ZT Füherescheinklasse

JohnDeere8200

Traktorist
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23. Feb. 2010
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95
Hallo
vlt:könnt ihr mir ja weiter helfen mein Kumpel wollte sich n ZT zulegen. Aber wir wissen nicht welche Führerscheinklassen man dafür braucht
reicht dafür die Klasse (L) aus oder brauch man dafür schon die Klasse (T)
freue mich auf jede hilfe
mfg:Michael
 
hallo

bei zt 300-303 braucht man nur die L klasse

aber bei zt 320-323 braucht man die T klasse

mfg
 
Hallo
das hört sich ja gut an
denn er und ich habe nur die Klasse L
dann steht ja dem 303 nicht mehr im wege
schön dank für die rasche antwort
mfg:michael
 
danke danke
komm der sache immer näher
und wenn alles stricke reissen könn wa ja auch noch mal bei ner Fahrschule fragen
an die haben wir grad nich geadacht
aber eure hilfe bringt und schon viel weiter
mfg.Michael
 
Hallo,

ich habe gerade Eure Beiträge gelesen. Leider wurde auf folgende Punkte nicht hingewiesen: Der Zug aus dem Traktor und dem Anhang darf maximal 18 Meter Länge haben. Und wie Danny geschrieben hat, reinsetzen und losfahren - naja nach meiner Kenntnis ist die Klasse L zweckgebunden für landwirtschaftliche Arbeiten. Das heißt, dass Du mit dem Traktor kein Treffen besuchen darfst, weil es keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist.

Schöne Grüße
Andreas
 
Hallo,

für die Zuglänge gibt es Ausnahmen. Die 18m sind nur bei Traktoren und Anhängern aus den alten Bundesgebiet fix. DDR Technik darf im Moment noch (!!!) länger sein.

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf,

ich hatte es so nicht gewußt. Ich habe ca. 2004 in einem Fahrschullehrbuch einer Bekannten nachgelesen und die 18-Meter- Regel gefunden. Ich hoffe aber, dass der übrige Inhalt meines Beitrags stimmt.

Schöne Grüße

Andreas
 
Hallo,

Landwirtschaftliche Züge dürfen max 20,75m lang sein, genauso wie 3m breit wenn dementsprechend gekenzeichnet.

Mit dem L darfst du genau wie mit dem T auf Treffen fahren. der einzigste Unterscheid liegt in der kmh begrenzung, beim L bis max 32kmh beim T bis max 60kmh (ab 18 Jahren)

Mfg
Marco
 
Hallo,

die 18m Regel gilt für Westdeutsche Traktoren und Westdeutsche Anhänger. DDR Technik darf (noch !!) überlang sein. Weil in diesem Punkt die DDR StVO / StVZO bzw. die BRD StVO / StVZO unterschiedliche Maßangaben hatten.

Gernaueres steht in einer Ausnahmeverordnung dazu, die immer wiedermal verlängert wird.

Gruß Ulf
 
hallo Ulf,

Das wusste ich noch nicht. Obwohl ich im Rahmen meiner Fachoberschulzeit in den 90igern mal ein Praktikum in einer Führerscheinstelle hatte, habe ich festgestellt, dass über das ‘Thema Landwirtschaft und deren Fahrerlaubnisregeln zumindest wenn Du in Berlin mal einen Fahrlehrer fragst, relative Unwissenheit besteht. Ich hätte noch eine andere Frage an Dich. Wie ist es eigentlich mit 6-km/h-Fahrzeugen? Braucht man dafür nach EU-Recht einen Führerschein oder sind die weiterhin durch einen Bestandsschutz führerscheinfrei?

Gruß Andreas
 
Hi Leute,
ich habe jetzt günstig einen ZT320 gefunden und würde gern wissen mit wieviel km/h der eingetragen ist? Denn ich habe nur Klasse B(L). Bei Jan auf der Seite steht 30,7km/h. Weiter oben hier im Thema hat aber jemand bemerkt, für die 32x-er bräuchte man die Klasse T. Baujahr ist 85(sienna-grün).
Vielen Dank schonmal.

Gruß Thomas
 
grüße!
hab grad in den fahrzeugschein von meinen 323er geguckt, und der ist mit 35km/h eingetragen, also is meiner mit der L nicht zu fahren. ist baujahr 1987, also auch sienna-grün. aber ich glaub, dass es unterschiede bei der eingetragenen höchstgeschwindigkeit gibt, also am besten ma beim verkäufer nachfragen...
mfg patrick
 
Hallo Patrick,

ich glaube, Du hast hier einen falschen Ansatz gewählt. Ich habe ihm eine PM geschrieben, worauf Thomas achten muss. Ich weise Dich auch noch einmal ausdrücklich auf den Beitrag in der Rubrik Ratgeber Recht hin, der heißt "Grünes Kennzeichnen pro und Kontra" Du kannst hier nicht einfach irgendwelche Geschwindigkeiten in den Raum stellen und dann sagen: "Es müsste gehen." Merke: Bevor Du eine Auskunft gibst, musst Du alle Begleitumstände abklopfen.

Ich wollte Dich damit nicht beleidigen, wollte Dir das nur mitteilen.

Gruß Andreas
 
Hallo,

also wer bei seinen ZT eine "Vollabnahme" braucht, kann sich überlegen die Dieselpumpe zu drosseln. damit wird die Höchstdrehzahl des Motor und die Fahrgeschwindigkeit reduziert.

Man muss dann dem DEKRA / TÜV Sachverständigen nur mitteilen, dass man über die Dieselpumpe die Höchstdrehzahl reduziert hat und er doch bitte die Höchstgeschwindigkeit neu ermitteln soll.

Vielleicht hilfts jemanden.

Gruß Ulf
 
servus andreas!
der thomas hat gefragt, welche führerscheinklasse zum fahren eines zt320 benötigt. da hab ich geantwortet, dass meiner mit 35km/h eingetragen ist und man somit die führerscheinklasse T benötigt. desweiteren sollte er um sicher zu gehen, den verkäufer des zt320 fragen, mit welcher bauartbedingten höchstgeschwindigkeit dieser eingetragen ist. ich versteh nicht, wo da jetzt das problem ist???!!! er fragte doch nach der höchstgeschwindigkeit bzw. der führerscheinklasse! vom fahren mit anhängern oder der gleichen war doch garnicht die rede. somit versteh ich nicht, was du von mir willst...

mit freundlichen gruß

patrick
 
L ist ja bis 32 Km/h. Ich habe aber mal was davon gehört das es da eine Sonderreglung gab oder gibt das man mit der L bis 35 Km/h fahren darf.

Ich wollte das nur mal so als Anmerkung in den Raum werfen.Vllt kennt sich jemand damit besser aus.

Gruß der Wolle
 
grüße
hab grade ma gegoogelt. anscheinend gibt es eine regelung, nach der man mit der klasse L bis 32km/h plus 10% fahren darf, das sind dann 35km/h. mir ist das völlig neu mit der 10% regelung. wen dass betreffen sollte, am besten ma kundig machen. ich hab zwar CE, aber mir hat das bis jetzt noch kein fahrschullehrer gesagt bzw hab es in noch keinen fahrschulbuch gelesen.
mfg patrick
 
servus zusammen,

es spielt keine rolle was für ein ZT Typ nur die Geschwindigkeit darf nicht höher als 35 kmH sein Ich darf bis 35 kmh fahren mit der Klasse B bzw L die bis heute noch gültig ist das wurde 1998 geändert bis dahin war es nur bis 25 kmH mache gerade meinen T Führerschein und hatte meinen Fahrlehrer mal gefragt.
 
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