Traktor zulassen Hauptzollamt

{Mueller}

Traktorist
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27. März 2011
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Hallo Jungs ich wollte meinen Bello zulassen! Ich habe 15 Ha Wald und 10 ha Wiese die ist aber verpachtet... ich habe keine Landwirtschaft als nebenerwerb angemeldet... Es gibt beim Zoll den antrag 3813 welchen ich aber nur als Landwirt mit eigenen Betrieb ausfüllen darf... Nun zu meiner Frage Antrag einfach ausfüllen und hoffen das er genemigt wird?
 
Hallo,

einfach ausfüllen.

Sobald du ein Fahrzeug für die Landwirtschaft zulassen möchtest, hast du einen landw. Betrieb. Kein Gewerbe o.ä. sondern einen Betrieb. 

Wenn du die Flächen als dein Eigentum nachweisen kannst (Grundbuchauszug), sollte die Steuerbefreiung kein Problem sein.

MfG

Tobias
 
Hallo Tobias und namenloser!

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde 2011 neu gefasst.Die Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft wird nicht mehr jedem gewährt, der ein paar Hektar besitzt, sondern nur noch für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger ,welche in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. In den Antrag vom Zoll gehört die Gewerbenummer, die Steuernummer und das zuständige Finanzamt. .....

Mfg Jürgen
 
Hallo zusammen

und schon mal an die Abgaben für  die Berufsgenossenschaft denken !!!

MFG Andre

"-STÜCK DAVON-" ist die Antwort , wer kennt die Frage ???
 
Moin,

Wieso eigentlich Berufsgenossenschaft? die kassieren doch nur wenn man landwirtschaftlich Gewerbe betreibt. Oder kommen die schon wenn ich nur einen landwirtschaftlichen Betrieb habe?  

Gruß Robert
 
Hallo,

also meines Wissens kassiert die BG schon, wenn man mehr als 2500m² Land bewirtschaftet. Sprich: Wenn ich meinen zu Zeit brach liegenden 3816m²  großen Acker anfange zu bewirtschaften (darunter fällt dann auch zweimaliges Mähen im Jahr), bin ich BG-pflichtig.

Gruß,

David
 
Wie viel kassiert die BG denn so? Weil die BG ist eigentlich das einzigste was mich davon abhält gewerbe anzumelden.

Gruß Robert
 
Hallo,

die BG bekommt auch Geld wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, es reicht der Besitz, ob bewirtschaftet oder nicht Zahlen müssen alle die was haben, ich habe auch eine weile gebraucht bis ich das verstanden habe, akzeptiert aber noch lange nicht. Wenn sie dich erst einmal als potenziellen Beitragszahler identifiziert haben wird aus dem Kataster rausgesucht was seit wann dir gehört und dann kommt es zur Beitragserhebung! Achja mit Nachzahlung der letzten Jahre. 

Einfach mal Googeln, da gibt es viel im Netzt drüber auch Prozesse und viele Infos.

Gruß Stefan
 
Moin

Mede doch die Kiste mit schwarzer nummer an und gut is! Ich hab meinen Pionier auch mit schwarzer Nummer laufen. Steuern geht nach Gewicht, ich zahl 230€ Steuern und 80€ Haftpflicht und darf alles damit machen was ich möchte, das ist beim grünen Kennzeichen ja nicht so und die Asgeier von der Bg können mich mal.

Gruss Jörg
 
Wie alt ist denn deine Kiste wenn älter als 30 Jahre dann mach nen h Kennzeichen ran und Ruhe ist. Dann zahlst pauschal 192 € steuern und dann noch deine Haftpflicht. Und du kannst alles mit machen was du willst nur Anhänger mit grüner Nummer bzw volgekennzeichen darfst dann nicht mehr hinter binden.
 
Stimmt leider nicht ganz. Mit dem H Kennzeichen darfst du nur zu "Brauchtumsveranstaltungen" oder auf Bewegungsfahrten, du darfst nicht "alles machen was du willst"! Anhänger ziehen geht auch nicht, es sei denn einen mit H Kennzeichen aber OHNE Ladung.

 Das ganze wurde auch schon hier im Forum ausführlich behandelt, man kann aber auch Google befragen.  ;-)

Gruss Jörg
 
Wenn ich diesen Qwatsch lese......................

Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die möglichen Zulassungsformen vor. Hier geht es um die beliebteste Möglichkeit seinen Oldie zuzulassen:


Am 4. Juli 1997 segnete der Bundesrat das sogenannte H-Kennzeichen ab. Damit wurden Oldtimer erstmals gesetzlich definiert. In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) hieß es fortan: „Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.“ In seiner nunmehr 15-jährigen Geschichte hat sich das H-Kennzeichen zum Erfolgsmodell mit mittlerweile mehr als 230.000 in dieser Form zugelassenen Klassikern entwickelt.


Dieses Kennzeichen entspricht im Prinzip einer ganz normalen Zulassung, will heißen: Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen, das Fahrzeug kann überall und jederzeit gefahren und abgestellt werden. Sogar die früher verbotene gewerbliche Nutzung, sei es als geleaster Firmenwagen, Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten oder als Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist inzwischen zulässig.
Dem Oldiebesitzer bietet das H-Kennzeichen vor allem den Vorteil vergleichsweise niedriger Einheits-Steuersätze von 191 Euro für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger beziehungsweise 46 Euro für Motorräder. Diese lohnen sich bei allen Dieseln, kat-losen Pkw mit mehr als 700 ccm Hubraum und Motorrädern ab etwa 600 ccm, jeweils bei ganzjähriger Zulassung. Stichwort Kat: Das H-Kennzeichen ist zudem ein Freifahrtschein in Umweltzonen.

Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die möglichen Zulassungsformen vor.


1994 führte der Gesetzgeber das rote Oldtimer-Kennzeichen ein, umgangssprachlich 07er-Nummer genannt. Es war die Antwort auf die Forderung nach einer bezahlbaren, der geringen Jahresfahrleistung angemessenen Zulassungsform, nachdem die schadstoffabhängige Besteuerung den Unterhalt von Oldtimern drastisch verteuert hatte.
Die 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen, das heißt, mit einer Nummer können mehrere Fahrzeuge – Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder bis hinunter zum Kleinkraftrad – abwechselnd bewegt werden. Als Fahrzeugpapiere erhält der Halter ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsstelle die wichtigsten Daten sämtlicher Fahrzeuge einträgt. Dieses Heft muss während der Fahrt mitgeführt werden. Auf Wunsch stempeln ­manche Zulassungsstellen auch mehrere Kennzeichen ab, sodass das lästige Umstecken des Schildes entfällt.


07er-Oldies müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein. Besonders interessant ist die rote Nummer für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die – beispielsweise mangels elektrischer Anlage – die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können. Attraktiv ist sie zudem für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird ausschließlich die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet, alle weiteren laufen steuerfrei mit. Das heißt: Wer mindestens einen Pkw, Lkw, oder Anhänger auf die 07er zulässt, zahlt 191 Euro pro Jahr, wer nur Motorräder eintragen lässt, ist mit 46 Euro dabei.


Doch die milde Steuergabe wird mit massiven Nutzungseinschränkungen erkauft. So dürfen 07er-Fahrzeuge ausschließlich Oldtimertreffen und Rallyes ansteuern. Ferner erlaubt sind „Probe- und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.“ Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen. Alles andere – die Hochzeitsfahrt fürs befreundete Pärchen, Einkaufstouren oder gar gewerbliche Nutzung – ist passé. Außerhalb der Nutzung dürfen sie zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; die Zulassungsstellen können einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen. Immerhin haben 07er-Fahrzeuge freie Fahrt in Umweltzonen.


Bis 2007 oblag die Ausgestaltung der 07er-Vorgaben den Ländern, danach wurden die Kriterien bundesweit in den Paragraphen 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) festgeschrieben. Dennoch ergänzen manche Länder und sogar Zulassungsbezirke die gesetzlichen Forderungen nach Gutdünken – etwa, indem sie regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise fordern, die gesetzlich gar nicht vorgesehen sind.
Generell muss der Antragsteller per polizeilichem Führungszeugnis nachweisen, dass er integer ist und man ihm ein – aus behördlicher Sicht sensibles – Wechselkennzeichen anvertrauen kann. Darüber hinaus verlangen die Behörden für jedes einzutragende Fahrzeug ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).


