Überbreite

manny now+

Kombinatsdirektor
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22. Dez. 2011
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Bekannte (übern Misthaufen) also vom Nachbarn aus der Ostharzregion, erzählten, daß dort die Polizei breite Landmaschienen (in diesen Fall Mähdrescher) auf die breite konntroliert hätten!

Da angeblich die Reifenkannte je 5 cm zu breit waren (wahrscheinlich Gesammtbreite) wurden sie der Straße verwiesen.

Sind die Mähdrescher im Auslieferungszustand nur 3m breit? schmälere Reifen drauf?

Frage von Manny!
 
Normal sollte es da einer Sondergenehmigung bedürfen,sowie einer besonderen Kenntlichmachung
 
Bis 2.55m alles problemlos.

Bis 3.00m relativ problemlos, muss aber eingetragen sein (Zwillingsbereifung, Terrareifen usw.) und nach Vorschrift kenntlich gemacht.

Ab 3.01m brauchst du ne Sondergenehmigung, die Kenntlichmachung muss nach Vorschrift sein und oft werden dir dann Routen und Zeiten vorgeschrieben. Die Sondergenehmigung ist oftmals jährlich neu zu beantragen und stets auf dem Fahrzeug mitzuführen ums der Polizei bei Bedarf vorzeigen zu können.

Alles schon durch mit unseren Mähdreschern... ;)

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo

also für überbreite (über3m) maschinen benötigt man eine Sondergenemigung von der Zulassungsbehörde wird in der regel auf 3 jahre ausgestellt und muss entsprechend verlängert werden.

für die genehmigung benötigt man ein entsprechendes gutachten und eine eintelbetriebserlaubnis für das entspechende fahrzeug.

die maximal zulässige breite beträgt 3.5m. in der genemigung sind alle auflagen dokumentiert z.b. vorausfahrzeug, rundumleuchten, warntafeln usw. und auch die strassen bzw gemarkungen wo man fahren will.

mfg alexander
 
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