Wohnwagen auf 6 oder 25km/h zulassen

Verstehst Du es nicht Ulf, wenn es für ein Gesetz keinen Geltungsbereich gibt, dann ist es nichtig. Dabei ist egal wie alt und von wann es ist.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist immer noch von 1913, und es hat immer noch Gültigkeit und wird herangezogen!

Gruß

Lars
 
Hallo Lars,

was Ulf Dir sagen wollte ist, dass Regeln nicht einfach weg fallen. Regelungen, die in einem Gesetz nicht erfasst sind, können durch ein anderes neues Gesetz oder aber auch eine Verwaltungsvorschrift, wieder in Kraft gesetzt werden. Wichtig ist hierbei, dass es nicht nur Gesetze gibt, die rechtliche Fragen regeln, sondern auch Verwaltungsvorschriften, Anweisungen und so weiter. Zum Thema Führerscheinfreiheit habe ich mal in einem Fahrschullehrbuch gelesen, führerscheinfrei sind Einachstraktoren, Arbeitsmaschinen usw., die von Personen an Holmen geführt werden. Das heisst im Umkehrschluss, dass, wenn man einen Einachstraktor mit einem Anhänger betreibt und der Fahrzeugführer auf dem Anhänger sitzt, dann braucht er dafür eine Fahrerlaubnis. Und zur Auslegung von Gesetzen ist zu beachten, dass es für die Auslegung von Gesetzen juristische Kommentare gibt, wie Gesetze ausgelegt werden sollten.

Durch das Ende der Gültigkeit eines Gesetzes entsteht also kein rechtsfreier Raum.

Gruß Andreas
 
Hallo Lars,

Handlungen von juristischen und natürlichen Personen basieren nicht allein auf Gesetzestexten. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, gibt es da noch Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften usw. Und, weil das alles sehr kompliziert ist und es keiner versteht, gibt es auch noch Gerichte, die in Zweifelsfällen Handlungen von natürlichen und juristischen Personen abschließend beurteilen müssen und Recht sprechen müssen.

Gruß Andreas
 
Andreas, das ist doch alles schön und gut. Aber trotzdem benötigen Gesetze einen Geltungsbereich und ist der  nicht vorhanden, haben die se Gesetze keine Gültigkeit mehr. Da ist es egal, ob es um natürliche oder juristische Personen geht.

Gruß

Lars
 
Hallo,

also, ich finde es nicht schlimm, wenn jemand eine andere Meinung hat, als die, die ich habe. Ich habe nichts persönlich gegen Lars, es ging mir nur darum, meine Meinung zu einem Rechtsthema zu schreiben. Von Gehirnwäsche zu sprechen, das halte ich für falsch.

Jeder von uns muss selbst entscheiden, was er für richtig erachtet. Letztendlich ist ja jeder von uns selbst für sein Handeln verantwortlich und für das, was er hier schreibt.

In diesem Sinne wünsche ich allen noch einen schönen Restsonntag.

Gruß Andreas
 
Oskar, ne - aber ich hab lesen gelernt. Einfach 6km Schild dran und auf die Straße ist halt nur noch für Fahrzeuge mit Bestandsschutz drin. 

Da kann man gern mit schimpfen und sich was anderes wünschen. Aber am Ende des Tages zählt was schwarz auf weiß steht. 

Also diskutieren wir Fakten bezogen, oder lassen es. Auf Politik oder Stammtischgeblubber hab ich beim Schrauberhobby kein Bedarf. :)

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Oskar ist ein Mensch der nachdenkt und mitdenkt, davon gibt es aber leider viel zu wenig.

Joachim, Du bist ein Dummschwätzer und es ist eine Beleidigung wie du mich hier betitelt hast. 

Ich belese mich und schau hinter die Kulissen, als alles das zu glauben was einem die Medien vermitteln sollen.

Gruß 
 
Hallo Joachim,

Das Lesen lernen ist die eine Sache, aber das Gelesene auch zu verstehen die andere! Es sind undendlich viele Lücken in den Gesetzgebungen. Und wenn da jemand fündig wird, muß man ihn nicht als "Reichsbürger" betiteln! Hab mal ein Blick in Dein Profil geworfen- Baujahr 1976- zum Mauerfall 13 Jahre. :-)

Gruß  Oskar
 
Hallo, das ist ja fast abartig sich so in eine Thematik rein zu steigern und dabei noch (fast) beleidigend zu werden. Soweit ich informiert bin, gilt das -6- Schild ab sechs km/h und damit bist du Betriebserlaubnispflichtig, das war auch schon zu DDR-Zeiten so!! Also ist die Grenze bei 5,9 km/h !!!!!! Da kannst du max. mit einem AOK-Shopper schieben und machst dich selbst da noch strafbar wenn ein Gehweg vorhanden ist und du ihn nicht benutzt. Macht euch mal bei einem versierten Beamten kundig !! Selbst auf der Kfz-Zulassungsstelle wirst du darauf hingewiesen und es wird nachgefragt, welchem Zweck das Fahrzeug dienen soll. Einfach ein Schild dran und los, geht wohl heute nicht mehr - bedenken wir nur wie es auf unseren Straßen zugeht, selbst mit 25-km/h bist du ein (extremes) Hindernis. Mein Tipp, Betriebserlaubnis,reguläre Zulasssug und HU zum ,,kleine Preis" erspart dir jede Menge Ärger und hohe Kosten wenn irgend ein Depp dein Fahrzeug (und -6-km/h Schild) übersehen hat. Gruß Mario
 
Moin BilliTrak,

Schau doch einfach mal beim TÜV, GTÜ oder sonstigen Einrichtungen vorbei. Die sind in der Regel sehr kompotent und helfen dir gern. Ich hab dort gute Erfahrungen gemacht.

