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danny-klaus

Traktorist
Registr.
06. Jan. 2010
Beiträge
22
hallo
sagt mal bei einer neuzulassung muss ich da immer zur dekra oder kann das auch mein tüver des vertrauens ;-) machnen?
Habe einen alten brief von einem anderen rs 30 kann ich damit was anfangen?
gruss
 
Hallo,

für eine Wiederzulassung §21 ist bei uns die DEKRA zuständigt bzw. in den alten Bundesländern der TÜV. Dein alter Brief ist ganz hilfreich für eine Abnahme, wäre aber auch ohne den Brief möglich, da Dekra/Tüv die Möglichkeit besitzen auf KTA-Daten zurückzugreifen.

Gruss Matthias
 
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