So,
das hat mir keine Ruhe gelassen, ich hab mich jetzt nochmal erkundigt.
so sieht es wohl aus:rein rechtlich gibt es anscheinend für Zugmaschinen keine Begrenzung der zulässigen Anhängelast (gebremst).
Die Aussage, dass, wenn im Feld der gebremsten Anhängelast nichts eingetragen ist, ich auch nichts anhängen darf, weise ich mal zurück.
Ich hab sowohl die BK63, als auch die Kugel auf der Ackerschiene (mit Zusatzstrebe) im Fahrzeugschein eingetragen.
Ungebremst gilt der altbekannte Wert, 800kg.
Die zulässige Anhängelast wird aber wohl durch eben Faktoren wie die Anhängerkupplung und deren Werte,ebenso wie durch die Leistung dann tatsächlich begrenzt.
In sofern habe ich ich da wohl ein bisschen verquirlt ausgedrückt,sorry dafür.
MfG
das hat mir keine Ruhe gelassen, ich hab mich jetzt nochmal erkundigt.
so sieht es wohl aus:rein rechtlich gibt es anscheinend für Zugmaschinen keine Begrenzung der zulässigen Anhängelast (gebremst).
Die Aussage, dass, wenn im Feld der gebremsten Anhängelast nichts eingetragen ist, ich auch nichts anhängen darf, weise ich mal zurück.
Ich hab sowohl die BK63, als auch die Kugel auf der Ackerschiene (mit Zusatzstrebe) im Fahrzeugschein eingetragen.
Ungebremst gilt der altbekannte Wert, 800kg.
Die zulässige Anhängelast wird aber wohl durch eben Faktoren wie die Anhängerkupplung und deren Werte,ebenso wie durch die Leistung dann tatsächlich begrenzt.
In sofern habe ich ich da wohl ein bisschen verquirlt ausgedrückt,sorry dafür.
MfG