DDR Betriebserlaubnis / TIH selbstfahrende Arbeitsmaschine

GT 124

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Hallo

Auf meiner Suche nach einem TIH bin ich jetzt fast fündig geworden,

jedoch gilt es noch zwei offene Fragen zu klären.

NR1. Der TIH ist Baujahr 1986 und hat die originale DDR Betriebserlaubnis.

Gilt diese Betriebserlaubnis uneingeschränkt noch heute?

NR2. Ich möchte den TIH als selbstfahrende Arbeitsmaschine laufen lassen.

In der Betriebserlaubnis ist eine Höchstgeschwindigkeit von 21km/h vermerkt,

laut Deutschem Zulassungsrecht dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen aber maximal

bis zu 20km/h Höchstgeschwindigkeit haben.

Wäre schön wenn jemand hier etwas aufklären kann.

Danke, Gruss Sebastian
 
Na die DDR-BE gilt nicht mehr, muss auf jeden Fall auf "west" umgestellt werden. Mit 21 kmh ist auch eine Abeitsmachinenzulassung möglich, aber eben mit Kennzeichen und separater Versicherung, bis 20 kann man es ja über die Hapftpflicht abdrücken.

VG Gerd
 
Hallo Gerd

Was bedeutet auf West umgestellt werden? (Vorstellung bei der Dekra + Abnahme?)

Dachte bisher immer das diese BE’s noch gültig sind.

Bsp. Simson, dort sind die DDR BE’s ja noch gültig.

Schade, wollte den TIH als selbstfahrende Arbeitsmaschine über die Haftpflicht laufen lassen.

Was 1km/h so ausmachen kann :( :( :(

Falls jemand nen Tip hat wie es doch machbar wäre....

Ich wollte u.a. mit dem TIH eigentlich des öfteren in den Wald, 3 Km auf öffentliche Strasse.

Da hätte sich die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine angeboten. 

PS: sind zwar nur 3Km, aber ganz ohne Versicherung ist mir das zu heikel!

Danke, Gruss
 
Auf "west" heißt Umtausch der Papiere, so wie seinerzeit die Umkennzeichnung mit neuen Papieren bei den Kfz. Ob die damaligen Umtauschfristen auch für das Tauschen der BE so gegolten haben weiß ich allerdings nicht.

VG Gerd
 
Hallo,

ich bin im Besitz eines E514 Mähdrescher, E280 Feldhäcksler und einen Schwadmäher E303. Mit der Frage, selbstfahrende Arbeitsmaschine habe ich mich auch schon lange beschäftigt was Versicherung und Betriebserlaubnis betrifft. Ich bin auch im Besitz für jede genannte Arbeitsmaschine je eine KTA. Beim Besuch eines TÜV-Prüfers und Befragung an ihn, teilte er mir mit, dass diese KTA‘s aus DDR-Zeiten heute noch ihre Gültigkeit haben. Falls von diesen keine mehr vorhanden sind, muss eine Neuabnahme erfolgen und die ist nicht billig. Wenn eine KTA vorliegen sollte, dann müssen nur die Bedingungen eingehalten werden, die in der KTA beschrieben werde.

Gruss
 
Hallo.

Na das klingt ja schonmal anders, ganz anders.

Ich hätte den original Fahrzeugbrief sowie den Zulassungsschein, dürfte ja demnach dann

ausreichend sein.

Was kostet denn solch eine Neuabnahme grob geschätzt, 200-250€?

gruss Sebastian
 
Nee, die KTA ist eine Art Betriebserlaubnis, frag mal hier im Forum nach, ob jemand im Besitz einer ist. Es reicht dir eine Kopie. Oder frag sonst mal bei TRAKULA nach.

gruss
 
Im Brief ist aber vermerkt das die "KTA der DDR" die Betriebserlaubnis erteilt hat.
 
Naja, ..guter Stundensatz ;-)

Ich werde morgen mal bei der Zulassungsstelle + Dekra anrufen und mal fragen wie die diese Angelegenheit sehen.

