Versicherung für Überführungskennzeichen

fortschritt

Brigadir
Registr.
27. März 2009
Beiträge
127
Hallo,

ich benötige für ein Überführungskennzeichen eine Versicherung. Ich habe bei meiner Versicherung angefragt und da soll es 113 Euro kosten. Kommt mir etwas viel vor.
Im Internet findet man Angebote von 40 Euro für die benötigte eVB Nummer.
zum Beispiel hier
Hat damit jemand Erfahrungen, oder sind diese Angebote doch zu unseriös?
Kann mir jemand eine Versicherung empfehlen?

Vielen Dank.

MfG Patrick
 
Hallo,

also wenn ich ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) gebraucht habe wollte ich nachher auch immer das Fahrzeug zulassen. Somit bin ich zu meiner Versicherung gegangen und hab geschildert, dass ich eine Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen benötige und ca. 4 Wochen später eine normale Haftpflichtversicherung für dieses Fahrzeug.

In der Regel habe ich dann die Versicherungsprämie fürs Kurzzeitkennzeichen bezahlt. Danach hatte ich nach 4 Wochen meist das Fahrzeug zulassungsfertig und dann wurden mit beim Haftpflichtversicherungsbetrag die Kosten für die Versicherung des Überführungskennzeichen erlassen.

Ich fand den Weg o.k. da in Summe nur Kosten für die Haftpflichtversicherung angefallen sind.

Gruß Ulf
 
Hallo Patrick,

wie der Ulf schon sagte bekommste die Prämie von deiner Versicherung bei einer Zulassung wieder! Ich glaube der Zeitraum beträgt 1 Jahr? Dann haste natürlich am Ende nur die Kosten vom Kennzeichen.
Ansonsten ist die Variante im Internet eine Nummer zu Kriegen eine gute Wahl! So hatte ich meinen ZT damals auch geholt.

Gruß Stephan
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.
Die Variante mit der Versicherungsprämie hat mir meine Versicherungstante auch vorgeschlagen. Da ich aber den ZT in nächster Zeit erstmal nicht richtig Zulassen möchte, fällt das schon mal weg (mal ganz davon abgesehen, dass es mich dort auch 480 Euro im Jahr kosten würde)

Ich habe mich jetzt für nondos.de entschieden und finde die 40 Euro auch vollkommen ok.

MfG Patrick
 
mal ne Frage zu Überführungskennzeichen.

Ich will 2 LKW überführen, Der eine zieht mit Überführungskennzeichen einen angemeldeten und versicherten Tieflader wo der zweite LKW draufsteht.

Bekomme ich mit dem Gespann Stress mit der Bullenei?
 
Hallo,

ich glaube die Rechtslage ist da nicht ganz so einfach. Ich hab mal einige Urteile dazugelesen.

Prinzipiell sollten Ü-Kennzeichen nicht zum Transport von Gütern verwendet werden. In dem Urteil hat aber ein Landgericht (oder wars ein Amtsgericht) entschieden, das man auf der Ladefläche auch Ladung vom selben Händler mit nach Hause nehmen darf.

Also du siehst es ist sehr schwierig.

Gruß Ulf
 
Mir gehts auch wegen Sonntags fahren, wegen Sonntagsfahrverbot.

Greift das auch beim abgelasteten W50???
 
Zurück
Oben