Belarus MTS-5 MS

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31. Jan. 2010
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Guten Tag zusammen,
2010 habe ich mir in Frankreich einen MTS-5 MS mit französischem Brief gekauft.
Den Trekker restauriere ich und will ihn dann hier in NRW anmelden. Meine Frage ist nun die: Im ehemaligen West-Deutschland waren Schlepper mit Steckachsen und über das Getriebe wirkende Betriebsbremsen nicht zulassungsfähig.
Im Einigungsvertrag steht aber, daß Fahrzeuge, die zu DDR-Zeiten im Land fuhren auch im vereinigten Deutschland fahren dürfen.
Ich habe ja einen Sonderfall, und würde gern einen Rat bekommen ob ich den franz. Brief einfach auf einen deutschen umschreiben lassen soll, oder ob dann Gefahr besteht, daß ich den Trekker nicht zulassen kann, da er ja nicht aus der ehem. DDR stammt.
Vielen Dank, Andi
 
Hallo,

du müßtest den Traktor beim TÜV vorstellen und ein Vollabnahme laut §21 durchführen lassen. Den passenden KTA-Datensatz hat jeder TÜV-Prüfer auf seinem Rechner da die Angaben im französischen Brief nicht ausreichen für eine Vollabnahme.

Gruss Matthias
 
Vielen Dank,
ich war jetzt beim TÜV, alles wie Du geschrieben hast.
Danke nochmal.
Andi
 
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