Berufskraftfahrer-Qualifikation

UnGeklonter

LPG-Vorsitzender
Registr.
04. Feb. 2010
Beiträge
412
Hallo,

gilt das hier auch für W50/ L60 fahrer in der Landwirtschaft?

http://www1.adac.de/fahrsicherheitstraining/berufskraftfahrer_qualifikation/infos/default.asp?TL=2

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Hallo, UNGEKLONTER!
Du brauchst die Schulung nur, wenn du in der Landwirtschaft gewerblich fährst (Lohnunternehmer, Fahrt zur Biogasanlage usw.). Solange du nur für deinen eigenen Betrieb infolge der normalen Tätigkeiten fährst, brauchst du es nicht.

Gruß: Uwe aus OWL
 
Hallo,

danke dir vielmals, wen es stimt was du sagst bin ich sehr erleichtert, habe heut fast ne herzatake bekommen als ich das gehört hab!

MFG Hannes

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Hallo,

das Thema interessiert mich auch, muß ich mich selbst um diese Schulungen kümmern?? oder muß das die Firma organisieren?? Ich arbeite in einem kleinen Privatbetrieb, wo ich jetzt eh schon der Einzige bin, der eine Fahrerkarte besitzt. Wenn das auf privatbasis gemacht werden muß, leg ich meine Fahrtätigkeit auf beruflichen Gebiet ab 2014 nieder. Gilt das Prozedere auch für Leicht-LKW ab 3,5t oder nur ab 12t??
Wäre schön, wenn hier im Forum einer ist, der sich mit diesem Thema richtig auskennt und hier mal alles normalverständlich erklären kann.

MfG Jens
 
Hallo,ich schau mal was ich dazu finde,habe schon einige Info´s dazu,vielleicht kann ich mal das gesetzliche hier reinladen.Wir machen erst die Schulungen wenn sie zur pflicht werden,also 2013.Es muss sich normalerweise jeder selber drum kümmern,weil es ja personengebunden ist,aber die meisten Betriebe werden das für ihre Fahrer organisieren.
Gruss Ralf

http://www.albert-line.de
 
Hallo

Ich hab Glück, bin in so einem Betrieb der diese Schulungen sogar bezahlt.

MfG Jens
 
Hallo

Also ich hab die Schulung schon begonnen, haben voriges Jahr schon 2 Sitzungen gemacht.
Die Firma oder der Betrieb ist nicht verpflichtet das er das Organisiet oder bezahlt. Bei uns bezahlt es der Chef, er sagt: ihr fahrt für mich und ich verdiene an euch, also kann ich das auch bezahlen (sind ja auch Kosten für ihn gegenüber dem Finanzamt). Mir wurde von der "Schule" gesagt,das so ein kompletter Lehrgang bis 5 Personen pro Person um die 350,-€ kostet pro weiterer Person wird es dann billiger. Aber das sind die Preise von denen wo wir sind. Wir sind so 25 Personen (3 Firmen). Ob man den Lehrgang für 3,5t oder erst ab 12t brauch weiss ich nicht. Interessiert mich auch nicht, denn ich muss noch viele,viele Jahre mein Geld mit dem grossen Schein verdienen. Ich hätte es auch gemacht wenn ich es selber bezahlen muss, "denn lieber haben, als hätte".
Meine Meinung dazu ist: Es ist nicht verkehrt wenn man mal eine Auffrischung bekommt,zwecks StVo, StVZo, Ladungssicherung, Digi-fahrtenschreiber usw. Denn erzählt wird viel, unter den Fahrern, den Chef’s und de Rennleitung weiss es auch nicht immer genau. Man(n) wird nicht dümmer.

@ Ungeklonter - Hannes erkundige Dich am besten mal genau, den so viel wie ich weiss hat es nichts mit W50/L60 zutun. Du brauchst die Schulung / den Eintrag auf dem Führerschein um LKW’s und da zählen glaub ich auch grosse Traktoren mit drunter (das weiss ich aber nicht genau) weiter fahren zu dürfen.

Selbst mein Chef brauch die Schulung,obwohl es seine Firma ist.

MfG Andreas
 
Hallo,

ja der Merkzettel ist gut,
so sind Landwirte auch nicht betroffen wen ich das richtig verstanden haben, den die benötigen das Material (z.b Silage/Getreide) zur ausübung des berufes oder?

MFG

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