Welcher Hänger

Hallo,

steht doch da, was ich bezahlen muss/müsste. ;-)

Klasse 2 und 3 hab ich - das ist zum Glück für mich gar kein Thema...

Ich hätte ca. 2.500 qm eigene Wiese, ob das aber in Sachsen, speziell in Eilenburg/Delitzsch, reicht werde ich die Woche erfahren.
Aber es kommt dann noch Berufsgenossenschaft hinzu und die ist seit 2011 wohl recht happig geworden und mit grün hätte ich einige Einschränkungen mit der Ladungsart.

Allerdings dürfte man mit grün in die Stadt (Leipzig) wegen der Umweltzone...

Muss man sich halt gründlichst überlegen, was man machen will und wie mans dann zulässt. :-)

http://www.zetor-forum.de
 
wenn du mal bautransport machst, oder auf nen Treffen willst. kannst du für diesen Monat Steuern zahlen.machen einige die mit grüner nummer unterwegs sind.du kannstdein Anhänger aber auch auf Grün zulassen.eigene Zulassung meine ich damit

mfg der Henry
 
Hallo,
@ Zetorschrauber

wenn du 2500 m² Wiese bzw. Grünland besitzt, ist es kein Problem, ein grünes Kennzeichen zu bekommen. Du musst dem Finanzamt nur ein Nachweis bringen, dass es dir gehört oder dass du es gepachtet hast.
Berufsgenossenschaft interessiert dich in dem Moment nicht, solange du dass nicht gewerblich machst und für das Land bezahlst du so oder so an die BG.
Die Ladungsart spielt eigentlich auch keine Große Rolle, weil du mit einem grünen Kennzeichen, einen s.g. landw. Betrieb hast. Für diesen kannst du ja auch mal eine Fuhre Kies benötigen oder auch mal Bauholz o.ä. (für Wegebau, Stellplatz für Traktor usw.). Da fragt kein Schwanz nach, solange du nicht gewerblich Güter transportierst. Und wenn du mal Dinge transportierst, die du nicht mit deinem landw. Betrieb nicht erklären kannst, machst du eine Plane drüber.
Ich fahre seit Jahren nur mit grünen Nummernschildern und habe einen landw. Nebenerwerbsbetrieb und mich hat dort noch niemand nach meiner Ladung gefragt.
Bei einem grünen Kennzeichen kommen keine weiteren Kosten auf dich zu, außer die normale Haftpflichtversicherung. Du kommst auf jedem Fall günstiger weg, als mit einem schwarzen Kennzeichen.
MfG
Tobias
 
Ok, beim Finanzamt werd ich anfragen - aber noch mal zum Thema Berufsgenossenschaft.

Muss man da als Privatperson einzahlen oder nicht?

Also kein Nebengewerbe in der LW oder ähnlich?

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo,
wenn du nur Hobbylandwirt bist, d.h. kein Gewerbe für Landwirtschaft hast, brauchst du keine Beiträge für die BG bezahlen. Dabei hast du mit einem grünen Kennzeichen aber die selben Rechte und Befugnisse im Bereich auf deine Fahrzeuge, wie ein Landwirt. Wenn du sagst, du hast 2500 m² Wiese im Besitz, müsstest du automatisch für deinen Landbesitz bei der BG einzahlen, egal ob Landwirt oder nicht. Wenn mich nicht alles täuscht, ist das bei forst- sowie landwirtschaftlichen Flächen pflicht.

MfG
Tobias
 
Mit dem Einzahlen in die BG stimmt so nicht,
Erst ab Nebenerwerb. Ich habe vorige Woche meine Genehmigung für Grün beim Finanzamt abgehohlt ( 3000m² Wiesenland )
Gültig für die Nächsten 5 Jahre.
 
So nun zum Proplem: nach meinen Unterlagen ist dein Anhänger ein H3 vom Fahrzeugwerk Wilsdruff Fahrgestell Nr. 3/3615/.. Erstzulassung 03.1960
 
Die Fläche ist nicht als "Landwirtschaftliche Fläche" explizit ausgewiesen, es ist halt Teil des Flurstücks wo auch Haus und Hof drauf stehen.

Ich denk da hilft abschließend eh nur ausgiebiges herum telefonieren... ;-)

http://www.zetor-forum.de
 
Na wenn die Wiese Teil eines ganzen Flustücks ist, ist die Tatsächliche Grösse des angebbaren Eigentums noch grösser. D.h. Vorteil für dich. Letztendlich hilft da eh nur ein Anruf beim zuständigen Finanzamt, da jedes seine eigenen Regelungen hat. Alles andere ist wilde spekulation was geht und was nicht. Und solche Unmenschen Sitzen da auch nicht, zumindest hab ich die Erfahrung gemacht.
mfg
Sebastian
 
Ich weiß ja nicht, wie das anderswo so ist, aber ich hatte das mit dem grünen Blech auch vor.

Da wies mich allerdings der Prüfer der das Gutachten für meinem Eigenbau gemacht hat darauf hin, dass dann das Fahrzeug dann auch den Vorgaben der BG entsprechen muss. Er meinte damit den nicht vorhandenen Überrollbügel, denn ich, seiner Meinung, dann sicher nachrüsten müsste.

