Anhänger am Knicklenker

Fendt820greentec

Traktorist
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25. Okt. 2009
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Hallo,
Das Thema wurde schon mehrmals angesprochen, hier mal eine aktuelle Information von mir.
Mir gehört nachfolgender Radlader.



Im Fahrzeugschein steht LOF Zugmaschine - Geräteträger und eine Eigenmasse von 8 to. Er hat eine Anhängekupplung und eine Anhängelast von 8,4 to, wenn die Bremse des Anhängers auf alle Räder wirkt. Die Genehmigung wurde ausgestellt vom TÜV Rheinland Pfalz auf Antrag vom Hersteller.

Gruß Mirko
 
Also ich weiß nur wie das beim TM von JCB ist da darfst du einen Auflaufgebremsten Anhänger bis 4t anhängen bei mehr als 4t muss eine andere Bremsanlage verwendet werden! Da wir diese Geräte vertreiben weiß ich das die Tele Radlader auch mit einer Druckluftbremsanlage ausgerüstet werden können dann dürfen sie 14t anhängen laufen dann allerdings nicht mehr als Selbstfahrende Arbeitsmaschine sondern als Landwirtschaftliche Zugmaschine! So aber wie das mit K700 und co. aussieht weiß ich rein rechtlich nicht genau aber in Polen u. anderen ostblock Ländern darf eine solche Kombi gefahren werden! aber ich kann mir nicht vorstellen das es ein gutes Fahrverhalten gibt! Mfg Eic
 
Hallo,

warum sollte man einen Anhänger nicht an einen Knicklenker hängen dürfen?

Rein rechtlich kann nur der Fahrzeughersteller was dagegen sagen, aber ansonsten funktioniert das?

Achso das Rückwärtsfahren ist etwas anders, aber mit bisschen Übung auch zu machen.

Gruß Ulf
 
Hallo! Zu DDR-Zeiten sind in unserer LPG die K-700 auch mit Anhängern unterwegs gewesen! Wußte nicht das es damit ein Problem heutzutage gibt.
 
Also wir wollten mal mit dem T150k gülle Fahren und da hat unser Tüv’er gesagt ne ne das gibs nicht das ist ein reiner Ackerschlepper und keine Landwirtschaftliche Zugmaschine!Mfg Eric
 
ZT 323A:

Also wir wollten mal mit dem T150k gülle Fahren und da hat unser Tüv’er gesagt ne ne das gibs nicht das ist ein reiner Ackerschlepper und keine Landwirtschaftliche Zugmaschine!Mfg Eric

...den T-150K hab ich aber mit dem T 088 auch schon fahren gesehen! Sattelanhänger müßte er fahren dürfen, nur keine mit Anhängerkupplung.

Mfg Webmaster Jan

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Nein ich bin NICHT die Putzfrau, ich bin hier der CHEF!!
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