Gruss Sebastian
 
Also, ganz so einfach dann doch nicht!

Habe das bei meinem T159 durch, und der ist ja bekanntlich vom Prinzip gleichzusetzen.

1. TÜV Prüfer kontaktieren.

2. TÜV Prüfer schaut sich das Teil an und erstellt das BRD Datenblatt.

3. Datenblatt ist gleichzusetzen mit dem "üblichen KFZ Brief"

(wobei die Besonderheiten der Betriebserlaubnis üblicherweise bekannt sein sollten)

4. Mit der Betriebserlaubnis zum Verkehrsamt und abstempeln lassen

5. Mit der Bestätigung ist die Betriebserlaubnis erst gültig (Stempel!!!)

6. Versicherung!

7. Persönliche Anschrift, links sichtbar am Bagger beschriften (da ja kein Nummernschild )

8. reinsetzen und losfahren

(kostet nun mal Geld, aber das nur einmal! Alles andere ist Märchen)

Peter
 
Hallo

Habe jetzt Auskuft von Dekra und Zulassungsstelle..

Die DDR Betriebserlaubnis ist formal erloschen, da sie nach der Wende nicht innerhalb von 24 Monaten wieder erteilt wurde.

Neue Betriebserlaubnis gibt es nach einem Gutachten gemäß §21 StVZO.

Danke, Gruss
 
Da lag ich doch gar nicht soo falsch.....

Für die zulassungspflichtigen Fahrzeuge ist diese Frist am 31. 12. 93 abgelaufen.

VG Gerd
 
Hallo Gerd

Ja, Du hattest Recht. ;-)

-


Wer jetzt ein solches Gutachten anstrebt kann etwas aufatmen:

Die anzuwendenden und zu erfüllenden Bau- und Betriebsvorschriften sind jene, die zum Zeitpunkt

der ABE-Erteilung in der DDR galten!

Gruss Sebastian

PS: Fahrzeuge die nicht umgeschrieben wurden gelten heute als endgültig abgemeldet/stillgelegt !!!
 
Eine LPG und auch ein sonstiger seinerzeitiger Besitzer hat die Papiere umschreiben lassen, wenn er Lust hatte und vor allem Ordnung in seinem Laden...

VG Gerd
 
Hallo,

also ich da kursiert viel zu viel Halbwissen. Für nen Bagger weis ich es nicht auswendig. Aber die KTA erlischt nicht. Bei vielen anderen Fahrzeugen die zu DDR-Zeiten zulassungspflichtig waren (also eigenes Kennzeichen, eigener KFZ-Brief) gilt der DDR-KFZ-Brief heute als Betriebserlaubnis (steht so im Eingigungsvertrag, ich bin aber jetzt sorry zu faul mir diesen durchzulesen, was da im speziellen für Bagger drin steht).

Also für viele Fahrzeuge gilt das so, einzig sind manche technischen Neuerung durchzuführen, das würde bei dir den Name und Wohnort am Fahrzeug vermerken betreffen, die Warnblinkung nachrüsten, evtl. müsstes du noch Seitenstrahler nachrüsten (bin grad unsicher und zu faul nachzugucken). 

Aber die ABE also die DDR-Betriebserlaubnis als KTA - irgendwas gilt immernoch und kann eigentlich nicht erlöschen. Ich habe trotzdem immer empfohlen diese KTA auf eine Bundesdeutsche Einzelbetriebserlaubnis EBE umzuschreiben. Mit einer bundesdeutschen EBE kennen sich viele Leute aus, mit der ganzen Sachen Übertragung DDR - auf BRD Recht bei Fahrzeugen werden die jenigen die sich auskennen immer seltener.

Mal sehen wenn ich Zeit habe lese ich mal im Einigungsvertrag speziell nach.

Ich hoffe es hilft erstmal weiter.

Gruß Ulf
 
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