Hallo,
schöner Film. Ich denke, wenn der Film in Georgs Besitz ist und er ihm auf Youtube hoch lädt, dann kann man ihm doch von Seiten der UAP nichts, er hat ja mit dem Hochladen nur das gemacht, was Youtube ihm gestattet. UAP müsste sich wahrscheinlich auch erst einmal erklären, wie ihre Rechte am Film zustande kommen, wenn der Film aus DDR-Zeiten ist.
Gruß Andreas
P. S. Was wäre denn z. B., wenn zwei Personen unabhängig voneinander auf ein Treffen kommen und Mirkos K 700 a zufälligerweise aus der gleichen Position fotografieren? Dann könnte man ja auch nicht sagen, das Foto ist ein Plagiat, wenn beide Bilder im Netz auftauchen.