Wassermühle in Thüringen und angrenzenden Bundesländern gesucht

madfurmchen

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Hi Leute,

ist vielleicht etwas ungewöhnlich aber ich suche eine verlassene oder zum Verkauf stehende oder in absehbarer Zeit zum Verkauf stehende Wassermühle (am besten mit etwas Land und Wald, sowie Wasserrecht und Bach mit ausreichend Schüttung) in Thüringen oder in den Nachbarbundesländern (Osthessen, SO-Niedersachsen, südl. Sachsen-Anhalt, nördl. Franken). Sachsen fällt etwas aus dem Fokus, da hier wohl ein Wasserpfennig eingeführt werden soll, der die Wassernutzung uninteressant macht. Aber wenn dort Objekte bekannt sind, könnt ihr mich das auch gern wissen lassen.

Der bauliche Zustand ist mir weniger wichtig wie Wald, Land und/oder Wasserrecht mit Bach mit ausreichend Schüttung. Toll wäre auch wenn das Gebäude abseits von großen Straßen und (stark) befahrenen Bahnstrecken liegt. Also quasi am Arsc h der Welt, schön ruhig.

Aber da nie alles Gute beieinander ist, müssen nicht zwingend alle Vorgaben erfüllt sein.

Wenn jemand denkt er kennt ein Objekt für das ich mich interessieren könnte, würde ich mich über eine PM freunen. Also schickt mir bitte PMs wenn ihr nen Tip habt. Hatte überlegt das hier bei Suche/Biete einzustellen, der PMs wegen. Aber da es nur sehr wenig mit Technik zu tun hat, mich dagegen entschieden. Danke schonmal.

Gruß Thomas
 
Hi JD,

danke über die bin ich auch schon gestolpert. Beim zweiten lesen fällt mir auf, die kommt meinen Vorstellungen wirklich recht nah. :-)

Ich freu mich auch über PMs zu Mühlen, die nur verlassen sind und vor sich hin vegitieren, ohne das Verkaufsabsichten oder Besitzer bekannt sind. Die lassen sich ja dann über das Katasteramt herausfinden.

Einfach in die Tasten hauen. ;-)

Gruß Thomas
 
Auch Immobilien die noch von alten Leuten bewohnt werden interessieren mich. Machner freut sich ja, wenn in der Verwandtschaft kein Interesse da ist, wenn sich doch jemand gefunden hat, der das Haus übernimmt und zu Lebzeiten noch etwas hilft.

Ich kann die Sache eh erst in 1-2 Jahren in Angriff nehmen. Will aber jetzt schonmal fleißig Infos sammeln.

Gruß Thomas
 
Hi Leute,

ich wollte mich nochmal ins Gedächtnis bringen. Bis jetzt habe ich über 2 Gebäude Infos erhalten. Vielen Dank nochmal an die beiden Forumsmitglieder.

Aber eigentlich hatte ich mit etwas mehr Resonanz gerechnet. Es gibt doch recht viele leer stehende Häuser v.a. in Ostthüringen. Da ist ja eventuell auch die ein oder andere Wassermühle drunter.

Keine Angst ich will die nicht ausrauben oder irgendwen übers Ohr hauen oder sowas.

Nicht jeder inseriert im Internet o.Ä. Am Ende wird abgerissen, weil nichts mehr zu retten ist, obwohl das garnicht hätte sein müssen.

Gruß Thomas
 
Hi aus aktuellem Anlass,

hol ich das Thema nochmal vor.

Ich bin gerade konkret dabei eine alte Mühle zu kaufen. Dabei zeichnet sich ab, das dass größte Problem nicht der bauliche Zustand des ca. 50 Jahre lang verwahrlosten 4 Seitenhofes ist, wie zuerst angenommen, sondern Wohn- und Baurecht.

Da sich das Anwesen im Außenbereich befindet, ist es nur sehr schwer beides nach einem Lehrstand wieder zu erlangen und man braucht für so gut wie alles einen Baugenehmigung, selbst beim Einbau einer neuen Heizung oder neuer Fenster ist diese erforderlich.

