W50LA/Z mit 25km/h-Anhänger

Hallo Robert,

wenn du ein H-Kenzeichen haben möchtest, brauchst du dir wegen der Größe der Ladefläche keine Gedanken machen, damit dürfst du dann aber keine Landwirtschaftlichen Hänger, mit Folgekennzeichen anhängen.

Wenn du ein grünes Kennzeichen haben möchtest, also als landwirtschaftliche Zugmaschine, brauchst du kein H-Gutachten. Hast dann aber wieder den Stress mit der Ladefläche.

Gruß

Uwe
 
Hallo,

mal eine Frage dazu, weil ich hier etwas von Zuschweißen der Ladefläche gelesen habe: Ist der W50/L 60 als Kipper nicht schon kürzer als ein Pritschenwagen? Somit kann er dann doch die volle Ladefläche nutzen, oder, habe ich etwas falsch verstanden?

Gruß Andreas
 
H-Kennzeichen ist mülll wenn ich dann keinen 25km/h Bauernschrott mehr ziehen darf, denn Zahle ich für den LKW Steuern, muss die Anhänger regelmäßig zum Tüv ziehen und für die Anhänger dann auch noch Steuern und Versicherung zahlen.

Die 2-Seitenkipper und 3-Seitenkipper haben eine Ladefläche die 3,05m lang ist. Die Häckselaufbauten sind etwa einen halben Meter länger. Normale Pritschen sind 4,5m und 5,2m

Ich habe bis jetzt auch nur einen L60 gesehen der wegen Landwirdschaftlicher Zulassung die Luftkiste verbaut hatte, alle anderen W50 mit grünen Nummern hatten die nicht.

Gruß Robert
 
Über Sinn und Unsinn braucht man sich keine Gedanken

zu machen. Haubtsache der Staat bekommt seine Steuern.

mfg  Bernhard.
 
Eine Zugmaschine hat auch als Oldtimer gewisse Vorteile. Es gilt kein Sonntagsfahrverbot auch über 7,5t. Und bei der richtigen Fahrzeugartverschlüsselung gelten auch andere Regeln.
 
Wie Zugmaschine als Oldtimer? Als Landwirtschaftliche Zugmaschine zulassen und trotzdem H-Zulassung oder wie?

Ist Landwirtschaft nicht grundsätzlich vom Sonntagsfahrverbot ausgeschlossen?

Gruß Robert
 
Zurück
Oben