34 Zoll am ZT 303

ZT Jesenwang

Lehrling
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29. Aug. 2016
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Hallo zusammen,

allen erstmal ein gutes neues Jahr 2017.

Nun zu meiner Frage. Ich hab einen 303 erworben und bau den wieder auf.

Ziel ist hier nun hinten die 34 Zoll Räder drauf zu machen. Gefällt mir besser und die Reifen sind bei mir beim Händler sogar günstiger zu bekommen, da Standard.

Ich sehe hier nun nur das Problem mit der TÜV Abnahme und der Zulassung. Im Fahrzueugschein steht ja expliziet die 30 Zoll Variante drin. Der läuft mit den 34 Zoll ja auch ein wenig schneller und daher bin ich mir an dieser Stelle unsicher.

Bekomme ich hier Probleme beim TÜV, muss ich die Räder eintragen lassen und gibt es die Möglichkeit das wirklich offizell in den Papieren zu haben?

Wäre super, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.

Danke

Mit freundlichen Grüßen

Enrico
 
Moin Enrico,

Ganz einfach.... frag den TÜVer. Bei meinem Schlepper hat er mir auch ne andere Reifengrösse genehmigt und eingetragen. Also kein Problem und bist immer auf der sicheren Seite. 😉

Schönen Gruß Thomas
 
Hallo

Wenn du nen ordentlichen TÜV mann hast trägt der dir das ohne Probleme ein. Bei mir standen auch nur die 30 Zoll drin und er hat mir sogar 2 andere reifen Kombinationen noch eingetragen . Kannst höchstens Probleme bekommen mit der Radabdeckung weil diese weiter draußen stehen.

Gruß Patrick 
 
hallo

und probleme mit dem allrad !?

mfg andre

"-STÜCK DAVON-" ist die Antwort , wer kennt die Frage ???

und ich erkenne Motorradfahrer nicht am Motorrad!
 
Hallo,

wenn Du mir mal eine Mailadresse per PN zukommen lässt, kann ich Dir ein KTA-Blatt schicken, dort ist der "abweichende Ausrüstungszustand" mit der Bereifung 16-20 vorn und 18.4-34 hinten mit erwähnt und sollte als Nachweis daß der ZT 303-D die fahren darf auch dienen.

>> Denk dann an die Umstellung der Reifengröße "vorne" mit ! Sonst brauchst danach irgendwann ein neues Vorsatzgetriebe..... :-) >>

Viele Grüße Jan
 
Hallo Jan 

Hast du sowas auch für den 300er. 

Habe meinem auch 34" spendiert. 

In meiner Ersatzteilliste sind auch beide Versionen aufgelistet wobei die 34 zöller nur bei Exportmodellen gelistet sind.

Und vorne 10,5 x 20

Will die auch eintragen lassen.

Dieter 
 
Hallo probiers mit dem KTA-Typschein vom ZT-303D. Ein guter Prüfer der etwas Ahnung von der Materie hat wird sich sicherlich nicht querstellen. Alternativ kannst du mal bei suchen ob du irgendwo einen KTA Typschein für deinen Traktor auftreibst, denn dort sind meist auf den Folgeblättern weiter zulässige Daten eingetragen.

Gruß Ulf
 
Danke für deine Antwort 

Bei uns hier ist der ZT ein Exot da wissen unsere Prüfer nichts. Und erfahrungsgemäß können die sich manchmal ganz schön quer stellen. 

Werde sonst mit meiner ET liste mal versuchen. 

Da stehen etliche Kombinationen drin vielleicht akzeptieren die es ja. 

Lg

Dieter 
 
Hallo,

Wo kommst du denn dann her?

Besorg dir unbedingt den KTA Typschein für die ZT Varianten. Dieser ist quasi die DDR-ABE. Beim ZT 303-D steht‘s auf jeden Fall auf den Folgeseiten 3-4 drin. Es ist zu vermuten, dass beim 300 so was auch drinnen steht. Aber es gibt mehrere Typscheine vom ZT ich würde mal nach den jüngsten gucken.

Gruss Ulf
 
Hallo,

Wo kommst du denn dann her?

Besorg dir unbedingt den KTA Typschein für die ZT Varianten. Dieser ist quasi die DDR-ABE. Beim ZT 303-D steht‘s auf jeden Fall auf den Folgeseiten 3-4 drin. Es ist zu vermuten, dass beim 300 so was auch drinnen steht. Aber es gibt mehrere Typscheine vom ZT ich würde mal nach den jüngsten gucken.

Gruss Ulf
 
Hallo Ulf 

Gute Frage  wie und wo soll ich den bekommen? 

Ich komme aus der Nähe von Aachen. 

Hier ist eigentlich Deutz Land. 

Vielleicht liest das ja einer hier und kann mir so weiter helfen. 

Lg

Dieter 
 
Hallo Dieter,

KTA-dasselbe gibt‘s hin- und wieder bei Ebay. Evil. kannst auch mal Herrn Siemer Fragen (www.trakula.de). Hast du einen Sachverständigen deines Vertraues? Weil die KTA-Typscheine hat er auch auf seinen Rechner eingescannt, nur ich hatte schon ne Fall, da waren die Seiten 3 und 4 nicht eingescannt wurden. Aber genau dort stehen weitere Ausnahmen in Verbindung mit Auflagen. Wenn du also einen Sachverständigen kennst, der mal dort reinguckt und vielleicht die fehlenden Seiten nachordert, dann wäre dies ne echt Möglichkeit.

Gruss Ulf
 
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