wie kann ich Landwirt im Nebenerwerb werden

Hallo Rudi,

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber, es ist besser, wenn er sich eine gute Begründung überlegt. Ich habe ihm per PM einen möglichen Textbaustein an die Hand gegeben für eine Widerspruchsformulierung. Ich hoffe mal, dass es gut ausgeht für ihn.

Gruß Andreas
 
Hallo,

ob eine Vereinsgründung Dir hilft, Michael, das weiss ich nicht. Fakt ist, dass die Rechtssituation bezüglich der Halle abschließend entschieden werden muss. Eine Vereinsgründung ist auch nicht so einfach, Du musst 7 Leute finden, die eintreten, dann musst Du eine Satzung aufstellen, in der Du ein Ziel formulieren musst für den Verein und der Verein muss sich auch finanzieren. Das Wichtigste ist, dass Du eine Klärung bezüglich der Rechtssituation mit der Halle bekommst. Sollte die Behörde den Widerspruch ablehnen, dann besteht immer noch die Möglichkeit, zu klagen. Und noch was: Versäume die Widerspruchsfrist nicht, denn, wenn Du die versäumst, dann wird der Bescheid unanfechtbar.

Gruß Andreas
 
Hallo Leute,

habe am 12.01.2012 den Termin, eine Art Anhörung und mal sehen was da raus kommt. Den Wiederspruch werde ich da gleich mitnehmen.
Hat jemand die Telefonnummer und Adresse vom
Bauernverband
Bitte um Rückantwort

Mfg Michael
 
Hallo,

schau mal hier

bezieht sich auf das genehmigungsfrei bauen

Grüsse Sven

P.S. suche alles über diese Maschinen oder auch nur Halbkette: Fotos,Literatur,Standorte und Ersatzteile (E-Mail: s.agroboese@web.de - Tel.: 01624556988 / 06712 Zeitz)

 
oder besser ist du schaust in deiner Bauordnung für dein Bundesland.

Grüsse Sven

P.S. suche alles über diese Maschinen oder auch nur Halbkette: Fotos,Literatur,Standorte und Ersatzteile (E-Mail: s.agroboese@web.de - Tel.: 01624556988 / 06712 Zeitz)

 
Hallo zusammen,
für Sachsen-Anhalt kann ich sagen das es für die Landwirtschaft eine Sonderreglung in Bezug zum Baurecht gibt. Gerade was das Bauen außerhalb der Ortschaften angeht. Deshalb einen Experten um Hilfe bitten und Widerspruch einlegen.
MfG Michael
 
Hallo Michael,
ich möchte mich nicht zu sehr einmischen. Bitte bedenke, daß die Gesetze und Verordnungen für alle da sind. Es ist sicherlich für dich schade, wenn die Halle weg muß. Solche Bauordnungen sind aber nicht ohne Grund aufgestellt worden. Bitte vesuch dich etwas zu entspannen und das Bauamt nicht als Gegner zu sehen. Im Gegenteil, die sind sogar verpflichtet, dich zu beraten. Dein Bauamt weiß doch ganz ganau, unter welchen Bedingungen die Bebauung im Außenbereich zulässig ist. Vielleicht gelingt es dir, eine einvernehmliche Lösung mit deinem Bauamt zu finden. Ich drücke dir die Daumen. Mit meinem Bauamt habe ich gute Erfahrungen gemacht und bin immer zu realistischen Lösungen gelangt.
Grüße, Rudi
 
Hallo Rudi,

ich glaube nicht, dass Michael das Bauamt als Gegner sieht. Es ist nur so, dass wohl die Ursache für das derzeitige Rechtsproblem ein Nachbarschaftsstreit ist. Aber, es ist ja schon mal positiv, wenn er, wie ich heraus gelesen habe, einen Anhörungstermin hat. Vielleicht findet sich ja durch die Anhörung eine Lösung für das Problem.

Gruß Andreas
 
hallo
ich sehe die leute vom bauamt nicht als Gegner
die machen ja auch nur ihre arbeit
aber müssen die das bei mir machen :( :(

und wen die sache nicht gut aus geht
Zeihe ich weg aus Möhlau so schwer das auch ist fange ich den ohne Vater
und Opa neu an auf den Hof von meinen Uhronkel an
mal sehen ich kann ja auch noch klagen
mfg michael
 
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