(Dringend)Rs 09 Zulassung mit H-Nummer

So,
das hat mir keine Ruhe gelassen, ich hab mich jetzt nochmal erkundigt.

so sieht es wohl aus:rein rechtlich gibt es anscheinend für Zugmaschinen keine Begrenzung der zulässigen Anhängelast (gebremst).

Die Aussage, dass, wenn im Feld der gebremsten Anhängelast nichts eingetragen ist, ich auch nichts anhängen darf, weise ich mal zurück.

Ich hab sowohl die BK63, als auch die Kugel auf der Ackerschiene (mit Zusatzstrebe) im Fahrzeugschein eingetragen.

Ungebremst gilt der altbekannte Wert, 800kg.

Die zulässige Anhängelast wird aber wohl durch eben Faktoren wie die Anhängerkupplung und deren Werte,ebenso wie durch die Leistung dann tatsächlich begrenzt.

In sofern habe ich ich da wohl ein bisschen verquirlt ausgedrückt,sorry dafür.

MfG
 
Für das Historische (H)-Kennzeichen gelten die Details wie unter „Reguläres Kennzeichen“. Einzige Abweichung: Steuersatz pauschal 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben-/Ziffernkombination den Großbuchstaben H. Das H ist aber kein Bestandteil der Erkennungsnummer.
Voraussetzungen für die Erteilung: Das Fahrzeug muss vorwiegend zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ eingesetzt werden. Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Zudem muss nach § 9 (1) der seit 1.3.2007 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z.B. bei DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer erstellt werden. Dabei wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befindet. Störend wären hier etwa typ-unpassende Details, wie ein fremder Motor oder z.?B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann die Erteilung verhindern.

Anders als beim roten Oldtimer-Wechselkennzeichen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen bei der Verwendung. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeuges ist allerdings nicht gestattet (bei Lkw keine gewerbliche Nutzung).

Nur mit diesem bzw. dem 07er-Kennzeichen ist ein Befahren von „Feinstaubzonen“ möglich. Ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren reicht allein hierfür nicht aus.

Bei Verwendung des H-Kennzeichens gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Eine Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist im Übrigen nicht möglich.
 
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/kauf-zulassung/zulassungsarten/default.aspx

Wehr lesen kann ist echt im Vorteil.
 
http://www.kfz-gutachter-hasselberg.de/html/h_kennzeichen.html

Alle antworten auf zulassen . Dank Googel
 
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf
 
Hallo, ich hab auch noch eine sehr informative Broschüre gefunden.

http://www.vautec-nms.de/index.php/informativ

dann unter L "GTÜ Informiert" anklicken

Auf Seite 24 geht es insbesondere um Anhängelasten und warum in Fzg. Schein meist keine Eingetragen werden.

Mfg Sebastian
 
Hallo

Es ist keine Anhängelast in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Es sei denn, der Hersteller schreibt eine Begrenzung vor.

Na welcher Hersteller schreibt denn keine Begrenzung vor? ZT, Belarus, 09 usw. haben alle Ihre Begrenzung.

Gruss..
 
Wie auch immer, bei mir steht keine drinne.
Und selbst wenn , interessiert es keine Sau ob du na halbe tonne mehr dranne hast, oder nich.

;-)
 
Da hast Du "erstmal" vollkommen recht. :-)

Aber auch nur bis mal etwas passiert, Unfall oder so :( :( :(
Dann interessiert nicht ob es 500kg oder 250kg sind. Überschreitung der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts ist dann der Tatbestand.

Von welchem Fahrzeug redest Du eigentlich?

Gruss..
 
wie ich bereits schon geschrieben habe, kann ich mich nur auf den gt 124 beziehen, da ich keinen "echten"09 besitze.

Is ja aber eigentlich kein großer unterschied bis auf die Werte, ich hab z.B. 3000kg zul.Gesamtmasse drinnen stehen.

MfG
 
nun ja, auf jeden Fall wurde dem GT124 vom Hersteller eine max. Anhängelast zugeteilt.
Und diese ist unverändert gültig.
 
Das mag richtig sein, aber es zählt das, was im Fahrzeugschein drinne steht.Dieser gilt für MEIN Fahrzeug.
Und weil da ein Strich ist, kann ich nach geltendem Recht anhängen, was die BK63 hergibt.

Dann hat der Prüfer, der das eingetragen hat , eben die Arschkarte.