Kommt aber für mich nicht in Frage, denn der Traktor ist, 1,80m breit und ich würde dann auch nich mehr unter den Obstbäumen durchkommen.

MfG
 
Naja, meiner hat ne Sicherheitskabine - also daran solls nicht scheitern.

Ich berichte wenn ich mehr weis. :-)

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo,
die BG kommt erst dann deinen Traktor auf Überrollbügel etc. kontrollieren, wenn du den Traktor gewerblich in der Landwirtschaft nutzt. Als Privatmann mit einem grünen Kennzeichen am Traktor, bekommt man die BG nie zu Gesicht!
Das grüne Kennzeichen hat nichts mit einem Gewerbe der Landwirtschaft zu tun, es zeigt nur an, dass du einen landw. Betrieb hast. Ohne jegliche Btriebsform anzuzeigen, d.h., dass du zum beispiel einen landwirtschaftlichen Hobbybetrieb hast, der keinen gewinnbringenden Sinn hat. (also kein Gewerbe)
Somit bezahlst du nicht in die BG ein und bist demzufolge nicht angewiesen, deren Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug zu haben!

@ Zetorschrauber
Wenn deine 2500 m² Wiese zum Grundstück gehören, gibt es kein Problem mit dem Finanzamt. Du bekommst dort ohne Weiteres ein grünes Kennzeichen.
Ich habe auch nur wenige hundert m² angegeben und habe darauf zwei Traktoren zu laufen. Sicherlich ist es hilfreich, wenn du vorher mal mit dem Finanzamt telefonierst. Dort wird man dir genauere Hinweise geben. Aber warum solltest du das nicht nutzen, du sparst enorm viel Geld!

MfG
Tobias
 
Hallo

oh Tobias ich glaube du irrst dich mit der BG. Früher war es einfacher den ganzen Sachverhalt darzustellen. Sobald du landwirtschaftliche Flächen hast bist du BG pflichtig! Nur wurde man von dem Beitrag befreit, wenn die Fläche zu klein ist oder man verpachtet hatte, oder oder oder. Aber bei Beitragsbefreiung gibts auch in der Regel keine Leistungen aus der BG.

Trotz Beitragsbefreiung unterliegt man den Anforderungen der BG (weil man ja zwangsweise Mitglied und nur beitragsfrei gestellt ist).

Aber ich gebe dir Recht, das die BG sich nicht vorrangig um dich kümmert und dich kontrollieren kommt.

Gruß Ulf
 
Na dann lasst uns doch mal "Landwirtschaftliche Flächen" genauer definieren - was fällt denn da drunter?

Es gibt ja Flächen die als Bauland, Innenbereich, Außenbereich, ... daher - was ist eine "Landwirtschaftliche Fläche"?

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo,
@ Ulf
ich habe in einem vorherigen Betrag zum selben Tread ja schon geschrieben, dass man für landwirtschaftliche Nutzflächen BG-Beiträge bezahlen muss.
Da hast du vollkommen Recht, dass wenn du nichts bezahlst, du auch keine Leistungen verlangen kannst.
Ich meinte im meinem Beitrag nur, dass du mit einer Zulassung eines Traktors nicht der BG unterliegst, solange du diesen nicht gewerblich nutzt. Sicher ist es in einem Unglücksfall besser, wenn man solche Vorschrift, wie z.B. den Überrollbügel, eingehalten hat. Somit geht man einer Fragerei aus dem Weg. Für eine Zulassung sind diese Vorgaben aber nicht relevant.
Die BG Beiträge für LNF sind in den meisten Fällen unumgänglich. Bei Kleinstflächen, ist es so wie du beschrieben hast.

@ Zetorschrauber
Da musst du mal in deinem Grundbuchauszug schauen, als was dein Grundstück deklariert ist.
Wenn dort deine Wiese als Grünland, Ackerland oder LNF beschrieben steht,solltest du keine Probleme haben. Du solltest allerdings nicht Gartenland angeben, da dieses nicht zählt. Ich selber habe auch ein Außenbereichsgrundstück und zwei Baugrundstücke angegeben. Wenn diese Fläche nicht bebaut ist, genügt das auch. Aber wie gesagt, auf der Sicheren Seite bist du, wenn du mal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragst. Dort bekommst du im Regelfall eine sehr genaue Auskunft.

MfG
Tobias
 
danke für die hilfe mit dem hänger
fotos kommen noch
rahmennummer hab ich nicht gefunden
also bekomme ich n grünes kennzeichen also wir haben am haus 25000 wiese/park und nochmal 5000 wald müsste reichen :D

Fahrzeuge:
Tih 445
mf 135 petrol (fast fertig)
mf 65s baggerlader ( wird technisch überholt)
 
hallo zusammen
sobald man nebenerwerb angemeldet hat muss man auch bg-beiträge bezahlen und die kommen dann auch nach den sicherheitseinrichtungen am traktor gucken,als landwirtschaftliche nutzfläche zählt alles was in deinem besitz ist,bauland,wald,wiese usw,egal ob die wiese verpachtet ist oder nicht,
so ist es jedenfalls bei uns.
 
Nur mal als Einlage; auf was man welche Grundsteuren bezahlt:
Grundsteuer A für Haus und Hof oder
B furs Land, die der Pächter Zahlt!
manny
 
Zurück
Oben