hallo und guten morgen, bräuchte mal ne aufklärung von euch. wenn ich mit einem eigenbautrecker, wo es keinerlei papiere für gibt, trotzdem mal ab und zu den öffentl. verkehrsraum nutzen will/muß- z.b. bei der fahrt zum wald oder der querung von straßen- das 6 km/h schild anbringe, muß da nicht auch die max. geschwindigkeit höchstens 6 km/h betragen bzw, wie verhält sich das laut gesetzgeber? und kann ich dann trotzdem einen einachser Anhänger mitführen? oder muß ich den töff vorstellen und abnehmen lassen bzw zulassen?wie verhält sich das ganze?
mfg kaese
mfg kaese