ZT Füherescheinklasse

grüße!
also darf man jetzt mit der führerscheinklasse L traktoren bis 35km/h fahren? versteh ich das richtig?

mfg patrick
 
Hallo Thomas,

was ist denn mit einem kompletten Zug aus Traktor und Hänger bzw. 2 Anhängern? Da steht doch meistens am Hänger eine 25 dran. Gilt die 35er Regel nur für den Solo-Traktor?

Gruß Andreas
 
Hallo,

also im Gesetz steht aber "mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h" [Quelle: FeV §6].

Wo kommt die 35 km/h Regelung her?

Sollte es solch eine 35 km/h Regelung geben, dann bitte Quelle (Gesetz, Ausnahmeverordnung, ....) angeben.

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf,

kann es vielleicht sein, dass die 35 km/h im Rahmen der Messtoleranzen eines Tachometers entstehen? Aber grundsätzlich sollte er schon die Gesetzesregel/Ausnahmeregel mit angeben. Und welche Messtoleranzen gibt es eigentlich bei Radargeräten/Laserpistolen?

Gruß Andreas

Gruß Andreas
 
Sorry da hatte ich einen fehler bei uns am Bellarus steht 35 KmH auf dem Aufkleber, es ist richtig mit 32 KmH. zitat aus der StVo Anhängerbetrieb:

Sie dürfen höchstens 2 Anhänger mit Auflaufbremse und mit Geschwindigkeitsschildern für 25 KmH hinter einer Zugmaschiene mitführen, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 32 KmH beträgt.

Sie dürfen mit einem Zug der aus einer Zugmaschiene und 2 Anhängern mit Auflaufbremse besteht, höchstens 25 KmH schnell fahren.

Sie dürfen hinter einer Zugmaschiene mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 32 KmH höchstens 2 Anhänger mitführen, wenn diese mit Geschwindigkeitsschildern 25 gekennzeichnet sind.

Mit der Fahrerlaubniss der Klasse L dürfen Sie Landwirtschaftlich genutzte Zugmaschienen auch mit Anhängern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 32 KmH und selbstfahrende Arbeitsmaschienen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 KmH fahren.
 
Hi das ist alles total verwirrend. War heute auf der Kolchose wo das Ding steht und habe nachgefragt. Der Chef meinte der 320er wäre mit um die 30 eingetragen. In den Brief geschaut hat er aber nicht. Ich will ihn eventuell mit meinem alten Fahrlehrer wieder flott machen. Der kennt die Regeln alle, nur wissen wir nicht was in dem Brief steht. Aber der will eh lieber nen Russen. eventuell schreib ich dann noch mal was deswegen hier. Der 320er soll nämlich verschrottet werden, weil beim Gülle quirrlen der Motor fest gegangen ist und ich armer Student bekomme das platz- und reperaturtechnisch nicht allein in den Griff und bevor er verschrottet wird, geb ich hier nochmal bescheid.

Gruß Thomas
 
ZT 300/303 waren vom Hersteller mit 29,9 km/h angegeben und das ist eigentlich das entscheidende für die zu benötigende Führerscheinklasse. Die zulässige Anhängemasse war 24 t bis 6% Steigung. Das waren 2 HW 80. Nur so nebenbei falls es jemand interessiert.
 
Hallo Leute,
liest jemand die Zeitschrift Oldtimer Traktor?, dort stand in den vergangenen Ausgaben alles zum Thema Führerschein Klasse L und T drin. (wann welche Klasse genutzt werden darf und wann nicht, sind beide an die Landwirtschaft gebunden mit wenigen Ausnahmen). Wurde letztes Jahr mit nem Schlepper von der Polizei angehalten, habe die Klasse T und war gewerblich unterwegs - das geht nicht, der Politist hatte ein guten Tag und ließ mich weiterfahren.
Gruß Dirk
 
Hallo Leute,

@Traktorist Egon: Hör mal, ich dachte immer, Egon hat einen Plan - aber, Du hast die Zulassung vergessen, die L und T-Klassen gelten nur mit grünen Nummern. Da geht es nach Geschwindigkeiten. Wenn der Traktor mit schwarzen Nummern angemeldet ist, dann geht es nach Gewicht, dann gelten die anderen, normalen Klassen. Also Egon, geh ins Gefängnis und ließ die Gesetze nach. Achso, es gibt Gerichtsurteile, die sagen, dass das Kennzeichen nicht maßgeblich für die Führerscheinklasse ist. Aber, das sind dann Einzelfallentscheidungen.

Gruß Andreas

P. S. ich wollte anmerken, dass ich Fan der Olsenbande bin und der Satz mit dem Plan eine Anspielung darauf sein sollte. Ich wollte den User nicht kränken oder beleidigen.
 
ich kann doch aber auch meinen Traktor mit schwazen Kennzeichen landwirtschaftlich nutzen. Es hindert mich doch keiner dran, Steuern zu bezahlen, oder???

MfG
Marius
 
Hallo Marius,

wenn Du den Traktor mit schwarzer Nummer anmeldest, dann hast Du keine Nutzungseinschränkungen, dann kannst Du alles transportieren, egal, ob Mist oder Sand. Aber für Leute, die nicht alle Fahrerlaubnisklassen haben, kann es dann Probleme geben, weil die L und T Klassen an die grünen Kennzeichen gekoppelt sind. Mit den grünen Nummern unterliegst Du einer landwirtschaftlichen Zweckbindung. Du zahlst keine Kfz-Steuer, musst aber beim Finanzamt Dein Einkommen versteuern. Lies mal im Beitrag: "Grünes Kennzeichen-Pro und Kontra".

Gruß Andreas
 
Hallo,

also aktuell ist die Klasse L und T an diese Nutzungsarten gebunden.

- Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, ..., Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

- Park-, Friedhofs-, Gartenpflege, etc.

- lof Nebenerwerbstätigkeit

- Nachbarschaftshilfe von Landwirten

- lof Lohnunternehmen

- Werkstätte für lof-Maschinen

- Winterdienst

[Nachzulesen unter §6 Fahrerlaubnisverordnung]

Daneben gibt es noch Urteilssprüche von Richter die sich damit beschäftigen, aber das ist für die Allgemeinheit zu schwammig.

Gruß Ulf
 
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