Das ich das für Unsinn halte und sowieso maximal einen einen 2,5 tonner anhänge, steht doch auf nem anderen Blatt papier.

;-)

MfG
 
So, ich habe jetzt mein Nuller zugelassen, das Papiere ausstellen und die Kennzeichen haben mich auch noch mal 130 Euro gekostet + die 150 von der Abnahme und die 30 für die Aufbietung. Denn werde ich jetzt mal den Steuerbescheid abwarten. Die Versicherung für das Gespann ist auch nicht gerade umsons musst ich mal feststellen. Wobei lächerlichen 20 Euro im Jahr für meinen Anhänger ja geschänkt gegen die 390€ für den Traktor sind. Aber das liegt wohl angeblich daran das ich noch keine Zugmaschine versichert hatte und darum mit 125% eingestiegen bin.
 
Hallo Sascha,

Hast du in der Traktorversicherung ne Vollkasko mit bei? Auch bei 125% erscheint mir das viel zu viel. Und ich dachte die Versicherung für meinen ZT wäre mit 186 € teuer. Aber da meinte mein Versicherungsverdreher das kommt weil es ab 100 Ps nen riesen Sprung macht. Unser Steyer hingegen hat 45 Ps und kostet nur 78 Euro im Jahr. Und der war auch die erste Zugmaschine die wir zugelassen haben.

mfg Martin
 
Ich hab meinen GT bei der R+V für ca 80 Euro/ Jahr versichert.

MfG
 
Hallo

Das ging ja rasch mit der KBA-Anfrage :-)
Wie kann denn das sein das die Fahrgestellnummer schon mehrmals in dem Rechner der Zulassungsstelle ist ???

Fahren jetzt offiziell mehrere RS09 mit der gleichen Fahrgestellnummer rum?

Gruss..
 
Es handelt sich dabei sicher nicht um RS 09 eher um Anhänger oder so...

Ich hatte auch das gleiche Problem, bei der Dekra hieß es dann " na dann schlagen wir eben noch ein A vor die Fahrgestellnummer".

Problem gelöst.

MfG
 
Ja ne nicht ganz. Mit der Fahrgestell nummer ist das so. Ich habe nämlich selber beim KBA in Flensburg angerufen. Und der gute man am Telefon sagte mir gleich, warum 14 Tage warten? Wollen dir Damen mir die Sachen zu Fuss her bringen. Das ganze geht auch viel schneller. Die Sache ist diese, die Fahrgestell nummern vom 09 und auch GT sind ja sehr kurz wie ihr wisst, das heisst aber nicht das es auch mal einen PKW oder ein Motorad mit der Fahrgestellnummer gibt oder gab. Diese sind denn natürlich auch gleich zu sehen. Die Muttie hätte nur mal genau hin sehen müssen, denn hätte ich mir den Ärger erspart weil laut KBA eine Zugmaschine mit meiner Fahrgestellnummer nicht dabei ist. Aber egal nun kann ich das nicht mehr ändern.
Ja und wegen der Versicherung weiss ich ja auch nich. Kommt mir auch sehr viel vor. Habe nur ne Haftpflicht Versicherung. Allerdings hat mein Versicherungsmann noch nie ein Trakor versichert. Es gibt da ja auch mehrere Mögichkeiten, bei mir steht in den Unterlagen Fahrzeugvewendung: Werkverkehr ( bei Anhängern auch Privatverkehr) und 3 andere Sachen gibt es da irgendwie noch glaube ich. Nur weiss ich den Sachen leider auch nicht was richtig ist.
 
Hallo,
390,-€ im Jahr für einen RS09 sind definitiv zu viel!!! Was ist den das für eine Versicherung!!! Hier hole ich mir doch vor Abschluß mehrere Angebote ein oder gehe gleich zum Versicherungsmakler meines Vertrauens.
Vorsicht bei großen Häusern wie Allianz usw, die machen nur Abzocke, kleinere sind da weit aus günstiger bei gleicher Leistung!!!

Makler fragen bringt was!!!!

Jens
 
Es gibt leider genug Versicherungsfuzzis, die auf diesem Auge mehr als blind sind. Traktor ist eben nicht deren Tagesgeschäft!!!

Also Makler oder andere Vertreter fragen, Angebot einholen und abchecken, ob man aus dem jetzigen Vertrag wieder rauskommt und in welcher Frist. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, die auch Spezialisten im Verkehrsbereich sind, wie zB. die R+V und deren Tochter Kravag.

VG Gerd
 
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