Zwischen 25,60 und 205 Euro sieht die Gebührenordnung für die Zuteilung einer 07er-Nummer vor, wobei der Rahmen oft unabhängig vom Arbeitsaufwand ausgeschöpft wird. Hinzu kommen die Kosten für Fahrzeugscheinheft (bis 15,30 Euro), Fahrtenbuch und Schilder.
Wird ein Fahrzeug verkauft oder soll ein weiteres mit der Nummer bewegt werden, muss dies von der Zulassungsstelle ein- beziehungsweise ausgetragen werden, was jedes Mal Kosten verur­sacht. Weitere Nachteile: Die Kfz-Briefe der eingetragenen Fahrzeuge verfallen nach sieben Jahren, da die 07er-Nummer nicht als Zulassung im eigentlichen Sinn gilt. Aus dem gleichen Grund gibt es mit 07er-Fahrzeugen mitunter Probleme bei Grenzübertritten. Vor Reisen können bei der Initiative Kulturgut Mobilität Infoblätter angefordert werden mit einer Erläuterung in der jeweiligen Landessprache.

Mfg Bernhard

http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-h-kennzeichen
 
Ich sag ja, google machts möglich, Bernhard hat uns da fein säuberlich den text zum thema reinkopiert. :-)

Du wolltest sicherlich Quatsch schreiben?   ;-)

Gruss Jörg
 
Hallo

Jörg du solltest einmal deine vorhergehende Darstellung zum H-Kennzeichen mit dem einkopierten Artikel von Bernhard vergleichen..................beim H-Kz gibt es keine Nutzungsbeschränkungen, was du beschrieben hast trifft fürs 07er zu. Grüße aus dem Spreewald, Mario
 
Zu den Nutzungsbedingungen hätte ich das hier:

Bei der Zulassung Ihres Oldtimers mit einem H-Kennzeichen unterliegen Sie keinen Nutzungseinschränkungen. Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie Ihren Oldtimer im Sinne der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzen. Bitte vergessen Sie aber nicht, dass Sie sich bei OCC an folgende Nutzungsvoraussetzungen halten müssen:

Keine Alltagsnutzung

Jährliche Fahrleistung max. 10.000km

 Ich denke je mehr Leute danach googlen um so mehr verschiedene Ergebnisse wird es geben.

Gruss Jörg
 
Also H-Kennzeichen und 07er kommen nicht in Frage. Mein Belarus ist Bj.94 und mein Kumpel sein 323er isr Bj.89 oder 90.

Mich kotzt es einfach an daß manche Leute mit ihren PKW für 100€ Steuern im Jahr unendlich viele km im Jahr fahren können und wir für unsere wenn es hoch kommt 100km im Jahr ein Vermögen Steuern zahlen sollen. Das sind Arbeitsmaschinen, die leben aufm Feld und auf der Wiese und werden auf der Straße nur überführt.

Gruß Robert
 
Genauso wird es sein. Ich bin im Moment auch dabei einen MTS52 mit grünem Kennzeichen zuzulassen. Wenn ich die Steuerbefreiung vom FA bekomme oder auch nicht, werde ich mich hier wieder mit einklinken. Nur soviel dazu, nach Auskunft der zuständigen Zulassungsstelle im Landkreis Dahme Spreewald, darf ich auch mit einem H-Kz meine Fuhren Holz uä.fahren. Ein mit H-Kz zugelassener Pkw darf auch Anhänger/Wohnwagen bewegen.Mario
 
Hallo,

du kannst mit dem H-Kennzeichen fahren was du willst auch gewerblich. Nur wirst du keine Versicherung finden, die deinen Oldtimer, bei gewerblicher Nutzung, mit dem Oldtimertarif versichert. Du bekommst nur den normalen teureren Tarif. Bei den meisten Oldtimerversicherungen, darfst du mit deinem Oldtimer, egal ob grünes oder schwarzes Kennzeichen nicht mal Holz für den Eigenbedarf holen. Da darfst du das Fahrzeug nur zu Oldtimerveranstaltungen nutzen.

Bitte beachten! Es geht hier nur um den Versicherungsschutz. Bevor ihr das Gegenteil behauptet schaut mal in die Versicherungsbedingungen. Ich habe deswegen von der Zürich zur alten Lepziger gewechselt.

Gruß

Uwe
 
Stimmt, auch das ist dabei wichtig zu beachten, deshalb warte ich erstmal die Entscheidung vom FA ab. Grüße aus dem Spreewald, Mario
 
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