Änderungen zum Kurzzeitkennzeichen (ab 01.11.12)

0173ingo

Kombinatsdirektor
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Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Änderungen zum 1. November 2012

Im Klartext: Beabsichtigt man, sein Fahrzeug beim Hersteller oder Händler abzuholen, der seinen Sitz in einem anderen Ort hat und das Fahrzeug soll mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt werden, ist der Antrag auf Zuteilung eines Überführungskennzeichens vorher bei der Zulassungsbehörde, die für den eigenen Wohnsitz zuständig ist, zu stellen. Die Beantragung bei der Behörde am Sitz des des Händlers/Verkäufers ist nicht mehr möglich.

Die Kurzzeitkennzeichen dürfen ausschließlich für die im § 16 FZV genannten Zwecke (Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten) verwendet werden. Die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen für andere als die vorgesehenen Zwecke wird zukünftig mit einem Bußgeld von 25 € geahndet.

Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen keiner anderen Person überlassen. Die Weitergabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte (z. B. Fahrzeugverkauf, Übergabe des Fzg. mit Kurzzeitkennzeichen) wird zukünftig mit einem Bußgeld von 50 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Grüße Ingo ;-) ;-) ;-)
 
heho 0173ingo
Du schreibst:Beabsichtigt man, sein Fahrzeug beim Hersteller oder Händler abzuholen....
Das heist doch auch,das wenn ich mir Privat was gebrauchtes zum beispiel nen Anhäger/Moped/Tracktor/LKW... in C kaufe und in A meine Meldeadresse ist,muß ich von A auch die Kurzzeitkennzeichen mitbringen.Des is ja doof wenn ich mit meim Schlepper nen Anhäger holen will der 300 km endfernt is sind ja schon 2 tage rum für die hinnfahrt.dann 2 tage zurück und noch ein tag zum schrauben,Gutachten und anmelden.
Na beemen müßte man können!
Is des wieder so n EU angleichungsbespassung auf kosten der endverbraucher?
 
.......naja, ich hab nur das geschrieben, wie es in der Neuordnung drinnesteht, weil ich´s auf der Unimogseite gelesen hab....Und weil hier noch niemand was dazu geschrieben hat und dieses Thema vielen unter den Fingern brennt, hab ich’s mal im original rausgesucht und hierher übernommen.Einige Bundesländer haben da auch noch spezielle Zusatzregelungen, was aber den allg. Rahmen hier sprengen würde! Kennzeichen Mißbrauch im großen Stil ist da der Hintergrund dafür, so auch eine Aussage eines Freundes, der sich seiner Person polizeilich mit solchen Sachen befasst! Die Umsetzung dieser Geschichte ist, wie du schon sagst, zweifelsohne für den Ar...... . Schlimmstenfalls fährst du mit dem teueren Kennzeichen um die halbe Welt...und beim Verkäufer angekommen stellst du dann fest, dass das Fahrzeug so gar nicht deinen Vorstellungen entspricht.....oder du fährst zweimal um die halbe Welt und hast somit doppelte Wege....besser wäre da ein Kurzzeitkennzeichen, dessen Gültigkeit erst mit dem Eintrag im Fahrzeugschein für dieses Kennzeichen (rote Karte) beginnt....da ist es natürlich nach aussen auf dem Kennzeichen nicht mehr erkennbar......fördert auch wieder den Mißbrauch....Oder wenn´s halb so teuer wäre, oder die doppelte Zeit gelten würde, da könnte man ja auch noch drüber nachdenken.....

Grüße Ingo ;-) ;-) ;-)
 
Ich denke diese Regelung ist recht unüberlegt....um nicht Dumm zu sagen.....
Meiner Meinung nach brauchen wir keine neuen Regelungen, sondern andere Strafen bei Missbrauch.....bessere Kontrollen,und besseres Durchgreifen der Polizei!!!!!!
Es vergeht hier fast keine Woche, in der nicht irgend welche ,,gewerbefreien Schrotthändler" ( meist mit rumänischem Hintergrund....und der deutschen Sprache nur teilweise Mächtig) bei mir vor der Firma stehen, mit schrottreifen Transportern, mit gelber Nummer....naja und dann...:: Wolle kaufen diese....iche immer zahle gute.....nixe be[BAD].......usw.
Naja und von der Nutzung abgelaufener Schilder nach Sonnenuntergang will ich hier erst gar nicht sprechen.......
Und dann frage ich mich schon: Brauchen wir wirklich andere Bestimmungen????Oder einfach nur bessere Kontrollen???

mFg axel
 
Hallo,

gesetze und Verordnungen sind schön und gut, aber, wenn nicht gewährleistet wird, dass die Einhaltung dieser Gesetze kontrolliert wird, dann sind diese Gesetze sinnlos.

Gruß Andreas
 
Im Endefeckt ist es doch eh so:
Ich hol mir n Schild und wenn ich das Fahrzeug auffa Strasse bewegen will muß ich in die rote Karte(hab ich grad vor mir liegen)
Fahrzeugschein fürFahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
die hauptsächlichen Daten des Fahrzeuges oder Anhägers sprich
Gewicht,Hersteller, Art des Fahrzeuges UND DIE FAHRGESTELLNUMMER die Unterschrift............
Nun der einzige Missbrauch wäre dann n anderes Fahrzeug mit den Daten und Schild.Des is ja als wenn ich den Perso von meim Freund vorzeige der abstehende Ohren hatt und ich nicht.Ich glaube des wär doch unauffälliger wen die da n geklautes anderes Schild mit Zulassungsbeppern nehmen würden denn soo doof glaub ich kann man ja ned sein.Kennzeichenmissbrauch ist n inernationales Problem und nich erst seit jetz.
Ich glaub des is n Saatsschwachsinn wie doch so viel andere Schikanen die se sich die letzten Jahre haben einfallen lassen.UMWELTPLAKETTE ich hab auch eine mit
0 Grobstaubplakette
und fahr in die Innenstadt Brummm......
Grrz.
der kleinerote
 
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