GT 124
KfL-Leiter
- Registr.
- 26. Aug. 2009
- Beiträge
- 603
Hallo
Auf meiner Suche nach einem TIH bin ich jetzt fast fündig geworden,
jedoch gilt es noch zwei offene Fragen zu klären.
NR1. Der TIH ist Baujahr 1986 und hat die originale DDR Betriebserlaubnis.
Gilt diese Betriebserlaubnis uneingeschränkt noch heute?
NR2. Ich möchte den TIH als selbstfahrende Arbeitsmaschine laufen lassen.
In der Betriebserlaubnis ist eine Höchstgeschwindigkeit von 21km/h vermerkt,
laut Deutschem Zulassungsrecht dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen aber maximal
bis zu 20km/h Höchstgeschwindigkeit haben.
Wäre schön wenn jemand hier etwas aufklären kann.
Danke, Gruss Sebastian
Auf meiner Suche nach einem TIH bin ich jetzt fast fündig geworden,
jedoch gilt es noch zwei offene Fragen zu klären.
NR1. Der TIH ist Baujahr 1986 und hat die originale DDR Betriebserlaubnis.
Gilt diese Betriebserlaubnis uneingeschränkt noch heute?
NR2. Ich möchte den TIH als selbstfahrende Arbeitsmaschine laufen lassen.
In der Betriebserlaubnis ist eine Höchstgeschwindigkeit von 21km/h vermerkt,
laut Deutschem Zulassungsrecht dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen aber maximal
bis zu 20km/h Höchstgeschwindigkeit haben.
Wäre schön wenn jemand hier etwas aufklären kann.
Danke, Gruss Sebastian