erteilt bzw. du kannst dir gegen Aufschlag auch ein Wunschkennzeichen aussuchen, sofern es noch frei ist!
Und diese Kennzeichen werden ja in aller Regel unweit der Zulassungsstelle geprägt und anschliessend in der Zulassungsstelle mit den entsprechenden Marken beklebt....

Grüße Ingo ;-) ;-) ;-)
 
Hallo, wenn der alte Brief vorhanden ist gehts erst zur Dekra oder Tüv wegen Gutachten , dann Versicherung raussuchen, EVB ist hier das Stichwort. Dann mit dem ganzen zur Zulassungsstelle. Dort gleich zu beginn deutlich machen ob ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, sonnst geht das ins Auge (zumindest bei uns...) Dann bei der Zulassungsstelle angeben ob LoF Zweck also Grünes Nummernschild. Da muss man dann noch zum Finanzamt rüber und beantragen (während des Zulassungsvorgang). Wenn alles klar geht bekommt man dann nach einigen Wochen Post vom Finanzamt wo man einen Antrag auf Steuerbefreiung ausfüllen muss. Dort sind LoF tätigkeiten einzutragen die mit dem Traktor ausgeführt werden. Sollte kein LoF möglich sein, gehts so wie beim Auto zulassen. Als Tip LoF wird leider in jedem Kreis anders definiert. Da hilft nur direkt bei dem jeweiligen Finanzamt nachfragen.
 
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