Gruß Thomas 
 
zur grundsätzlichen Frage ;

ausgenommen von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens;  siehe FZV § 3 Abs. 2  / § 4

manny
 
Wie Thomas schon geschrieben hat, ist es das Beste, wenn du dich beim TüV o.ä. erkundigst.

Auf Aussagen von Hobby-Juristen und deren verschiedenen Interpretationen von Gesetzestexten, die irgendwo im Netz herumschwirren, kannst du im Fall der Fälle nicht zurückgreifen. Dort werden dir dann Profis erklären, wie das funktionert und dann wird es i.d.R. ernst!!

Wie schon von Vorrednern geschrieben, brauchst du nur unverschuldet in eine Situation hereingezogen werden und hast dann den Ärger an der Backe, weil sich dann alle "richtigen" Juristen an deiner 6 km/h-Beschilderung hochziehen werden. Wie schon von mir zu diesem Thema geschrieben, bist du mit Sicherheit besser beraten, wenn du dir eine ABE besorgst oder den Anhänger richtig zulässt.

ABER man muss es für sich selbst entscheiden, wieviel Geld man in sein Hobby investiert und welches Risiko man damit evtl. eingehen möcht, denn am Ende wird man persönlich zur Verantwortung gezogen....

Ich spreche da ein bischen aus Erfahrung, da ich erst in diesem Jahr eine Zusammenkunft mit der Polizei hatte, wegen "fahren mit 6 Km/h- Schild an einem RS 09" (der soweit verkehrstüchtig war aber ohne ABE), ich warte noch auf den Gerichtstermin....

Gruß

Tobias
 
Genau Thomas,

ich bin bei der DEKRA gewesen und habe dort mit dem "Chef" über 6 km/h Zulassungen gesprochen und er bestätigte mir meine Annhame. Es gibt immernoch 6 km/h Zulassungen und er sagte mir auch das ich mich nicht von Zitat: "Dummschwätzern in die Irre führen lassen sollte".

Natürlich bedarf es einiger Umbaumaßnahmen und Vorschriften, aber es gibt auch heute noch 6 km/h Zulassungen!!!

Gruß

Lars
 
Hallo Dipl. Ing. Lars,

das ist ja wieder hoch interessant, habe ich das jetzt richtig verstanden? Die Zulassungsordnung hat überhaupt keine Gültigkeit. Bekommst du da keine Probleme wenn du ohne Kennzeichen durch die Gegend fährst. Denn ich gehe ja davon aus, dass du ein ungültiges Gesetz ignorierst. Da befindest du dich dann ja in guter Gesellschaft, dein DEKRA Prüfer scheint ja auch imun gegen Anweisungen zu sein. Es gibt, meines Wissens, ein Urteil über die 6 Kmh Zulassungen und mir haben zwei Prüfer, unabhängig voneinander bestätigt, dass dieses Urteil bei der DKRA angewendet wird. 

Beste Grüße

Fa.Kfz.Schl. Uwe
 
Hallo Lars,

lass Dir dass vom DEKRA Chef bitte schriftlich geben! Alles andere ist Wertlos. Und wenn du es schriftlich hast, dann stellst du es bitte hier vollständig als Screenshot rein. 

Alles andere ist kalter Kaffee!

Aber ich denke er wird es dir nicht schriftlich geben. Ansonsten lesen wir hier demnächst von Dir.

Gruß Ulf
 
Ach Herr Heyde...wenn dem so sei, dann sind wir ja nun Quitt, nich war.
Warten wir also den Beweis Ihrer Aussage ab und diskutieren dann weiter. Fakten sind als Argumente immer gut - wenn sie denn auch belastbar sind um so besser. :)

Schrauben Schulze
Gehirnwäsche weil man sich an die aktuelle Gesetzgebung halten möchte? Ja logo... schon klar.

Oskar
Abgesehen davon das die Profilangabe nicht korrekt ist, ebensowenig wie in diversen anderen Foren und SocialMedia weils da schlicht keinen was angeht wann ich tatsächlich Geburtstag feier, frage ich mich ernsthaft was die Wende jetzt mit einem Verkehrsrechtsthema anno 2016 zu tun hat. ;)  

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Ach Joachim, Dir muss ich nicht beweisen aber auch gar nichts.

Wer mich hier als "Reichsbürger" betitelt, hat keinerlei Verstand.

Gruß 
 
Also wenn ich mir den gesamten Beitrag so mal durchlese, erschliesst sich der Sinn des Ganzen für mich nicht. Die Sinnfreiheit einiger persönlicher Befindlichkeiten lass ich mal aussen vor, aber das Thema dreht sich für mich irgendwie im Kreis.

Wie ist denn der Traktor zugelassen??? 

Für ne Urlaubsreise mit Traktor geht logischerweise nur schwarzes Kennzeichen mit oder ohne H.

Wie könnte man sich den ganzen Stress mit dem Hänger sparen?

Einen Wohnwagen braucht man ja meist die wenigste Zeit des Jahres, dazu muss man ja eigentlich nicht mal selber sone Murmel haben. Alternative wär hier, sich für so eine Fahrt so ein Teil zu borgen, dürfte ja lösbar sein, Da der dan ja eh regulär zugelassen ist, kann man den ja jederzeit mit allem möglichem ziehen.

Wäre noch die Frage der Anhängekupplung am Trecker zu klären, aber dazu gibt es ja hier im Forum schon was.

VG Gerd
 
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