Betriebserlaubnis T157/2

-Baggerfahrer-

Lehrling
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04. März 2012
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Hallo,
Ich bin dabei meinen Lader auf die Strasse zu kriegen und Hab mich dazu an die Dekra in Rostock gewand. Der Prüfer hat von mir ein neues Typenschild bekommen (das alte war weg) und die Bedienungsanleitung mit allen technischen Details.
Dann kam er vorbei hat Fotos gemacht. Rahmennummer gesucht und eine Fünstellige nummer unter dem Drehturm gefunden.
Jetzt passiert erstmal garnichts weil er meint ich muss das Gerät erstmal inordnung bringen weil zb die Reifen Spröde sind. Ein Baujahr will er wissen. aber wo steht das?
Nun meine Frage.
Ist es üblich das der Prüfer das "Restaurieren" verlangen kann und mir die Betriebserlaubnis verweigern kann? Muss das Gerät in einwandfreiem zustand beim Tüv Vorgeführt werden? Oder wie oder watt???
Ein Par gesetzliche Grundlagen wären nicht schlecht.

DAnke schonmal für eure Hilfe.

MFG
 
Hallo,

technisch muss das Gerät natürlich in Ordnung sein !

Stvo Ausrüstung also Blinker, Licht, Rückleuchten usw., Reifen müssen auch I.O sein. Bremse muss gehen.

Am besten ist du besorgst dir ein Datenblatt (KBA), hab ich mit meinem T-185 auch so gemacht... da gabs dann eine Einzelabnahme nach §21 StVZO. damit kannst du dann Papiere beantragen bzw. Betriebserlaubnis bekommen. Als SFA bis 20 Km/h brauchst du auch kein amtl. Kennzeichen. Versicherung und BE sind aber auf jedenfall Pflicht!

MfG
Marko
 
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