Traktoranhänger

Handrij

Traktorist
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01. Jan. 1970
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95
Hallo, muss ich für meinen Traktoranhänger (3 Tonner mit grünem Nummernschild, neu zugelassen) extra eine Steuerbefreiung beantragen, auch wenn der Traktor (RS09, grünes Nummernschild, vor 5 Monaten zugelassen) schon steuerbefreit ist???

mfg Handrij
 
eigenlich könnteste den hänger übrn trecker versichern einfach bloß nen folgekennzeichen für den hänger beantragen fährt ja nicht über 25 das müste klappen mfg Chris
 
Hallo Handrij!

Warum hast du den Anhänger zugelassen? Es hätte doch auch eine Betriebserlaubnis ( stellt die Dekra aus ) gereicht. Dann hättest du den Hänger, mit Folgekennzeichen, hinter deinem RS 09, mitführen können. Ohne Steuern, TÜV usw. Ich denke mal so wird dein Hänger auch " zugelassen " sein, alles andre wäre doch unsinnig oder irre ich mich da?
Gruß
Uwe
 
Danke für eure Antworten, natürlich hat der Anhänger ein Folgekennzeichen, sorry hätte es dazuschreiben sollen.
Nun aber ne neue Frage: Wie kann ich ihn über den RS09 versichern lassen? Normal bei Versicherung versichern oder dazu sagen, dass der RS09 schon versichert ist und dass ich den Anhänger über den RS versichern will?
 
Hallo.
Wenn der RS 09 versichert ist (grünes Kennzeichen) ist der Anhänger über den versichert. Du musst nichts extra machen. Außer ne Betriebserlaubnis für den Anhänger haben, anhängen und versichert ist er.
Grüße Maik
 
Hallo!

1+ mit Bienchen für Maik, genauso hat es mein Versicherungsvertreter auch erklärt.

Gruß
Uwe
 
Heute mit unserer Zulassungsstelle telefoniert:
O-Ton: "Ein Folgekennzeichen gibt es sowieso nicht!"
Ich muss zur DEKRA und mir eine Betriebserlaubnis ausstellen lassen und dann bekommt der Anhänger eine separate Nummer.
Achja, mein GT hat ’ne grüne Nummer...
Wunderbare Bürokratie...
 
Ein bisschen Recht hat die Zulassungsstelle, von denen bekommst du auch kein Folgekennzeichen. Du musst zur Dekra und dir eine Betriebserlaubnis ausstellen lassen. Dann kannst, du ohne die Zulassungsstelle zu behelligen, ein grünes Kennzeichen , mit der Nummer von deinem Gt oder einem anderen Schlepper, mit grüner Nummer der auf dich zugelassen ist, prägen lassen und dieses an deinen Hänger schrauben. Die Betriebserlaubnis ist so zu sagen deine Zulassung. Wobei ich nicht wissen möchte, wieviel Hänger nur mit Folgekennzeichen aber ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind.
Gruß
Uwe
 
Hallo,

ne Betriebserlaubnis hat jedes (!!) Fahrzeug was im Straßenverkehr bewegt werden soll. Wenn es keine Betriebserlaubnis hat, dann hat es auf der Straße nix zu suchen.

Für manche Fahrzeuge brauchst du aber zur Betriebserlaubnis einen Zulassung (z.B. Auto, ....) Dort wird dann in der Zulassung die Betriebserlaubnis Nr. (meist ganz unten) vermerkt. Somit braucht man nur einmal Papiere mit sich führen.

Achso ein DDR-KFZ-Brief ersetzt die Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien LOF-Anhängern.

Foglendes muss du sicherstellen:
- Traktor muss zugelassen und versichert sein
- Anhänger muss Papiere haben (also Allgemein Betriebserlaubnis, Einzelbetriebserlaubnis, DDR-KFZ-Brief
- Anhänger muss in einem technisch ordentlichen Zustand sein
- Anhänger muss 1 Stk. 25km/h Schild dran haben und mit einem grünen Wiederholkennzeichen ausgerüstet sein

Gruß Ulf
 
Hallo Leute

Habe erst letztes Jahr eine BE für meinen TEK 4 ausstellen lassen technich alles io 2x 25kmh schilder müssen dran habe gehört bei manchen auch 3 in der BE stehen bei mir ausdrücklich 2 so dann mit der BE zur Zulassungstelle da wird er aufgenommen und bekommt ne Nummer es steht nur eine Nummer drin kein Kennzeichen sie sagte mir dort ich kann mir nun ein folgekennzeichen anfertigen lassen vom Schlepper wo er dran soll das heißt wenn ich ihn an nen anderen Schlepper anhänge nur ein anderes Folgekennzeichen ran weil ja in der BE nur ne 5stellige nummer steht der Tüv Mann sagte mir auch ich muß ihn nicht extra versichern weil über das folgekennzeichen ja beim Schlepper mit drinnen ist .

Gruß
Stefan
 
Nein,

du must nicht aller 2 Jahre zum TÜV. Weil du keine Zulassung brauchst brauchst, brauchst du mit einem Wiederholungskennzeichen auch nicht zur HU (TÜV).
 
Ja hatte ich vergessen zu schreiben nur einmal die vollabnahme für die BE dann nicht wieder zum Tüv
 
Hallo
in Bezug auf das Thema Betriebserlaubnis von LoF-Anhängern und dem Beitrag von = take it 1999= hab ich nochmal folgende Frage.
Wenn ich den originalen DDR-Fahrzeugbrief habe,dann brauche ich meinen Anhänger nicht bei der DEKRA zur Abnahme (Zitat=für ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO= Amtsdeutsch)vorzustellen? Hoffe das ich diesen Sachverhalt richtig gedeutet habe,das der DDR-Brief die jetzt geforderte Betriebserlaubnis ersetzt.Gruß Mario
 
Ja so ist es,

der genaue Text steht irgendwo im Einigungsvertrag. Dort steht irgendwo drin, dass Fahrzeug die nach DDR-Recht zulassungspflichtig waren (LOF-Anhänger) und die nach BRD-Recht zulassungsfrei sind, dass bei diesen Fahrzeugen der DDR-KFZ-Brief als Betriebserlaubnis gilt.

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf
danke dir für die Antwort,dann kann ich meinen TK4 mit Folgekennzeichen ,,zulassen". Ich wollte mir einen neuen Einachs-Dreiseitenkipper zulegen,aber der hat auf Grund seiner 5 to zulässigen Gesamtgewicht 500 kg Stützlast (lt.Betriebserlaubnis) und damit kann eine normale ostdeutsche/russische Anhängekupplung am MTS 52 nicht mithalten. Gruß Mario
 
hallo

also das mit kein folgekennzeichen von deiner zulassungsstelle ist totaler blödsinn

1. entweder hat der Anhänger einen Fahrzeugbrief dann muss er zugelassen werden! Tüv, evtl bremsensonderuntersuchung und eigene versicherung sind dann nötig.

2. es gibt die möglichkeit den fahrzeugbrief zurückzugeben und eine betriebserlaubniss zu bekommen (heisst dann Zulassungsfreier Anhänger)
die zul. höchstgeschwindigkeit ist dann auf max. 25km/h begrenzt
der Anhänger bekommt dann ein folgekenzeichen vom zugfahrzeug und ist über die haftpflichtversicherung vom zugfahrzeug mitversichert.
kein tüv, keine eigene versicherung usw.
mfg alexander
 
Hallo !!!!
Man solte wissen das § 18 STvZo-2010-,
Ersatzlos gestrichen wurde.
mfg Bernhard.
 
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