Pionier René
LPG-Vorsitzender
- Registr.
- 20. Mai 2005
- Beiträge
- 365
Hallo Andreas,
die generellen Vorschriften zur Zulassung solcher Fahrzeuge in der DDR kann ich dir auch nicht nennen. Nur ein konkretes Beispiel: Traktorbagger EO2621B Eintragung im Fahrzeugbrief: "Arbeitskraftfahrzeug.... nicht zulassungspflichtig" und damit ohne Nummernschild unterwegs.
MfG René
die generellen Vorschriften zur Zulassung solcher Fahrzeuge in der DDR kann ich dir auch nicht nennen. Nur ein konkretes Beispiel: Traktorbagger EO2621B Eintragung im Fahrzeugbrief: "Arbeitskraftfahrzeug.... nicht zulassungspflichtig" und damit ohne Nummernschild unterwegs.
MfG René