Der letzte Bewohner hat dort bis 2006 gelebt. Bis dahin hatten Wohnrecht und damit vermutlich auch Baurecht einen Bestandsschutz, dieser beleibt noch einen relativ kleinen Zeitraum (ca. 2 Jahre hier lassen sich keine offiziellen Angaben finden, also auf die 2 Jahre bitte nicht verlassen) bestehen, danach ist es sehr aufwändig wieder ein Dauerwohnrecht und Baurecht zu erlangen, da Häuser außerhalb der Bebauungsgrenze von Ortschaften unerwünscht sind. In meinem Fall heißt das, dass die annähernd 300 Jahre alte Mühle, die ich mir ausgeguckt habe, vermutlich dazu verdammt ist zu einer Ruine zu verfallen und letztendlich zu verschwinden. Was ich ziemlich schade fände. Warum und wie das geregelt ist und was erfüllt sein muss um Bauanträge bewilligt zu bekommen, regelt §35 des Bundesbaugesetz. Die Durchsetzung dieses Gesetzes obliegt dem zuständigen Bauamt im jeweiligen Landratsamt. Im Kreis in dem das betreffende Objekt steht, zeigte sich der Sachbearbeiter nicht sonderlich kooperativ. Dagegen kann vorgegangen werden, da der Eigentümer ja dazu genötigt wird sein Eigentum nicht zu erhalten, wodurch der Wert des selben sinkt, das ist nicht konform mit Artikel 14 des Grundgestzes. Kommt quasi einer Enteignung gleich. Sein Recht hier durchzusetzen bringt aber einen Rechtsstreit mit sich den viele Eigentümer scheuen, weil er sich meistens nicht lohnend erscheint oder schlicht das Interesse am Objekt nicht so stark vorhanden ist.

Entgegengewirkt werden kann dem durch das anmelden eines Wohnsitzes oder Zweitwohnsitzes. Auch das ohne Gewähr. Auf jeden Fall ist es einfacher Wohn- und Baurecht zu aufrecht zu erhalten, wenn die Immobilie offiziell immer bewohnt war und ist.

Priviligiert sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, diese erhalten leichter die entsprechenden Rechte.

Das einfach als Tip. Ich denke die meisten hier kommen von Dörfern und kennen vielleicht Immobilien im Außenbereich oder der ein oder andere wohnt sogar im Außenbereich. Sonderlich bekannt scheint die Problematik aber nicht zu sein, habe ich das Gefühl.

Und deshalb an dieser Stelle nochmal der Aufruf mir bitte per PM Immobilien in Allein- bzw. Außenlage zu nennen, bei denen die Nachfolge ungewiss ist oder die leerstehen(Vielleicht war doch jemand so pfiffig, dort gemeldet zu bleiben). Gern auch in einer kleinen Siedlung. Jetzt hoffe ich das sich vielleicht der ein oder andere meldet. Das wär schon super. Noch einen drauf gesetzt wäre es, wenns vielleicht irgendwie nen Bild vom Objekt gäbe. Aber ich freu mich schon über Meldungen. Letztens haben ganze 2 Mann was beisteuern können.

Bevorzugt Wassermühlen oder Gehöfte mit etwas Land (2ha bis was ich bezahlen kann ha) im Raum Nordthüringen oder südliche Sachen-Anhalt (denke hier z.B. an den Südharz wo es viele Mühle usw. gibt und eventuell auch viele Leute die diese Gegend der Arbeit wegen verlassen.). Aber auch andere Immobilien in anderen Landesteilen der Republik, letztendlich entscheidet der Eindruck vom Objekt selber auch ne ganze Menge.

Ich/Wir bin/sind auch gern bereit mit dem derzeitigen Eigentümer auf absehbare Zeit unter einem Dach zu leben. Wir wollen nichts erschleichen oder ergaunern. Der Eigentümer bzw. die Erben werden ordentlich bezahlt. Ich bin auch kein Makler o.Ä.

Mir geht es nur darum, wir würden gern so eine Immobilie unser eigen nennen und nach den Erfahrungen mit dem derzeitigen Objekt der Begierde erscheint es das einfachste, ein bewohntes Objekt zu übernehmen, als über Jahre Rechte wieder zu erstreiten, die die Erben aus Unwissenheit verfallen lassen haben.

Gruß Thomas

P.S. so top in Schuss wie die im Link brauch sie nicht sein. Das will ich gern selber besorgen

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